Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
keine thermische Gasabrechnung
superhaase:
@RR-E-ft:
Hallo Herr Fricke!
Habe heute meine Gasabrechnung der SW München erhalten.
In dieser Rechnung findet sich nun (im Gegensatz zu früheren Rechnungen)
der Begriff kWh überhaupt nicht mehr. Weder als Preisangabe noch als Verbrauchsangabe.
Bisher habe ich mich wenig an der unvollkommenen thermischen Abrechnung der SWM gestört.
Nun aber scheinen sie überhaupt nicht mehr thermisch abrechnen zu wollen, sondern nur noch volumetrisch.
Kein einziger Hinweis in der Rechnung auf den Energiegehalt oder den Energiepreis.
Die machen diesbezüglich eher Rückschritte statt Fortschritte.
Das ärgert mich nun doch gewaltig.
Ich habe daher beschlossen, die Abrechnung als falsch und nicht gesetzeskonform zurückzuweisen.
Leider hab ich durch eigenes Suchen nirgendwo die konkrete Aussage in einem Gesetz oder einer Vorschrift gefunden, dass eine thermische Abrechnung für Gas zwingend ist.
Können Sie mir da einen Hinweis oder einen Link zu einer passenden Quelle geben?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
ciao,
sh
Netznutzer:
http://www.swm.de/dokumente/swm/pdf/erdgas/merdgas-preisblatt-muenchen.pdf
Sie rechnen doch so ab, wie im (damals noch) genehmigten Preisblatt von April 2007 dargestellt. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, was das soll, so müssen KA und Erdgassteuer in ct/kWh abgeführt werden, was wiederum zu Umrechnungen und Ungenauigkeiten führt. Die NN-Entgelte geben sie auch in ct/kWh an.
http://www.swm-infrastruktur.de/dokumente/swm-infrastruktur/pdf/netzentgelte-gas/preise-netzzugang-gas.pdf
Viel Spass bei der Suche nach passenden Antworten, EnWG und Gasgrundversorgung geben\'s m.E. nach nicht direkt her.
Gruß
NN
RR-E-ft:
@Netznutzer
M.E. ergibt sich aus der Preisangabenverordnung, dass Energielieferungen in Ct/ kWh bzw. EUR/ MWh abgerechnet werden müssen.
§ 3 PAngV
Schließlich lassen sich die Preise sonst auch nicht vergleichen.
Man sollte den Versorger deshalb wegen Ordnungswidrigkeit anzeigen.
@Superhaase
Weisen Sie die Rechnung wegen Verstoß gegen § 3 PAngV als nicht ordnungsgemäß, ja ordnungswidrig zurück und wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesnetzagentur, Landeskartellbehörde, Gewerbeaufsicht und an Herrn OB Uhde).
bjo:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Netznutzer
M.E. ergibt sich aus der Preisangabenverordnung, dass Energielieferungen in Ct/ kWh bzw. EUR/ MWh abgerechnet werden müssen.
§ 3 PAngV
Schließlich lassen sich die Preise sonst auch nicht vergleichen.
Man sollte den Versorger deshalb wegen Ordnungswidrigkeit anzeigen.
@Superhaase
Weisen Sie die Rechnung wegen Verstoß gegen § 3 PAngV als nicht ordnungsgemäß, ja ordnungswidrig zurück und wenen Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesnetzagantur, Landeskartellbehörde, Gewerbeaufsicht und an Herrn OB Uhde).
--- Ende Zitat ---
nicht nur die Preisangabenverordung gilt sondern auch die EU Norm was Leistung angeht. Man denke an PS und KWH !
superhaase:
@RR-E-ft:
Vielen Dank für den Link.
Bin nicht auf die Idee gekommen, in der PAngV zu suchen......
Werde wie empfohlen vorgehen:
- Zurückweisen der Rechnung,
- Anzeige der Ordnungswidrigkeit bei Bundesnetzagentur, Kartellbehörde und Gewerbeaufsichtsamt
Den Herrn Ude lass ich mal weg. Das bringt nichts. Der steht treu zu seinen SWM....
Die SWM brauchen mal dringend jemanden, der ihnen ans Bein pinkelt, ich übernehm das jetzt mal gerne (hätten sie mich früher beim Stromanbieterwechsel nicht 3 Jahre lang so getriezt, hätten sie jetzt keinen solchen Ärger mit mir :D ).
Die setzen sich immer einfach willkürlich über alle Vorschriften hinweg und behandeln ihre Kunden nicht wie Geschäftspartner, sondern wie Idioten..... so geht das nicht weiter.......
Ich werde nur Energie (kWh) bezahlen, keine m³. Außerdem werde ich einen Nachweis über den dereinst dann vielleicht verwendeten Brennwertfaktor verlangen (Bestätigung der Eichbehörde, Messprotokolle oder etwas vergleichbares).
Wir können auch anders.....
Werde in dieser Sache bei Gelegenheit wieder berichten.
ciao,
sh
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