Energiepreis-Protest > swb
swb, stromabschläge
superhaase:
Eine reale Sperrandrohung erfordert einen genauen Termin.
Alles andere ist heisse Luft.
Lass keinen \"Abklemmer\" in die Wohnung. Der soll sich selbst was abklemmen, wenn er es nötig hat. ;)
Du musst niemanden in die Wohnung reinlassen.
Die gehen nicht zum Gericht, die würden sich lächerlich machen.
Zum 1.9. wechseln geht natürlich nicht mehr.
So ein Wechsel dauert normalerweise 6 Wochen, manchmal auch länger.
Am besten gleich morgen beim neuen Anbieter unterschreiben, den Rest macht dieser ohne Dein Zutun. Schau mal bei verivox.de, da findest Du alle Vergleichsangebote.
Der swb dann schriftlich mitteilen (z.B. der Einfachheit halber per Fax, Sendenachweis für Dich ausdrucken), dass Du den Stromanbieter wechselst und in ein paar Wochen eine Schlussabrechnung der swb erwartest und bis dahin alle Zahlungen einstellst, weil Deine bisherigen Abschläge schon höher sind als der zu erwartende Rechnungsbetrag (Zählerstand kannste ja schon mal vorläufig mitteilen).
Am Stichtag der Umstellung (den Termin teilt Dir Dein neuer Lieferant mit) dann den Zähler ablesen und schriftlich der swb mitteilen.
Viel Freude mit Deinem (billigeren?) neuen Stromlieferanten.
Und lass Dich nicht so leicht einschüchtern.
Your home is your castle. ;)
Wenn Du dem Versorger eins reinwürgen willst (aus Rache? ;)), dann gilt:
--- Zitat ---von RR-E-ft:
Sollte dies der Fall sein, kann die Forderung nach Zahlung höherer Abschläge und deren Durchsetzung mit der Androhung einer Liefersperre einen Erpressungsversuch darstellen. Ggf. Kartellbehörde und Bundesnetzagentur einschalten.
--- Ende Zitat ---
Dann erwartet den Versorger vielleicht ein Bußgeld...
Auch eine Strafanzeige wäre in diesem Fall angemessen.
ciao,
sh
monologue:
Sie haben uns den Strom trotz Unbilligkeitseinwad in unserer Abwesenheit abgestellt. Wie der zuständige Elektriker in unsere Whg. gekommen ist? Wahrscheinlich mit Hilfe unseres Vermierters. Im Briefkasten lag noch ein freundlicher Brief in dem auf das gerichtl. Mahnverfahren und die Sperrkosten in Höhe v. 82,00 Euro hingewiesen wird.
Der Anwalt hat erst nächsten Donnerstag einen Termin für uns und mein Vater will aufgrund des strittigen Betrages (und wegen negativer persönlicher Erfahrung mit diesem Unternehmen) nichts bezahlen.
Habe allerdings noch Geld auf dem Sparbuch und bin mir nicht sicher, ob es richtig wäre unter Vorbehalt zu zahlen. (Würde ich das Geld dann wieder sehen? Wohl eher nicht, oder?)
Hab \'ne **** Wut auf diese ****. Den Anbieter habe ich schon online gewechselt.
Wie heisst das Verbrechen weswegen ich die SWB anzeigen kann?
superhaase:
Hattest Du Hausverbot erteilt? (nachweislich)
- dann war das Hausfriedensbruch. Deinen Vermieter solltest Du mal ordentlich zur Sau machen - der hat sich am Hausfriedensbruch beteiligt.
Ferner liegt hier eine inzwischen ausgeführte Erpressung bzw. Nötigung zur Durchsetzung unberechtigter Forderungen vor.
Mach Deinem Anwalt mal Dampf, Du kannst doch nicht ne Woche ohne Strom dasitzen. Der soll sich mal Zeit nehmen für Dich, oder Du gehst zu einem anderen Anwalt.
Zahlen unter Vorbehalt ist eine Möglichkeit, so bekommst Du am einfachsten und schnellsten wieder Strom - nach der Schlussabrechnung bekommst Du das Geld ja wieder - so vielleicht in 12 bis 16 Wochen... wenn der Versorger nicht absichtlich verzögert......
Du solltest dann über Deinen Anwalt auch Anwaltskosten, die Sperrkosten und Zinsen für die Zeit bis zur Rückerstattung zurückverlangen und durchsetzen.
Ein Anwalt sollte jetzt per einstweiliger Verfügung im Eilverfahren die Stromanschaltung durchsetzen und gleichzeitig Strafanzeige stellen.
ciao,
sh
Crazycreek:
Zahlung und Schlussrechnung ist eine Möglichkeit, der Versorger ist aber gesetztlich angehalten, Guthaben sofort auszuzahlen.
Was viel mehr Sinn macht, mit dem Sperrstand eine sofortige Rechnung zu verlangen, dann kann der tatsächliche Verbrauch sofort festgestellt werden und der Betrag kann von euch sofort gezahlt werden und der Strom kann wieder angeschaltet werden.
Auch kann anhand des tatsächlichen Verbrauches direkt die neue Pauschale festgesetzt werden.
Haben die kein Kundenbüro, wo der Fall direkt vor Ort geklärt werden kann, von Angesicht zu Angesicht ist das abwimmeln und \"für doof erklären\" immer schwieriger.
Vorallem geht es ja im Moment darum, den Fall schnellstmöglich zu klären und den Strom wieder zu bekommen.
Also vielleicht direkt hinfahren, Geld einstecken und aktuellen Zählerstand mitnehmen und Verbrauch und Betrag ermittelt sind, um die es hier geht.
Danach kann man ja alle weiteren Schritte einleiten, Anzeige, Anwalt ect.
superhaase:
Crazycreek hat da eine gute Idee.
Zählerstand aufschreiben und mit Bargeld hingehen.
So kriegst Du am schnellsten wieder Strom, wenn der Versorger mitspielt.
Dann später zum Anwalt (nächste Woche). Ich würde auf jeden Fall Strafanzeige stellen und Schadensersatz Fordern - z.B. für aufgetautes Tiefkühlgut, die Anwaltskosten etc.
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