Energiepreis-Protest > swb
swb, stromabschläge
monologue:
hallo,
zum 01.03. diesen jahres bin ich mit meiner mitbewohnerin in eine neue whg. (50qm) gezogen. die swb teilte uns zu diesem zeitpunkt (glaube sogar taggenau) mit, dass sich die monatl. abschlagsbeträge für den strom nun auf 168,00 euro belaufen würden.
vor unserem umzug kostete uns der stromverbrauch nur 32,00 euro monatl. .
da wir keine grösseren geräte wie waschmaschine, trockner etc. besitzen und auch sonst eher sparsam mit strom umgehen, konnen wir uns diesen preisanstieg nicht erklären und haben die swb (MEHRMALS) um aufklärung /detaillierte kostenabrechnung gebeten (zumal der verbrauch unserer vormieter bei 50,00 euro monatl. lag).
auf diese anfragen hat die swb entweder nicht geantwortet oder es wurde uns mitgeteilt, dass sie darauf nicht näher eingehen könnten (ohne begründung).
[komischerweise konnten sie das vor 1,5 jahren aber noch sehr gut (=]
naja, auf jeden fall haben wir dann einfach nur 50,00 euro überwiesen, da uns der monatl. abschlagsbetrag von 168,00 zu unrealistsch ist.
das dumme ist nur, dass die energiehelden uns jetzt mit liefersperre drohen, wenn wir die säumigen beträge in gesamthöhe von ca. 700 c nicht zahlen.
nun meine frage: ist das rechtens? hat man als verbraucher denn kein recht darauf zu erfahren, wie der energieversorger seine abrechnungen begründet?
ich meine, würde die telekom mir, eine telefonrechnung in höhe von 1000,00 euro schicken und sich weigern einen einzelverbindungsnachweis zu erbringen, müsste ich mir das doch auch nicht gefallen lassen.
whatever, ich würde mich seeeeehr über hilfreiche antworten freuen :]
schönes woe und danke fürs lesen...
RR-E-ft:
@monologue
Man braucht nur feststellen, wieviel Strom seit dem Einzug verbraucht wurde und ob die geleisteten Vorauszahlungen alle bisherigen Stromlieferungen bereits vollständig abgedeckt haben.
Dies dem Versorger ggf. unbedingt mitteilen.
Sollte dies der Fall sein, kann die Forderung nach Zahlung höherer Abschläge und deren Durchsetzung mit der Androhung einer Liefersperre einen Erpressungsversuch darstellen. Ggf. Kartellbehörde und Bundesnetzagentur einschalten.
Zuzdem lässt sich die einseitig festgelegte Höhe der Abschläge gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.
monologue:
danke für deine antwort =)
also les\' ich jetzt einfach den zählerstand ab und teile diesen der swb (per einschreiben) mit?
kann mir auch wirklich nicht vorstellen, dass wir sooviel verbrauchen. zudem wurde die whg. von april-mai nicht bewohnt...
das dumme ist, die antworten nicht mehr auf unsere briefe und telefonieren kann man bei denen auch vergessen :-/
bjo:
Hallo,
bei Streitigkeiten mit der Telekom empfiehlt die Verbraucherzentrale bis zur Klärung der Rechnungsdifferenzen nur den Durchschnittsbeitrag der letzen drei Monate zu zahlen!
monologue:
danke für deine antwort :)
ich habe der swb ja 50,00 euro monatl. gegeben... (=
aber ich bzw. wir sehen es absolut nicht ein 168 eur zu zahlen. zumal sich unser stromverbrauch seit den letzten 2 jahren nicht geändert hat...
ich verstehe auch nicht warum sich die damen und herren einbilden von heute auf morgen kommentarlos die abschlägsbeträge zu verfünffachen und auf faxe, e-mails, briefe und anrufe nicht bzw. nur unfreundlich zu reagieren, aber zweiwöchentlich mahnungen (androhung des gerichtl. mahnverfahrens) u. sperrandrohungen schicken.
das nervigste ist, dass wenn ich mich (telefonisch) bei diesem ***-verein erkundigen möchte, wie sie die erhöhung der abschlägsbeträge begründen, oftmals die gleiche \"kundenberaterin\" am telefon ist und mich für dumm erklärt, weil sie ja schon soo oft gesagt hätte, dass sie dazu keinerlei auskunft erteilen könnte und dass die swb, wenn wir weiter \"uneinsichtig\" blieben, den strom abstellt. so einfach ist das nämlich und das sei ja auch nicht allzu schwer zu begreifen.
nunja, aller vorraussicht nach, werden sie uns nächste woche tatsächlich den strom abdrehen und wir sind aufgrund unseres studiums nicht in der lage sofort 700 euro zu überweisen.
mein vater hat auch schon erfolglos mit der swb telefoniert und weigert sich wegen des beschriebenen sachverhalts die forderung zu begleichen solange diese nicht eindeutig bewiesen ist und rät uns den anbieter zu wechseln. HAHA (=
ich weiss jetzt irgendwie nicht weiter und würde gerne wissen, ob es in anbetracht der tatsache, dass ich es allein nicht schaffe mit der swb fertigzuwerden sinnvoll wäre, einen rechtsanwalt einzuschalten und wo man jemanden findet der sich mit solchen angelegenheiten auskennt.
lg,
m.
ps: entschuldigung für den aggressiven text. liegt an meiner verzweifelung ;)
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