Energiepreis-Protest > GGEW AG

Einstellung der Energieversorgung GGEW

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turbolaus:
Also grundsätzlich besteht unsererseits natürlich die Zahlungsbereitschaft!

Niemand sollte hier den Eindruck bekommen das wir uns vor einer Zahlung drücken wollen. Das möchte ich schon verstanden wissen!!!

Nur können wir auf die Forderung aus finanziellen Gründen nicht so reagieren wie es das Unternehmen verlangt. Die sind da leider sehr unbeweglich. Zum Mieterwechsel würden wir auch nicht tendieren wenn sich eine Gesprächsmöglichkeit bieten würde. Aber die sind so was von stur... Monopolist eben!

Trotz Zahlungsbereitschaft zweifeln wir dennoch die Höhe der Forderung an. Aber auch darüber besteht seitens des Unternehmens keine Gesprächsbereitschaft. Deren Verhalten lautet... Bezahl oder du sitzt im Dunkeln...

Da keine Gesprächsbereitschaft besteht, ist es fast aussichtslos sich mit dem Unternehmensvorstand in Verbindung zu setzen. Gerne versuche ich das aber.

Alles was ich anbieten kann ist eine monatliche Zahlung von Euro 300.00. Die beinhaltet aber dann auch die Abschlagszahlung von monatlich 192,00 Euro. Ich denke nicht das die sich darauf einlassen bei der Gangart die die GGEW bisher an den Tag gelegt hat.

Gruss Turbolaus

RR-E-ft:
@turbolaus

Mit einem solchen Problem sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der die Rechtslage prüft und zudem als Mittler mit dem Unternehmen in Kontakt treten kann. Oft macht der Ton die Musik.

Angenommen, die Forderung in Höhe von 3.000 EUR sei berechtigt:

Wenn von laufenden monatlichen Zahlungen in Höhe von 300 EUR allein 192 EUR auf den laufenden Bezug entfallen, dann verbleiben für die Tilgung lediglich 100 EUR, was 30 Monatsraten bedeutet.

Unrealistisch lange Zeit für einen zinslosen Kredit ohne Sicherheit.

Anders kann es aussehen bei üblichen Zinsen oder der Beibringung von Kreditsicherheiten.

Davon, dass man zahlen möchte, hat der Versorger sein Geld für bereits erbrachte Leistungen  noch lange nicht.

Der Versorger kann nicht sicher sein, dass er nach drei Raten überhaupt noch etwas bekommt, weil ggf. Zahlungsunfähigkeit eintritt und kein pfändbares Vermögen und Einkommen vorhanden ist. Der Sperre kann sich der Kunde durch Lieferantenwechsel entziehen. Für den Versorger vollkommen unbefriedigend.

Versorger sind nicht verpflichtet, ihre Kunden zu kreditieren, sei es in Form von Warenkrediten, sei es in Form von Stundungen. Denn solche Kredite verteuern die Energiepreise für die Allgemeinheit.

turbolaus:
:P Hallo, ich bins nochmal...
möchte dem Forum heute mal was erfreuliches mitteilen. Wir sind mit der GGEW zu einer Einigung gelangt. Wie oben beschrieben wurde uns die Sperre der Energieversorgung angedroht weil wir mit Zahlungen in Verzug sind.

Ich muss meine Einschätzung über die GGEW hier korrigieren. Ganz im Gegenteil zu meinem bisherigen Empfinden ist die GGEW trotz der Berechtigung zur Sperrung zu einvernehmlichen Übereinkünften bereit.
Wenn man nicht mehr kommuniziert ist das Scheitern jeglicher Bemühungen quasi vorprogrammiert. Ich fasse mir hier selbst an die eigene Nase!

Ich nehme hiermit meine voreingenommene Meinung gegen die GGEW mit einer ausdrücklichen Entschuldigung zurück. Vielen Dank für die Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Die Turbolaus

Warmuth:
Hallo und Guten Tag.

Da kann ich nur gratulieren und sagen: \"Glück gehabt!\" Tatsächlich ist Ihre erste Einschätzung vom GGEW doch sehr zutreffend gewesen. Warten Sie mal die kommende Hauptabrechnung Ende Januar 2008 ab. Da gibt es wieder jede Menge Fehler und Mißverständnisse und die linke Hand beim GGEW weiß nicht was die rechte macht.

Auch wir haben dieses Speil hinter uns. Durch ständig steigende Preise des GGEW waren auch wir plötzlich mal nicht mehr in der Lage die Abschläge zu zahlen. Uns kam man nicht mit einer Ratenzahlung (trotz Kommunikation)entgegen, sondern mit aller Härte der Paragraphen. Glauben Sie mir. Das GGEW insbesondere die Rechtsabteilung versteht keine andere Sprache.

Also haben wir die PROTESTGRUPPE REGION BERGSTRASSE gegründet. Wir haben alle Rechnungen der letzten Jahre kontrolliert und jede Menge auch versteckte Preiserhöhungen entdeckt. Diese haben wir für unbillig gem. §315 BGB erklärt und plötzlich ergibt sich n der Nachberechnung ein Guthaben beim GGEW von rund 4500,- € (ohne Zinsen). Seit 01/2008 haben wir keinen Cent mehr an das GGEW bezahlt.

FAZIT: Rechnungen nachprüfen. Zu hohe Energiepreise für unbillig erklären und Geld zurück verlangen (inkl. ZINSEN).

Hilfe dafür gibt es bei uns!

Daya:
Guten Tag Herr Warmuth,

uns hat die GGEW (leider) nicht den Strom abgestellt. Hätten Sie´s getan, dann hätten wir bemerkt, dass wir tatsächlich zu dem auserwählten Kundenkreis gehören und wahrscheinlich umgehend diese Situation geändert. Folgende Erfahrungen durften wir machen:

Aufgrund der überdimensionalen Strompreise in SE, entschlossen wir in 2003 den Anbieterwechsel und sind auf die GGEW gestoßen. Anmelden kinderleicht, Postkarte kam, Zählerstand mitgeteilt...Funkstille. Etwa ein halbes Jahr später packte uns die Neugier und wir riefen an. Von einer freundlichen Mitarbeiterin wurden wir um etwas Geduld gebeten (nach einem halben Jahr), da aufgrund des erhöhten Kundeninteresses eine Bearbeitung noch andauern kann. Nun, man würde uns informieren. Leider blieb diese Information aus und wir zogen dann Ende 2004 um. Bis dahin zahlten wir brav an den örtlichen Versorger weiter. Nach einer langen Phase des Vergessens erhielten wir nun Post vom Amtsgericht Hünfeld mit einer Forderung von ca 700,00 € der GGEW, angeblich entstanden durch eine Rechnung vom 31.01.05, die wir leider nicht bekamen. Sonst hätte ich doch längst was unternommen (§ 315 BGB). Sehr überrascht und verärgert wurde der Forderung widersprochen, da wir uns nicht erinnern können jemals als Kunde bei der GGEW begrüßt worden zu sein. Der angebliche Lieferzeitraum war vom 01.09.2003 bis 16.10.2004, erster Buchungsversuch des laut AGB vorfällig zu zahlenden Abschlages von 24,00 €/mtl. erfolgte angeblich am 03.11.2004. Na wenn das mein Konto gewesen wäre, den hätte ich....ups war´s anscheinend. Leider fehlt mir auch diesbezüglich jede Kenntnis. Außerdem steht die Gesamtforderung in keiner Relation zum Abschlag. Unseren Endzählerstand haben wir unserem örtlichen Versorger mitgeteilt. Der Strom wurde uns allerdings auch nicht abgedreht, was laut AGB nach einem Zahlungsrückstand von 100,00 € erwartet werden muss. Sie klagen jetzt!!! Wir wohl auch!! Leider drückt sich unser Amtsgericht diesbezüglich mehrdeutig aus. Unsere Möglichkeiten bestehen in einer Widerspruchsklage, bzw einer Klageerwiderung. Meiner Meinung nach sollte ein Antrag auf Klageabweisung eingereicht werden, da wir fest der Meinung sind keine Vertragsbeziehungen mit diesem Unternehmen gepflegt zu haben. Wir haben es gewollt und beantragt, aber man hat uns nicht gelassen. Keine Leistung-kein Geld. Bin ich da jetzt schief gewickelt? Ich kann mir diese Situation nicht erklären. Hilfe!!!!!
Ich hoffe nur, dass sich das als böser Scherz herausstellt.

Wer sich diesen Spaß nicht entgehen lassen will, der sollte gerne mal versuchen bei der GGEW Kunde zu werden.
Über Ideen und Vorschläge wäre ich echt dankbar!!

LG
Daya

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