Energiepreis-Protest > GGEW AG

Einstellung der Energieversorgung GGEW

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ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Daya
... und sind auf die GGEW gestoßen. Anmelden kinderleicht, Postkarte kam, Zählerstand mitgeteilt...Funkstille...

Nach einer langen Phase des Vergessens erhielten wir nun Post vom Amtsgericht Hünfeld mit einer Forderung von ca 700,00 € der GGEW ...
Der angebliche Lieferzeitraum war vom 01.09.2003 bis 16.10.2004

--- Ende Zitat ---
Auch meine Anmeldung im November 2003 wurde sehr schleppend bearbeitet. Erst ein Erinnerungsfax im März 2004 mit dem Hinweis, die GGEW für Energie-Mehrkosten beim lokalen Versorger haftbar machen zu wollen, führte dann dazu, dass ich ein Bestätigungsschreiben der GGEW erhielt.

Kurz darauf erhielt ich auch eine Abschlussrechnung meines lokalen Versorgers. Der Wechsel wurde rückwirkend zum beantragten Termin 1.11.2003 durchgeführt. Der lokale Versorger erhielt nur Entgelte für den davorliegenden Zeitraum und die GGEW für den Zeitraum danach.

So weit so gut.

Für Euch bedeutet dies, dass die GGEW möglicherweise ebenfalls den Wechsel wunschgemäß und rückwirkend durchgeführt hat.
Dies hätte zur Folge, dass die Forderungen der GGEW berechtigt wären und die Abrechnung eures lokalen Versorgers für denselben Zeitraum natürlich nicht!

Bei eurem Umzug hättet ihr euch unbedingt an euren Antrag bei der GGEW erinnern und wegen Lieferverzug vom Vertrag zurücktreten und hilfsweise kündigen sollen.

An Eurer Stelle würde ich nun folgendes tun:
[list=1]
[*]fragt die GGEW, in welchem Zeitraum sie tatsächlich Strom an Euch geliefert haben und welche Entgelte sie dafür verlangen, soweit Euch dies nicht bereits bekannt ist.
[*]fragt die GGEW, ob und wann sie in Eurem Namen den bestehenden Vertrag wunschgemäß beim lokalen Versorger gekündigt haben. Ihr habt doch eine Kündigungsvollmacht erteilt, nicht wahr?
[*]vergleicht die Angaben der GGEW mit der letzten Abrechnung Eures lokalen Versorgers. Hat dieser ebenfalls Strom für den Zeitraum 1.9.03 bis 16.10.04 abgerechnet, dann schickt ihm das Schreiben der GGEW mit der Bitte um eine korrigierte Schlussabrechnung.
[*]da die GGEW bereits das Amtsgericht bemüht hat, weil niemand auf ihre Forderungen reagiert hat, solltet ihr Euch an einen Anwalt wenden; zumindest für alle Reaktionen, die etwas mit dem Gericht zu tun haben.
[/list=1]
Euer Stromvertrag bei der GGEW ist vermutlich - wie meiner auch - ein Sondervertrag. Dieser enthält zwar eine intransparente Preisanpassungsklausel aber auch ein kurzfristiges Kündigungsrecht für beide Parteien. Wem der Preis nicht passt, der kann also kündigen. Wer mit §315 anfängt, dem wird wohl umgehend gekündigt.

Gruss,
ESG-Rebell.

Daya:
Erstmal Herzlichen Dank für Deine Hilfe,

das Problem an der Sache ist. Es gibt keinerlei Schriftverkehr mit der GGEW.

Keine Rechnung, Mahnung oder sonstiges. Wir haben selbstverständlich eine Kündigungsvollmacht erteilt, allerdings keine Kündigungsbestätigung oder Mitteilung von unserem Versorger erhalten. Aus diesem Grund sind wir ja weiterhin davon ausgegangen, Kunde des örtlichen Versorgers zu sein.

Werde mich morgen direkt umdie Sache bemühen.

Danke Dir
LG Daya

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