Energiepreis-Protest > GGEW AG
Einstellung der Energieversorgung GGEW
turbolaus:
Hallo zusammen,
haben folgendes Problem. Meine Freundin ist Mieterin eines Hauses. Sie steht allein im Mietvertrag und ist auch alleine Kunde beim hiesigen Energieversorger GGEW.
Sie hat Zahlungsprobleme gegenüber der GGEW. Meiner Meinung nach sind manche Posten der Rechnungen nicht korrekt. (z.B. wegen einer abgebrannten Wohnung, Zähler verbrannt usw...)
Die GGEW ist wenig flexiebel beim einräumen von Ratenzahlungen, so beträgt die maximale Ratenzahlung 6 Monate. Es geht gesamthaft um ein Forderung von fast 3000 Euro die meine Freundin keinesfalls, auch nicht mit meiner Hilfe in 6 monatlichen Raten zahlen kann.
Nun hat der Energieversorger angekündigt die Versorgung in 8 Tagen einzustellen.
Ich wohne auch in der Wohnung, bin aber kein Kunde der GGEW und sehe nicht ein warum ich davon betroffen sein sollte. Anders gesagt, ich beabsichtige den Mietvertrag zu übernehmen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Einesteils wollen wir damit die Sperre verhindern, andererseits möchte ich kein Kunde eines so rabiaten Haufens sein.
Ich bitte um Eure Meinung ob der von mir angedachte Weg eine Lösung ist.
Grüße
Turbolaus
bjo:
Hallo,
da nur noch 8 Tage Zeit.
Ich würde denen per Einschreiben oder per bestätigter Übergabe einen
Ratenzahlungsplan übermitteln.
Im Schreiben sollte stehen
- Ratenzahlungs Höhe
- das du nur unter Vorbehalt zahlst
- Aufrechungsverbot mit deinen normalen Monatlichen Zahlungen.
- in der Überweisung Schreiben für welchen Monat.
Das signalisiert Zahlungswilligkeit und dürfte eine kurzfristige Sperre vehindern.
Anwalt aufsuchen und den den Rest machen lassen!
AGB´s lesen!
turbolaus:
Darauf lassen die sich aber nicht ein. Der monatliche Abschlag beträgt für Strom und Gas Euro 192,00 ! Es ist nicht viel was wir da noch an Ratenzahlung aufbringen können. In Anbetracht der Höhe der Forderung können wir nur Tropfen auf den heißen Stein anbieten.
Zudem sind wir schließlich mit der Höhe der Forderung nicht einverstanden. Doch da lassen die auch nicht mit sich reden. Die legen es anscheinend diesbezüglich auf einen Rechtsstreit an. Dem würde ich persönlich eher gelassen entgegensehen, jedoch nutzt mir das nichts wenn ich bis zum Termin ohne Strom und Gas da sitze.
Zurück zu meiner Frage...
wenn ich nun der neue Mieter bin, dann bin ich auch der neue Kunde. Ich habe keine Schulden bei denen, warum sollten die mir dann den Strom sperren? Zudem beabsichtige ich nicht nach dieser Erfahrung Kunde der GGEW zu werden. Da gehe ich lieber zu einem anderen Anbieter der ebenfalls regional tätig ist.
Ich habe als neuer Mieter doch ein Recht auf Grundversorgung. Oder?!?
Die Forderung gegen meine Freundin wird sich wohl nur vor Gericht klären lassen. Ich denke mal das wissen die auch, wollen mit der Sperre aber dennoch die Zahlung erzwingen. Das geht doch schon in den Bereich Nötigung! Oder?
Danke für die Antwort...
Gruss Turbolaus
Crazycreek:
Ist dieses Ratenvereinbarung Zinsfrei?
Wenn ja, bietet der Versorger schliesslich zinsfrei einen Kredit über 3000 Euro, das macht keine Bank. Denn sonst gäbe es diese Ratenvereinbarung wahrscheinlich nicht, wenn die Bank die Kosten ohne Probleme übernommen hätte.
Ich würde einfach noch mal über den Vorstand des Unternehmens um eine Kulanzentscheidung bezüglich der Ratenvereinbarung bitten und vor allem eine Teilzahlung leisten, das sieht immer gut aus.
Soviel dazu.
Ansonsten kann ich nur sagen, das einem pfiffigen Mitarbeiter des Unternehmens wahrscheinlich auffallen wird, das ein Mieterwechsel bei Zahlungsschwierigkeiten immer ein beliebtes Mittel ist, um drohenden Sperrungen entgegen zu wirken.
Eine Sperre ist keine Nötigung, sondern ein Mittel, um eine weitere Nutzung einer Ware, die nicht bezahlt wird, zu verhindern.
Jeder Unternehmer würde es unterbinden, seine Ware unbezahlt zur Verfügung zu stellen.
Und selbst, wenn nicht. Mieterwechsel, Anbieterwechsel und dann? Die Forderung (egal ob berechtigt oder nicht) verschwindet ja nicht, danach hat der Versorgen ja immer noch anderen Möglichkeiten (Mahnung, Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung).
Es macht mehr Sinn, eine vernünftige Lösung zu finden als einfach den Anbieter zu wechsel. Oder wenigstens Anbieterwechsel und trotzdem eine vernünftige und bezahlbare Lösung zu finden.
Cremer:
@turbolaus,
Sie können hier keine Lösung Ihres finanziellen Problems bzgl. der 3000 € Forderung erwarten.
Sofern die mietrechtliche Lösung geregelt ist, spricht nichts gegen die Lösung dass Sie als Kunde bei dem Versorger werden.
Seien Sie aber bewußt, dass die Abschlagshöhen in etwa gleicher Höhe, auch bei einem anderen Anbieter sein werden, wenn das Verbraucherverhalten nicht geändert wurde.
Ob in der Übergangsphase die Sperre verhindert werden kann, ist ungewiss.
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