@Gogo,
haben Sie eine Nachzahlung oder ein Guthaben?
Wenn Sie ein Guthaben haben, dann können Sie sich das sparen. Rückzahlung auf Ihre Preiserrechnung gibt es nicth vom Versorger. Legen Sie Widerspruch gegen die Preise ein und kürzen Sie sodann die neuen Abschläge für den neuen Abrechnungszeitraum.
Haben Sie eine Nachzahlung, dann unverzüglich Widerspruch einlegen.
Zweitens: Mit den Preisen vom Sep. 2004 errechnen Sie Ihre Jahresendsumme und überweisen dann nur diese Differenz.