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Autor Thema: Gaspreis kürzen bei Staffeltarifen?  (Gelesen 4898 mal)

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Offline ex_utz

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Gaspreis kürzen bei Staffeltarifen?
« am: 04. November 2005, 22:17:47 »
Guten Abend,


ich bin bei der ENBW Stuttgart und möchte gerne meine Gaspreise auf den Betrag vor September 2004+2% kürzen, wie es der BdE empfiehlt. Mein Problem ist, ich kenne den damaligen Gaspreis der ENBW nicht, weil die Preise gestaffelt sind. Je mehr ich verbrauche, desto \"günstiger\" wird es(http://www.enbw.com/content/de/privatkunden/gas/zonentarif/index.jsp;jsessionid=2BC91338F27A0AE5ED8DC2AC6D2D40FC.nbw45).

Wie bekomme ich denn nun den richtigen Preis, auf den ich mich beziehen kann? Nehme ich einfach die Jahresgesamtabrechnung August 2004 und teile durch den Verbrauch?
Bei der ENBW gibt es immer nur diese eine Rechnung, deshalb habe ich keinen Überblick über die Preisbewegungen dieses Versorgers.


Viele Grüße...
Christoph Fritz

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Gaspreis kürzen bei Staffeltarifen?
« Antwort #1 am: 04. November 2005, 22:24:10 »
Sie müssten die alten Preise nehmen, wenn es auch dazu eine sog. Bestpreis- Abrechnung (sehr fortschrittlich) gab.

Auch diese Preisstaffeln sind wohl vom Versorger einseitig bestimmt.

Besorgen Sie sich alte Preisblätter. Immerhin müssten diese gem. § 4 II AVBV wohl veröffentlicht worden sein.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline ex_utz

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Gaspreis kürzen bei Staffeltarifen?
« Antwort #2 am: 06. November 2005, 17:45:28 »
Hallo Herr Fricke,


vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin nicht sicher, ob die Bezeichnung \"Bestpreis-Abrechnung\" zutrifft, da mir nicht rückwirkend für das Jahr ein besonders günstiger Tarif zugeordnet wird, welcher dann für jede verbrauchte kWh gilt. Vielmehr ist der Tarif selbst in mehrere Zonen aufgeteilt. Die ersten abgenommenen 2160 kWh (Zone 1) kosten besonders viel, die nächsten (Zone 2) etwas weniger, dann kommt ein großer noch günstigerer Block von 13680 kWh (Zone3), usw. Der Preis je kWh ist aber unabhhängig vom nachfolgenden Verbrauch innerhalb der jeweiligen Zone immer gleich hoch.

Wenn ich die alten Preisblätter zugrundelege, müßte ich dann meinen selbst gekürzten Gaspreis ebenfalls in Zonen aufteilen und die zum September \'04 gültigen Zonenpreise zugrundelegen?


Viele Grüße...
Christoph Fritz

Offline RR-E-ft

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Gaspreis kürzen bei Staffeltarifen?
« Antwort #3 am: 06. November 2005, 17:50:45 »
Ja.

Sie müssten eben die alten Preise zugrunde legen, weil Sie ja der einseitigen Preisänderung unter Verweis auf § 315 BGB widersprochen haben, so dass nur die bisherigen Preise weiter verbindlich sind.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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