Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck

Tarifkunde oder Sondervertragskunde

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RR-E-ft:
@copen

Sie werden von der Stadtwerken Jena- Pößneck GmbH seit 2002 aufgrund eines Sonderabkommens mit Erdgas beliefert.

Der Versorger hat die Gaslieferungen zu den Preisen des Sonderabkommens in Rechnung gestellt und diese wurden auch bezahlt.

Für Sonderabkommen galt die AVBGasV als Verordnung nicht (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AVBGasV).

Entscheidend ist deshalb, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag wirksam einbezogen wurden (§ 305 Abs. 2 BGB) und ob es einen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt (§ 307 BGB).

Daran dürfte es fehlen.

Auf das Bestätigungsschreiben des Versorgers nach Vertragsabschluss kommt es dabei nicht an (siehe § 305 Abs. 2 BGB).

Es kommt nämlich entscheidend auf die Kenntnis des Verbrauchers von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss und seine Einwilligung in die Einbeziehung an.

In dem Anmeldeformular zum Gasbezug, das vor der Lieferung unterschrieben wurde,  war bestimmt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch von der AVBGasV gar keine Rede. Darin war nur die Abnahestelle, Zählernummer und Stand und die Abschlagshöhe sowie ggf. Einzugsermächtigung geregelt.

@taxman

Offensichtlich ist es doch nicht so einfach.  ;)

Schwalmtaler:
@ Fricke

bisher hatte ich das so verstanden, das ich durch die Anmeldung seitens des Bauträger und der Gasentnahme einen Tarifvertrag im Rahmen der Grundversorgung abgeschlossen habe. Innerhalb der grundversorgung gibt es 2 unterschiedliche tarife, nach denen per Bestpreis abgerechnet wird.

Ist denn die Annerkennung dieser bestpreisabrechnung gleichzeitig der Abschluss einer Sondervertrages?

Jetzt bin ich etwas verwirrt.

Gruß Schwalmtaler

RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Wie es bei Ihnen ist, weiß ich nicht.

Ich weiß aber, wie es sich mit den Gas- Sonderabkommen in Jena verhält.

Cremer:
@Schwalmtaler,

ich hatte es so wie H. Fricke gesehen.

Das Wort


--- Zitat ---gemäß
--- Ende Zitat ---

schließt nicht unbedingt die AVBGasV als Allgemeine Geschäftsbedingungen expliziet ein.

Schwalmtaler:
hier der Auszug aus dem Preisblatt:
Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung

Gültig ab 1.5.2007 Preise Erdgas  ErdgasMini
(geeignet für den Erdgaseinsatz zum Kochen und zur Warmwasserbereitung; empfehlenswert bis zu ca. 5.018 kWh Jahresverbrauch bei 10 kW NWB*)
  Nettopreis
 Endpreis
einschl. 19 % Umsatzsteuer  
Arbeitspreis je kWh 5,22 ct  6,21 ct
Grundpreis je Monat 3,67 €  4,37 €  
     
ErdgasMidi
(geeignet für den Erdgaseinsatz zum Heizen; empfehlenswert ab ca. 5.019 kWh Jahresverbrauch bei 10 kW Nennwärmebelastung (NWB))  
  Nettopreis
 Endpreis
Arbeitspreis je kWh  4,55 ct 5,41 ct
Grundpreis je Monat bis 10 kW NWB* 9,03 €  10,75 €  
Grundpreis je Monat je weiteres kW NWB* 0,56 € 0,67 €
     

Bei einem ununterbrochenen Erdgasbezug von 12 Monaten wird zum Zeitpunkt der Jahresrechnung eine Bestabrechnung durchgeführt. Der für den Kunden jeweils günstigere Allgemeine Preis wird dann für die Abrechnung zu Grunde gelegt.

Sonderpreise für die Versorgung mit Erdgas von Sonderkunden
Gültig ab 1.5.2007

Preise Erdgas  ErdgasMaxi
(geeignet für den Erdgaseinsatz zum Heizen)
   
  Nettopreis Endpreis
Arbeitspreis je kWh   4,32 ct  5,14 ct
Grundpreis je Monat bis 25 kW NWB* 18,97 €  22,57 €  
Grundpreis je Monat je weiteres kW NWB* 0,56 € 0,67 €
     

 

Ein schriftlicher Vertragsabschluss ist Voraussetzung für die Abrechnung zu Sonderbedingungen/Sonderpreisen.


bisher wurde ich immer im MidiTarif abgerechnet. Darf ich mich nun sicher als Tarifkunde fühlen oder nicht?

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