Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck
Tarifkunde oder Sondervertragskunde
RR-E-ft:
@Schwalmtaler
Möglicherweise sah das Preisblatt zu Beginnn der Belieferung anders aus.
Möglicherweise wurde man zu Beginn zu Sonderpreisen beliefert....
Ein einmal begründetes Sonderabkommen muss erst gekündigt werden, um in die Grundversorgung zu gelangen.
copen:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Entscheidend ist deshalb, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag wirksam einbezogen wurden (§ 305 Abs. 2 BGB) und ob es einen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt (§ 307 BGB).
Daran dürfte es fehlen.
Auf das Bestätigungsschreiben des Versorgers nach Vertragsabschluss kommt es dabei nicht an (siehe § 305 Abs. 2 BGB).
Es kommt nämlich entscheidend auf die Kenntnis des Verbrauchers von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss und seine Einwilligung in die Einbeziehung an.
In dem Anmeldeformular zum Gasbezug, das vor der Lieferung unterschrieben wurde, war bestimmt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch von der AVBGasV gar keine Rede. Darin war nur die Abnahestelle, Zählernummer und Stand und die Abschlagshöhe sowie ggf. Einzugsermächtigung geregelt.
--- Ende Zitat ---
Danke Herr Fricke, genauso wie sie es geschrieben haben ist es. Bei dem Anmeldeformular war keine Rede von AGB´s und auch nicht von der AVBGasV.
Es wurden nur die von Ihnen oben erwähnten Angaben \"angefordert\".
Damit bin ich also Sondervertragskunde, was direkt auf meinen anderen Thread abzielt.
SW Jena-Pößneck lehnen Abschlagsanpassung und § 315 Anwendung ab.
Da es in den Urteil vom 13. Juni 2007 um einen Tarifkunden ging, ist das Urteil also nicht anzuwenden (sowieso nicht, da Einzelfallentscheidung).
Was ist aber nun, wenn mich die Stadtwerke plötzlich mit den allgemeinen Tarif versorgen?
bjo:
--- Zitat ---Original von copen
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Was ist aber nun, wenn mich die Stadtwerke plötzlich mit den allgemeinen Tarif versorgen?
--- Ende Zitat ---
- weiterhin kürzen
- eigene Jahresrechnungen erstellen
- auf den Überweisungen vermerken was Sie zahlen
- abwarten !
--- Ende Zitat ---
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