Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck
Tarifkunde oder Sondervertragskunde
copen:
Hallo,
ich habe mir jetzt hier sehr viele Erläuterungen zum Thema ob man Sondervertragskunde oder Tarifkunde ist durchgelesen, bin aber nicht daraus schlau geworden was ich jetzt bin.
Ab Oktober 2002 beziehe ich Gas.
Zu diesen Zeitpunkt habe ich mich bei den SW angemeldet und habe einfach nur ein Antragsformular (Adresse, Zählernummer, Zählerstand) ausgefüllt.
Daraufhin bekam ich dann folgendes Schreiben:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr...,
wir versorgen Sie mit Elektroenergie und Erdgas. Die Lieferung erfolgt gemäß den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung/Gasversorgung von Tarifkunden (ABEltV/AVBGasV) vom 21. Juni 1979.
Die AVBEltV und die AVBGasV können Sie in unseren Geschäftstellen ... ... erhalten.
--- Ende Zitat ---
Abgerechnet wurde die Gaslieferung immer nach dem \"Sonderabkommen\" und nicht nach \"Allgemeinen Tarif\". Ich wurde selbstständig von den Stadtwerken in das \"Sonderabkommen\" zugeordnet da es für mich \"günstiger\" wäre.
Was bin ich nun?
In den Brief der Stadtwerke stehe \"Tarifkunde\" und Verordnung nach ABEltV/AVBGasV.
Nach Definition im Forum bin ich aber Sondervertragskunde (wie fast alle hier?)?
Sondervertragskunde wäre doch besser, wegen den Urteil vom 13. Juni 2007 das gegen einen Tarifkunden ergangen ist oder?
Danke schon mal für Antworten.
Cremer:
@copen,
entscheidend ist, dass Sie nach einem \"Sondertarif\" versorgt werden.
Zum weiteren gibt es dazu immer etwas \"Zusätzliches\" an Vertragsbedingungen, z.B. \" Bestimmungen zum Sondervertrag\" oder \"Ergänzende Bestimmungen zum Sonderttarif A\"
Darin ist meistens das \"Sondervertragliche\" geregelt, wie z.B. Preisgleitklauseln, Vertragslaufzeit, etc.
Schwalmtaler:
@ cremer
Ihre Ausführung ist m. E. nach nicht ganz richtig. Der Begriff Sonderabkommen ist nicht automatisch mit Sondervertrag gleichzusetzen.
Es gibt auch für Tarifkunden verschiedene Tarife, in die der Versorger einen Kunden gemäß einer \"Bestpreisabrechnung\" selbstständig einsortiert. Siehe u.a. die Erdgasversorgung Schwalmtal. Hier wird der Tarifkunde entweder in die Tarife Mini oder Midi (Grundversorgungstarife!!!) je nach Verbrauch eingestuft.
Gruß
Schwalmtaler
bjo:
--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
@ cremer
Ihre Ausführung ist m. E. nach nicht ganz richtig. Der Begriff Sonderabkommen ist nicht automatisch mit Sondervertrag gleichzusetzen.
Es gibt auch für Tarifkunden verschiedene Tarife, in die der Versorger einen Kunden gemäß einer \"Bestpreisabrechnung\" selbstständig einsortiert. Siehe u.a. die Erdgasversorgung Schwalmtal. Hier wird der Tarifkunde entweder in die Tarife Mini oder Midi (Grundversorgungstarife!!!) je nach Verbrauch eingestuft.
Gruß
Schwalmtaler
--- Ende Zitat ---
bei der RWE ist es genauso
seit dem wir Gas beziehen habe ich nichts unterschrieben und auch auf keiner Rechnung / Schreiben irgend etwas von Sondervertragskunde usw..
gelesen. Die Einstufung hat EVivo später RWE selber vorgnommen!
taxman:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr...,
wir versorgen Sie mit Elektroenergie und Erdgas. Die Lieferung erfolgt gemäß den Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung/Gasversorgung von Tarifkunden (ABEltV/AVBGasV) vom 21. Juni 1979.
--- Ende Zitat ---
Hallo Copen,
den wichtigsten Satz habe ich fett herausgehoben! Da steht deine Antwort!
Grüße taxman
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