Energiepreis-Protest > Stadtwerke Jena-Pößneck

SW Jena-Pößneck lehnen Abschlagsanpassung und § 315 Anwendung ab.

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RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Diese Frage bantwortet der VIII. Zivilsenat des BGH im Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06  - ersichtlich anders als in seinem Urteil vom 15.02.2006 - VIII ZR 138/05 sowie der Kartellsenat des BGH  in seinen Urteilen vom 18.10.2005 - KZR 36/04 sowie vom 07.02.2006 - KZR 8/05 und KZR 9/05.

Es gibt dazu also unterschiedliche Auffassungen auch innerhalb des BGH.

@Fridericus Rex

Ganz so einfach ist es womöglich nicht.

Schließlich will der Gasversorger das Gas überhaupt nicht für alle Zeit zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis liefern, sondern oftmals  den Preis jederzeit nach Vertragsabschluss einseitig neu festsetzen können, was im Extremum dazu führen kann, dass der Preis wenige Stunden oder gar Minuten nach Vertragsabschluss einseitig neu festgelegt wird und deshalb auf der Rechnung ein ganz anderer als der vereinbarte Preis auftaucht. Möglicherweise wusste der Versorger schon lange um die neuen Preise, die er für die Gaslieferungen in Rechnung stellen wollte,  der Kunde jedoch nicht, als der den Vertrag abschloss.

Im Supermarkt dürfte es hingegen schwerlich vorkommen, dass nach Einigung über den Preis (an der Kasse) der Supermarkt den vereinbarten Preis nachträglich  noch einseitig ändern kann und deshalb eine Rechnung über einen ganz anderen Preis für die Ware schickt und deshalb Zahlung des in Rechnung gestellten, von ihm selbst erkorenen Preises beanspruchen kann.

Sollte einem solches mit einem Supermarkt widerfahren, dann wehre man sich tunlichst, bevor sich die Methoden der Gaswirtschaft noch \"gewohnheitsrechtlich\" auf die bekannten Supermarktketten übertragen und plötzlich Rechnungen bei den Verbrauchern ankommen, in denen um 30 % höhere Preise als bei Vertragsabschluss vereinbart erscheinen, deshalb entsprechende Nachzahlungen für die gelieferte Ware  verlangt werden.....

Bei Kartenzahlung würden sogar von den Supermarktketten ganz andere Rechnungsbeträge vom Konto abgebucht mit der Begründung, die Vorlieferanten hätten die Preise erhöht, unter anderem wegen der rasant gestiegenen Nachfrage nach Suppengrün in Spanien....

Dann werden die Preise auch für den Einkauf im Supermarkt im Ergebnis  unkalkulierbar.

Grausam. Wehret den Anfängen!

Zeus:
@ktown

Ich habe Aufklärungsbedarf.
Worin bestehen denn  die größeren Schwierigkeiten in dieser Frage bei einem Mieter im Vergleich z.B.  einem Wohnungseigentümer. Beide haben doch einen Vertrag mit ihrem Versorger und beziehen Gas über einen Zähler dieses Versorgers?

RR-E-ft:
@Zeus


--- Zitat ---Original von Zeus
@ktown

Ich habe Aufklärungsbedarf.
Worin bestehen denn  die größeren Schwierigkeiten in dieser Frage bei einem Mieter im Vergleich z.B.  einem Wohnungseigentümer. Beide haben doch einen Vertrag mit ihrem Versorger und beziehen Gas über einen Zähler dieses Versorgers?
--- Ende Zitat ---

Aufklärungsbedarf mag es hinsichtlich vieler Fragen geben, aber doch bitte nicht alles in diesem Thread.

copen:

--- Zitat ---Original von Zeus
@copen

Wenn Sie die Jahresabrechnungen bis zum 1. November 2006 ohne Widerspruch gezahlt haben, haben Sie diese Preise akzeptiert. Sie können also Ihre eigene Kalkulation nur mit dem Preis der bei der letzten Jahresabrechnung Gültigkeit hatte und den Sie unwidersprochen gezahlt haben, berechnen.
--- Ende Zitat ---

Ich habe am 1. November 2006 ein Schreiben an die SW geschickt, in den steht, dass ich die Abschläge vorläufig zahle.
Mit Schreiben vom 24. November 2006 haben die SW mir mitgeteilt, dass Sie die Zahlung unter Vorbehalt nicht akzeptieren.
Da ich dann aber auch mitbekommen habe, dass das nichts bringt, habe ich am 28.11.2006 das Musterschreiben hingeschickt, in den ich allen Preiserhöhungen seit dem 01.09.2004 widerspreche und die Zahlungen kürze.
Als Berechnung für den Abschlag ziehe ich aktuell einen Preis heran der ca. 0,30 Cent / netto über den des Zeitpunktes liegt, ab den mich die SW erstmals beliefert haben.

Hab ich mich dadurch, dass ich im ersten Brief nicht ausdrücklich den Preiserhöhungen ab dem 01.09.2004 widersprochen habe, automatisch mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen einverstanden erklärt?

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