Energiebezug > Gas (Allgemein)

Gasleck nach Gaszählertausch

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Cremer:
@superhaase,

ich kann mich Ihrer Meinung vollinhaltlich anschließen. :]


@aviator


Allerdings sollte man argumentativ richtig antworten (siehe meine vorgehende Antwort)

Achtung:
Es kommt noch eine Rechnung der Kommune über den Feuerwehreinsatz !!

Diese sollte man ambeesten mit einem Schreiben zwecks Begleichung weiterreichen.

superhaase:

--- Zitat ---Original von Cremer
Achtung:
Es kommt noch eine Rechnung der Kommune über den Feuerwehreinsatz !!
--- Ende Zitat ---
Das ist nicht zwingend der Fall, oder?
Fände ich unangemessen.
Normalerweise muss auch niemand was zahlen, wenn er in gutem Glauben einen Fehlalarm auslöst und die Feuerwehr mit einem ganzen Zug anrückt.

Cremer:
@superhaase,

glauben Sie mir, das ist so.

Ich arbeite in diesem \"Geschäft\"

Eine Kommune kann allerdings daraufverzichten.

Bei einem Brand eines Hauses wird der Einsatz der Feuerwehr von der Brandversicherung gezahlt, weil man dagegen versichert ist.

Wenn Sie aber die Feuerwehr rufen, weil der Keller unter Wasser ist, zahlt dies normalerweise keien Versicherung, da kein Leitungswasser.

Und dann kommen Sie für die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr auf.

Randy:
@Cremer


--- Zitat ---Original von Cremer
@superhaase,

glauben Sie mir, das ist so.

Ich arbeite in diesem \"Geschäft\"

Eine Kommune kann allerdings daraufverzichten.

Bei einem Brand eines Hauses wird der Einsatz der Feuerwehr von der Brandversicherung gezahlt, weil man dagegen versichert ist.

Wenn Sie aber die Feuerwehr rufen, weil der Keller unter Wasser ist, zahlt dies normalerweise keien Versicherung, da kein Leitungswasser.

Und dann kommen Sie für die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr auf.
--- Ende Zitat ---

Meinen Sie diesen Beitrag wirklich ernst??

Bei Keller unter Wasser durch Regen, ok.

Aber Wasser ist kein Gas!!!

Bei intensivem Gasgeruch im Keller, der durch Lüften nicht zu beseitigen ist??

Da hat doch die Feuerwehr möglicherweise einen viel größeren Schaden verhindert!! Zur Not, wenn die Kommune darauf wirklich nicht verzichten sollte, wird die Versicherung wohl für den Einsatz aufkommen.

Anderenfalls könnte ich mir vorstellen, daß sich die Versicherung quer stellt, wenn die Feuerwehr nicht grufen wurde, obwohl der Gasgeruch bemerkt wurde und es einen riesigen Schaden durch Explosion/Brand gegeben hat.

Randy

bjo:

--- Zitat ---Original von aviator
Guten Morgen Zusammen,

auf der Suche nach Informationen, bin ich auf dieses Forum gestossen.

Ich habe folgendes Problem :

Der Gaszähler wurde durch den EV gewechselt. Zwei Tage später massiver Gasgeruch im Keller, den mein Sohn (11) feststellte. Feuerwehr rückte an und stellte fest, dass der Zähler undicht war. Glücklicherweise ist nichts passiert. Der EV und ein Fremddienstleister (?!) dichteten neu ab. Nun sollen wir die Rechnung für den Fremddienstleister zahlen. Das sehe ich nicht ein, da nach meinem Verständnis das Verursacherprinzip gilt.

Bevor ich den EV heimsuche, würde ich gerne erfahren, ob es Regelungen gibt in Bezug auf was ist EV Eigentum, was ist privat.

Vielen Dank.

Grüsse sendet
Aviator
--- Ende Zitat ---

Gaszähler, Stromzähler und auch Wasseruhren sind Eigentum des Versorgers, Netzbetreibers. Sämtliche Kosten die damit im direkten Zusammenhang stehen hat dieser zu tragen.
Der Verantwortungsbereich des Kunden beginnt hinter der Blombe soweit eine vorhanden ist.

Der Verbraucher hat nur dann die Kosten zu tragen wenn
Schäden durch Manipulationsversuche entstehen, bzw. der Verbraucher eigenmächtig den genehmigten Zustand verändert. Aus dem Austellungsort z. B. eine Sauna macht und der Zähler durch den Wasserdampf leidet.
Der Verbaucher hat allerdings auch dafür sorge zu tragen das im Schadensfall die Kosten im Rahmen bleiben.
Er darf z. B. sich nicht in ein First Class Hotel einmieten wenn auch preiswertere zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner ist immer der Versorger, dabei ist es egal wer letztendlich rauskommt und arbeiten durchführt.

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