Energiebezug > Gas (Allgemein)

Gasleck nach Gaszählertausch

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Cremer:
@Randy,

es ist so wie ich es geschildert habe !

Eingedrugenes Oberflächenwasser im Keller ist höhere Gewalt, die normalerweise nicht von einer Versicherung abgedeckt ist (Force Majeure Klausel). Es gibt allerdings in einigen Bundesländern eine (Teil-) Versicherung auch dafür.

Es obliegt jedoch der zuständigen Kommune (Gemeinde), ob sie für den Einsatz der kommunalen Feuerwehr einen Kostenerstattungsbescheid erlässt oder nicht. Bei Brandeinsätzen trägt normalerweise dies die Brandversicherung, sofern eine vorhanden ist, sonst der Eigentümer.

Es kann also in der Regel eine Rechnung erfolgen.

Zurück zu diesem Fall:
Verursacher ist das EVU und ist damit auch kostenpflichtig.

aviator:
@all

Vielen Dank für Eure Antworten.

Stand ist, dass es noch keine Rechnung der Feuerwehr gab. Die Familie hat den Keller erst 4 Tage später betreten (Kurzurlaub) und - wiederrum glücklicherweise und nicht üblich - waren die Kellerfenster geöffnet.

Die Feuerwehr hat den Gasaustritt messtechnisch erfasst und NICHT das Gasunternehmen.

Natürlich...wir machen alle Fehler...aber ich bezahle NUR meine Fehler...

Das \"System\" war 15 Jahre lang dicht...3 Tage nach Einbau gibs massive Undichtigkeiten.

Der Verantwortliche ist seit gestern nicht zu erreichen, obwohl ich um Rückruf gebeten habe. Nun gibt es eine Frist bis zum Mittag.
Dann geht´s in die Vollen....

Ich halte Euch auf dem Laufenden...

Gruss

Aviator

Cremer:
@aviator,

Bei Ihrem letzten Beitrag fällt mir auf, dass das Leck auch aus der leitung stammen könnte und nicht direkt aus dem Zähler.

da ist nun zu fragen:
- die Leitung vor dem Zähler > Sache des EVU
- die Leitung nach dem Zähler > Sache des Kunden.

Aber:
 Läßt sich nachweisen, dass die Leckage unmittelbar im Zusammenhang mit dem Zählertausch steht?

Achtung.
Heute werden die kommende und gehende Leitungen zum Gaszähler an einer Montageplatte des Zähler \"befestigt/angeschlossen\".

Ist diese Montageplatte vorhanden? Wenn nein, wurde diese montiert? Dann ist die Ursache ebenso dem EVU zuzuschreiben

aviator:
@Cremer

Die Leckage war wohl direkt hinter dem Absperrhahn im Kugelventil. Also, aus der Wand 20 cm Absperrhahn...weitere 1 - 1,50 m der Gaszähler, dahinter das \"private\" Netz.

Fakt ist aber wohl, dass das Betreibernetz mit dem Absperrventil endet. Dahinter soll bereits - definitionsgemäss - das \"private\" Netz sein.

Nachzulesen in NDAV-Gas (Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck) §5 und §13.

Diese liegen mir als PDF vor, kann sie aber leider nicht anhängen.

Wie es aussieht, bleibt man wohl auf den Kosten sitzen, da eine Abhängigkeit (Verursacher) nicht zu beweisen ist bzw. - wie man sich ausdrückte - \"Wort gegen Wort\" steht.

Güsse sendet

Aviator

gastrom:

--- Zitat ---Original von aviator

Nachzulesen in NDAV-Gas (Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck) §5 und §13.

@avitator,

stimmt bis auf eine Kleinigkeit:

\"§ 13 Gasanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (Anlage), mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. \"

Ich verstehe das so: da mir die Messeinrichtung nicht gehört, bin ich auch nicht für das Zeug zwischen Hauptsperreinrichtung und Messeinrichtung verantwortlich.

Grüße von gastrom
--- Ende Zitat ---

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