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Autor Thema: Abschlagszahlung  (Gelesen 4230 mal)

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Offline HDN1970

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Abschlagszahlung
« am: 31. Juli 2007, 15:03:47 »
Hallo, ich bitte um eue Hilfe.
Mein Versorger rechnet Strom und Gas gleichzeitig ab. Den Abschlag für Gas habe ich entsprechend gekürzt, somit kommt es hier zu einer kleinen Nachzahlung, aber beim Strom hätte ich ein Guthaben nach Jahresabrechnung. Ich befürchte nun das der Versorger, auch wenn er das nach § 366 nicht darf, diese beiden Beträge verrechnet.

Meine Frage wäre nun, ein Abschlag für Strom ist noch zu zahlen, wenn ich den auf 1,00 Euro reduziere, kann nichts passieren. Darf ich das?

Viele Grüße
HDN1970

Offline kamaraba

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Abschlagszahlung
« Antwort #1 am: 31. Juli 2007, 15:40:48 »
m.E. dürfen Sie das!
Lassen Sie Ihren Versorger über Ihre Vorgehensweise aber nicht im unklaren
und teilen ihm schriftlich mit, dass Sie wg. eines vermindertern Stromverbrauchs
nicht gewillt sind ein zinloses Darlehen zu gewähren. Dann können Sie
den letzten Abschlag beim Strom auch auf 0 setzen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline HDN1970

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Abschlagszahlung
« Antwort #2 am: 31. Juli 2007, 16:55:33 »
Danke für die Antwort. Ich werde dem Versorger mitteilen das ich die nächste Abschlagszahlung aussetzen werde.

 

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