Hallo, ich bitte um eue Hilfe.
Mein Versorger rechnet Strom und Gas gleichzeitig ab. Den Abschlag für Gas habe ich entsprechend gekürzt, somit kommt es hier zu einer kleinen Nachzahlung, aber beim Strom hätte ich ein Guthaben nach Jahresabrechnung. Ich befürchte nun das der Versorger, auch wenn er das nach § 366 nicht darf, diese beiden Beträge verrechnet.
Meine Frage wäre nun, ein Abschlag für Strom ist noch zu zahlen, wenn ich den auf 1,00 Euro reduziere, kann nichts passieren. Darf ich das?
Viele Grüße
HDN1970