Jetzt rebellieren schon die Mädchen - ts ts ts.
Was aus unserer Welt geworden ist.....
Was Du bisher gemacht hast scheint ok zu sein. Haben viele so oder so ähnlich gemacht.
Wichtig ist jetzt, nach Erhalt der Jahresabrechnung wieder eine Gegenrechnung mit Unbilligkeitseinwand zurückzuschicken.
Siehe
Musterbrief - Antwort auf JahresrechnungDarin wird nochmal korrekt gegen alle Preise die Unbilligkeit eingewendet.
Dieser Brief ist fast wichtiger als der erste zwischenjährige Unbilligkeitseinwand, da es hier um die konkrete Abrechnung und Deine konkrete Zahlung hierzu geht.
Allerdings würde ich die darin enthaltene Passage mit der Kürzung der nächsten Abschläge wegen Verrechnung eines evtl. von Dir errechneten Rückzahlungsbetrages nicht verwenden, wegen des Aufrechnungsverbotes, das hier gelten könnte. Das ist eine unnötige Angriffsfläche für den Versorger, denke ich. Lieber auf das Geld vorläufig verzichten. Nach gerichtlicher Festlegung eines billigen Preises kriegst Du es dann ja vielleicht.
Besser ist es, immer rechtzeitig vor Rechnungsfrist den Zähler zu beobachten und ggf. die Abschläge (nach Ankündigung) weiter zu kürzen bzw. einzustellen, um eine \"Überzahlung\" zu vermeiden.
Ferner würde ich jeweils das Wort \"Preiserhöhung\" durch \"Preisfestsetzung\" ersetzen, und vor das mehrmals vorkommende Wort \"Preisforderung\" noch das Wort \"gesamte\" setzen.
Also z.B. den 2. Absatz so:
\"Sollten Sie zu einer einseitigen
Preisfestsetzung berechtigt sein, bindet mich eine solche nicht, solange die Angemessenheit Ihrer jeweiligen
gesamten Preisforderung nicht von mir anerkannt oder von dem zuständigen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde.\"
Gas und Strom getrennt halten in Deinen Berechnungen....... auch für die Ankündigung der Abschläge......
ciao,
sh