Energiebezug > Gas (Allgemein)
Brennwertfaktor beim Erdgas
Dusselhuber:
Zunächst einmal herzlichen Dank für die schnellen Reaktionen und die sicher weiterhelfenden Links.
Meine Frage zielt aber eigentlich darauf, ob die Möglichkeit besteht, dass das Gas von Anbieter A für 0,057€/KWH mit einem Brennwert von 8 angeboten wird während es bei Anbieter B für 0,055€/KWH mit einem Brennwert von 11,5 angeboten wird, wobei das Gas immer noch aus der gleichen Leitung kommt !!!
In diesem Fall wäre Anbieter B nämlich nur vemeintlich der Günstigere.
Irgendwo bei meinen Recherchen habe ich gelesen, dass der Brennwert von Erdgas
nahezu minütlich variiert und ohne Gaschromatograf nicht festzustellen ist, für den Endverbraucher also eine absolut nicht nachvollziehbare Grösse.
RR-E-ft:
@Dusselhuber
Wenn alle Lieferanten den Kilowattstundenpreis angeben und zudem der Umrechnungsfaktor später für alle Gaslieferungen aus dem gleichen Rohr lieferantenunabhängig gleich sein muss, weil es anders gar nicht möglich ist, genügt es, die Kilowattstundenpreise der Lieferanten miteinander zu vergleichen. Deshalb stellt ja auch die Preisangabenverordnung auf den Kilowattstundenpreis und nicht auf den Kubikmeterpreis ab.
Cremer:
@Dusselhuber,
der Brennwertfaktor ist ein Abrechnungsbrennwert und nicht der tatsächliche phys. Brennwert
Siehe
http://www.sachsen.de/de/suche/index.php
erste pdf.datei ...chemnitz.....
RR-E-ft:
@Cremer
--- Zitat ---Original von Cremer
@Dusselhuber,
der Brennwertfaktor ist ein Abrechnungsbrennwert und nicht der tatsächliche phys. Brennwert
Siehe
http://www.sachsen.de/de/suche/index.php
erste pdf.datei ...chemnitz.....
--- Ende Zitat ---
Sind nun die Abrechnungsbrennwerte (unabhängig von ihrem Zustandekommen) für alle Lieferanten gleich, die zeitgleich Erdgas über das selbe Rohr liefern, ja oder nein? Wenn diese gleich sind, was ändert es dann?! Was wollten Sie eigentlich sagen? Der angegebene Link ist sehr spannend. ;)
Cremer:
@Fricke,
um auf die erste Frage von Dusselhuber zurückzukommen, als Techniker unterscheide ich natürlich differentziert und es sollte als erläuterung dienen.
1.) der angegebene Brennwert nicht der phys. Brennwert ist
2.) es eine Differenz zwischen dem tatsächlichen phys. Brennwert und dem Abrechnungsbrennwert gibt.
Logisch, man wird immer nur mit dem Abrechnungsbrennwert rechnen.
Ich unterstelle mal, dass nämlich in einen Abrechnungsbrennwert auch andere Faktoren reingebuttert werden (Butter ist ja auch gerade teuerer geworden ;))
Nicht umsonst war in dem Beispiel der Eichbehörde Sachsen bekannt gemacht worden, dass ein Versorger mehr Gas verkauft als bezogen hat. :evil:
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