Energiebezug > Gas (Allgemein)

Brennwertfaktor beim Erdgas

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superhaase:

--- Zitat ---Original von Cremer
Nicht umsonst war in dem Beispiel der Eichbehörde Sachsen bekannt gemacht worden, dass ein Versorger mehr Gas verkauft als bezogen hat. :evil:
--- Ende Zitat ---
Das ist ja toll!
Wir brauchen mehr solche Versorger!

Würde man das Gas dann in einem \"Gasversorgerkarussell\" ein paar mal im Kreis leiten, wäre unsere Gasversorgung ganz unabhängig vom Ausland sichergestellt.

Das könnte man dann \"perpetuum gasometerle\" oder so nennen.
Ich melde hier schon mal Ansprüche auf ein solches Patent an.
 LOL

ciao,
sh

Cremer:
@superhaase

hier der genaue Link

http://www.sachsen.de./de/bf/verwaltung/eichbehoerde/infos/pdf/BGW_DVGW_Chemnitz_2004.pdf


siehe Seite 35 von 39

Dusselhuber:
Nochmals Danke für die Reaktionen,

Wenn ich Eure Antworten richtig deute, kann es also durchaus passieren, dass beim Wechsel zum \"günstigen\" Anbieter am Ende ein höherer Rechnungsbetrag herauskommt, als bei den \"teuren\" Anbietern, wenn man vorher den Brennwertfaktor nicht vergleicht.
Dieser Vergleich ist natürlich nicht leicht, weil der Brenwert ständig variiert. Man kann eigentlich nur die aktuellen Werte vergleichen und daraus hochrechnen, was einen beim Anbieterwechsel erwartet.
Andererseits kann man sich den Anbietervergleich evtl. auch ganz sparen, weil man ja ohnehin weiter von Anbieter A beliefert wird und eben der auch auch weiterhin an dem Gas verdienen möchte, welches er über Anbieter C und Anbieter B verkauft.

oder ?

Zeus:
@Dusselhuber

Lassen sie sich doch nicht verwirren! Die Antwort von RR-E-ft (heute 18.30 Uhr) war doch klar und deutlich.

nomos:

--- Zitat ---Original von Dusselhuber

oder ?
--- Ende Zitat ---
siehe § 5 Art der Versorgung (GasGVV)

(1) Welche Gasart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Gasart des jeweiligen Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt, angeschlossen ist. Der Brennwert mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite sowie der für die Belieferung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt.
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