Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?  (Gelesen 33844 mal)

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Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« am: 27. Juli 2007, 17:56:58 »
Hallo,

trotz Musterschreiben, Widersprüchen etc. wurde uns die Wasser-Versorgung abgestellt.

Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn wir den Hahn selbst wieder aufdrehen?

Gestern wurde bei uns das Wasser abgestellt, das ist zum Wochenende besonders bitter (natürlich auch sonst), vorallem weil wir auch noch eine Mieterin im Hause haben.

War von Euch schonmal jemand so frech? Welche Strafen drohen in solch einem Fall?

Brauche dringend eine Antwort.

Liebe Grüße

Caro71

Offline Zeus

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #1 am: 27. Juli 2007, 18:31:49 »
@caro 71

Mit welcher Begründung wurde Ihnen das Wasser abgestellt?

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #2 am: 27. Juli 2007, 20:33:00 »
O-Ton: \"... da die von Ihnen angekündigten Zahlungen nicht erfolgten, haben wir die Einstellung  der Versorgung angedroht und zwischenzeitlich durchgeführt. Die Androhung erfolgte fristgerecht mit unseren Mahnungen vom 16.05. und 07.06.2007.\"

Die letzte Mahnung vom 24.07. (Erhalt am 25.07.) enthielt ebenfalls eine solche Androhung...am folgenden Tag (26.07.) war kein Wasser mehr in den Leitungen.....

Die Wiederaufnahme der Versorgung erfolgt erst bei vollständiger Zahlung der Forderungen, so unsere Stadtwerke.

Offline DieAdmin

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #3 am: 27. Juli 2007, 20:38:03 »
@caro71,

wenn Sie den Namen des Versorger nennen, könnte ich den Thread in den jeweiligen Versorgerbereich verschieben, ansonsten müsste ich, da es nicht unmittelbar um die Energiepreise geht in den Offtopic verschieben :(

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #4 am: 27. Juli 2007, 23:15:49 »
Wir sind von den Stadtwerken Hannover/enercity betroffen!

Offline bjo

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #5 am: 27. Juli 2007, 23:59:18 »
Zitat
Original von caro71
O-Ton: \"... da die von Ihnen angekündigten Zahlungen nicht erfolgten, haben wir die Einstellung  der Versorgung angedroht und zwischenzeitlich durchgeführt. Die Androhung erfolgte fristgerecht mit unseren Mahnungen vom 16.05. und 07.06.2007.\"

hallo,
die behaupten du hättest nicht gezahlt!. Nimm deine Konotauszuüge, geh zur nächsten Ansprechstelle von denen, beweise Ihnen das du gezahlt hast!
Wenn die sich dann immer noch dumm stellen, hilft kurzfristig nur noch die Selbsthilfe d. h. aufdrehen.
Zeugen mitnehmen!

Offline Zeus

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #6 am: 28. Juli 2007, 01:14:49 »
@Caro71

Verstehe nicht ganz. Sie schreiben, dass Ihnen trotz Musterschreiben, Widersprüchen etc. das Wasser abgestellt wurde. Ich kann mir schwer vorstellen, dass sie gegen den Wasserpreis in Hannover Widerspruch eingelegt haben und entsprechende Kürzungen vorgenommen. Laut den letzten Erhebungen zählt der Wasserverbrauchspreis von 1,49€ pro Kubikmeter in Hannover zu den billigsten in Deutschland.
Ist Ihnen da eventuell ein Fehler unterlaufen indem Sie Gebühren für Strom, Erdgas und Wasser einfach als Einheit behandelt haben? Das geht natürlich nicht. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend mit Ihren Stadtwerken verständigen. Ich verstehe auch nicht wieso Sie trotz imperativer Mahnungen nicht sofort einen Anwalt konsultiert haben.

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #7 am: 28. Juli 2007, 10:10:47 »
@Zeus

wir glauben nicht, dass es sich um einen Fehler handelt... der monatliche Abschlag beinhaltet nun mal Gas, Wasser, Abwasser und Hausstrom (ist so gesehen natürlich eine Einheit). Lediglich die einzelnen Wohnungen haben ihre eigenen Stromabschläge. Die WASSER- UND STROMPREISE WURDEN NICHT MONIERT. Wir haben die Erhöhung der Gaspreise in 2005 ausdrücklich angeprangert.

Entsprechend der letzten Jahresabschlußrechnung haben wir die entstanden Mehrkosten infolge der Erhöhung ausgerechnet und quasi auf der Grundlage der Gaspreise vor der Erhöhung unseren Abschlag weitergezahlt (Grund: eine Überzahlung zu vermeiden). So wurde es auch den Stadtwerken mitgeteilt.

Wir sind zwar keine Rechtsexperten, aber nach unserer Meinung hätten die Stadtwerke erstmal ihre rechtlichen Mittel (Mahnverfahren, Pfändung etc.) ausschöpfen müssen, bevor man uns das Wasser abdreht. Außerdem ist es ja nicht so, dass wir gar nichts gezahlt haben. Immerhin zahlen wir noch 2/3 an die Stadtwerke.

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #8 am: 28. Juli 2007, 10:44:36 »
@bjo

Dein Tipp ist gut... vielen Dank!

Offline Cremer

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #9 am: 28. Juli 2007, 11:18:06 »
@Caro71,

haben Sie denn beim Widerspruch ein Aufrechnungsverbot ausgesprochen?

Dann sind Forderungen von Gas auf Wasser nicht übertragbar.

Ich habe z.B. bei uns seit 2 Jahren den Wasserpreis gekürzt

siehe hier:

Kartellbehörde prüft Wasserpreis der Stadtwerke Kreuznach
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #10 am: 28. Juli 2007, 11:28:07 »
Neeee......das haben wir nicht gemacht :(

Offline Zeus

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #11 am: 28. Juli 2007, 15:18:51 »
@caro 71

Es ist Ihnen offensichtlich mindestens ein Fehler in ihrer Vorgensweise unterlaufen. Dies wird auch durch den Hinweis von Herrn Cremer aufgezeigt.
Bezüglich Ihrer Meinung, die Stadtwerke hätten erstmal ihre rechtliche Mittel ausschöpfen müssen bevor sie das Wasser abdrehen, möchte ich Sie auf den § 33 Abs. 2 AVBEltV ( finden Sie im Internet) hinweisen. Dort steht: \" ...ist der Versorger insbesondere bei nicht Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, berechtigt die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. \" Dies ist die Verpflichtung für die Stromversorgung, ähnlich ist es bei Wasser.
Möglicherweise haben Sie auf die Mahnungen gar nicht reagiert.
Damit wir uns richtig verstehen: ich möchte Sie keineswegs belehren und ich finde die Vorgehensweise Ihres Versorgers erbärmlich. Mit meinem Beitrag möchte ich sie nur ermuntern jetzt nicht voreilig zu handeln und nach reiflicher Überlegung dann den in dieser Situation richtigen Weg zu gehen. Meines Erachtens, wie ja auch schon von bjo empfohlen, das offene Gespräch mit den Stadtwerken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass danach es noch notwendig sein sollte zur Selbsthilfe zu greifen. Wenn doch, dann ist die Situation so verfahren, dass ich es nicht ohne Anwalt tun würde

Offline superhaase

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #12 am: 28. Juli 2007, 17:16:25 »
Das Wasser abzudrehen ist hier bestimmt rechtswidrig.
Haben sie denn auch Strom und Gas abgedreht?
Ich nehme mal an nein.
Das ist also eine richtige Sauerei, genau das abzudrehen, mit dem sie Dich am empfindlichsten treffen, obwohl sie genau wissen warum Du weniger zahlst.

Hast Du denn nicht den Musterbrief verwendet? War da nicht ein Aufrechnungsverbot drin?
Du hättest auch jedenfalls getrennte und klar zugewiesene Überweisungen machen sollen.
Außerdem hättest Du auf eine terminierte Sperrandrohung reagieren müssen (wie hier propagiert).
Gab es keine Sperrandrohung mit genauem Termin, ist das Abdrehen sowieso nicht zulässig. Eine schwammige Formulierung \"wenn Sie nicht zahlen, dann stellen wir die Versorgung ein\" ist unzureichend.
.
Ich würde den Hahn einfach sofort wieder aufdrehen - die Rechtsfolgen können wohl kaum so schwer sein, schließlich ist Wasser lebensnotwendig und das Abstellen höchstwahrscheinlich rechtswidrig.

Trotzdem kann ich nur dringend raten gleich am Montag zu einem Anwalt zu gehen, denn Du hast wahrscheinlich schon einiges falsch gemacht. Mit einem Anwalt kannst Du da wahrscheinlich einiges wieder ins Lot bringen - hoffentlich alles, denn der Versorger scheint ja auch Fehler gemacht zu haben.

Also: Geh Montag zum Anwalt - auch im Interesse Deiner Mieter!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #13 am: 28. Juli 2007, 19:06:12 »
@alle

Erstmal vielen Dank für die Antworten, Ratschläge und Hinweise (die ich keineswegs als Belehrung empfinde).

Klar haben haben wir  Musterbriefe verwand, allerdings stand dort nichts von einem Anrechnungsverbot drin.  In den Mahnungen steht jedesmal der gleiche pauschale Satz: \"Bitte bedenken Sie, dass bei Nichtzahlung mit Ablauf von 4 Wochen nach Eingang der Mahnung die Versorgung eingestellt werden kann\". Das ist sehr pauschal und nichts konkretes. Selbst in der letzten Mahnung, die wir am 25.07. (mit Datum vom 24.07.) stand dieser Satz. Es wurde kein konkretes Datum benannt. Wie ernst kann mal also so einen Hinweis oder Drohung nehmen, der in jeder Mahnung gleich formuliert ist?! Auf was hätten wir also reagieren sollen?

Als die Stadtwerke hier waren, um das Wasser abzustellen, ließen Sie einen Schrieb im Briefkasten. Nach diesem Schreiben hätten sie selbst zwischen zwei Optionen wählen können: die Forderungen über den gerichtlichen Weg einzutreiben oder die Sperrung der Versorgung vorzunehmen. Die Stadtwerke Hannover haben sich für letzteres entschieden. Pech erstmal für uns! Aber vielleicht auch nicht.....

Natürlich haben wir schon unseren Rechtsanwalt eingeschaltet, es liegt auch schon der Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht. Ganz besonders freut sich aber die Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur auf unseren Anruf am Montag.

Mein Mann habe ich von dem Vorhaben, den Hahn wieder aufzudrehen, abgebracht. Vielmehr hat es sich selbst erledigt, denn das passende Werkzeug zu finden, ist gar nicht so einfach. Nicht einmal in Werkzeugspezialläden!!!

Wir werden die Kampfansage unserer Stadtwerke gern aufnehmen und lassen uns nicht entmutigen!

Vielleicht hätten wir auf die Mahnungen reagieren sollen, das ist aber jetzt nicht mehr zu ändern! Wir müssen das Beste daraus machen.

Und eines steht doch fest: Aus unseren Fehlern, können andere nur lernen. Ich denke, dass ist in diesem Prostest ganz wichtig. :evil:

Wenn Ihr Interesse habt, halte ich Euch in dieser Angelegenheit gern auf dem Laufenden. Montag sind wir um einiges schlauer.

Offline Zeus

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #14 am: 28. Juli 2007, 19:55:55 »
@caro71

Bin auf jeden Fall am weiteren Verlauf interessiert. Drücke Ihnen die Daumen für die nächste Woche!!!

 

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