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Autor Thema: Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?  (Gelesen 33845 mal)

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Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #15 am: 28. Juli 2007, 20:01:12 »
@zeus

Das freut mich sehr.... vielen Dank.

Offline superhaase

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #16 am: 29. Juli 2007, 01:07:42 »
Ja klar interessiert uns das.
Wäre da nicht sogar eine Strafanzeige und eine Schadensersatzforderung angebracht? Euer Mieter könnte ja mitspielen und die Miete kürzen, weil kein Wasser da war. Das ist ein Schaden, den ihr dann wieder vom Versoger einfordern könnt, wenn die Sperrung unrechtmäßig war.
Man sollte solchen Versorgern durchaus mal zeigen, wo der Hammer hängt!
Euer Anwalt wird Euch da wohl richtig beraten......

Ich wäre jeden falls stinksauer und würde alle Möglichkeiten ausschöpfen, dem Versoger ans Bein zu pinkeln.......
Viel Glück dabei!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Cremer

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #17 am: 29. Juli 2007, 19:40:00 »
@caro71

es würde mich noch interessieren, wer die Stadtwerke ins Haus reingelassen hatte

Hatten Sie denn die mieter von der Sachlage nicht informiert?
MFG
Gerd Cremer
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Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #18 am: 29. Juli 2007, 21:03:03 »
@cremer

Die Stadtwerke sind nicht ins Haus gekommen. Der Schacht mit dem Hahn befindet sich an der Straße.

Unsere Mieter waren im Urlaub und sind erst am Samstag wieder gekommen. Gott sei Dank, sie nehmens mit Humor und unterstützen uns auch.

Offline bjo

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #19 am: 29. Juli 2007, 22:15:07 »
Zitat
Original von caro71
@cremer

Die Stadtwerke sind nicht ins Haus gekommen. Der Schacht mit dem Hahn befindet sich an der Straße.

Unsere Mieter waren im Urlaub und sind erst am Samstag wieder gekommen. Gott sei Dank, sie nehmens mit Humor und unterstützen uns auch.

Hallo,
Stadtwerke und andere Versorger mögen es gar nicht negativ in der Örtlichen
Presse zu stehen!

Offline Cremer

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #20 am: 29. Juli 2007, 23:19:04 »
@caro71,

ah, deswegen konntet Ihr nicht selber den Hahn aufdrehen, sehr geschickt die SW - H  :evil:

Nun, wem dem alles so den Tatsachen entspricht, wie Sie geschildert haben, dann ist nur der  Anwalt der richtige Weg.

Trotzdem würde mich/uns mal interessieren, mit welcher Begrüdung die jetzt ausgerchtnet Wasser abgedreht haben.

Hier sollte der Anwalt nachhaken und Schadenersatz wegen dieser nicht angebrachten Sperre einfordern
MFG
Gerd Cremer
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Offline Eis

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #21 am: 29. Juli 2007, 23:49:40 »
Bei einer Sperrung von Allgemeinwasser in Mehrfamilienhäusern müssen Mieter 4 Wochen vorher durch Aushang benachrichtigt werden, um sich mit dem Hauseigentümer in Verbindung zu setzen. Außerdem müssen sich \"unschuldige Mieter\" entsprechend bevorraten können und es muss eine Zapfstelle eingerichtet werden.

Welche Energieart der Versorger bei Kunden mit Zahlungsrückständen nicht mehr liefert, liegt generell im Ermessen des Gläubigers. Auch bei Gasschulden kann Wasser gesperrt werden.
Aus praktischen Gründen wird meistens die Energieart gewählt, die am einfachsten zu sperren ist (meist Strom) bzw die auch ohne Anwesenheit der Schuldner zugänglich ist. Eine Außensperrung ist daher genauso zulässig wie die Sperrung im Haus selbst.

Die Selbstöffnung ist strafbar § 274 StBG.

Offline e-Stromer

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #22 am: 30. Juli 2007, 02:51:15 »
Bitte nenne die Quelle für Deine Behauptungen - danke

Offline Eis

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #23 am: 30. Juli 2007, 12:45:41 »
Meine Quellen kann man am besten unter dem Begriff \"Praktische Erfahrungen im täglichen Arbeitsleben\" zusammenfassen.

Auf welchen Gesetzen, Rechtsverordnungen, Gerichtsurteilen oder Dienstanweisungen der Energieversorger diese Dinge basieren, können sicher Rechtsfachleute genauer erläutern.

Offline Zeus

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #24 am: 30. Juli 2007, 13:18:31 »
@Eis

 Behauptungen aufzustellen ohne sie rechtlich belegen zu können, hilft in einer solchen Situation nicht weiter und bedeutet für andere nur Zeitverschwendung.

Offline Zeus

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #25 am: 01. August 2007, 14:39:08 »
@caro71

Wie sieht es denn an der hannoverschen Wasserfront aus? Ist die Wasserzufuhr wieder hergestellt?

Offline caro71

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #26 am: 01. August 2007, 22:03:54 »
@ alle Interessierten  - unser Wasser fließt wieder

Seit heute früh haben wir wieder fließend Wasser.

Wir hatten zunächst die Rechtsanwälte der Verbraucherzentrale  aufgesucht und unseren Fall dargelegt. Einen solchen Fall, wie dem unseren ist ihnen noch gar nicht untergekommen, und man war etwas hilflos. Wir mußten dann leider unverrichteter Dinge wieder in unser wasserloses Heim zurück kehren.
Wir haben dann die Unterlagen an einen hannoveraner Rechtsexperten in Sachen Energiepreise weitergereicht und der hat uns dann weiterhelfen können. Er sichtete unsere Unterlagen und den gelaufenen Schriftverkehr. Wir haben vom Prinzip her alles richtig gemacht bis auf eine kleine Ausnahme: mein Mann hat für zwei Monate gar kein Geld überwiesen (an dieser Stelle möchte ich mich bei Euch/Ihnen entschuldigen, denn das wußte ich bis gestern auch noch nicht und somit habe ich den Fall nicht richtig geschildert). Eigentlich wäre das auch kein Fehler gewesen, wenn wir es den Stadtwerken h a a r k l e i n in unserem Widerpruchsschreiben zu den erhöhten Gaspreisen unter Bezugnahme des §315 BGB erklärt. Hätten wir das getan, hätte uns überhaupt nichts passieren können. Das Selbst wenn wir im vergangenen Jahr die Nachzahlung unter Berufung auf §315 nicht gezahlt hätten, wären die Stadtwerke machtlos gewesen.

Die Stadtwerke haben den Fehler gemacht, dass sie gegen ihre eigene Reguliarien, nämlich der Fristsetzung von 4 Wochen verstoßen haben. Die haben stets ihre Standard-Mahnschreiben benutzt. Wenn in der letzten Mahnung mit Datum von 24.07. eine neue 4-Wochen zur Zahlung der Forderung eingeräumt wird, dann kann nicht 1 bzw. 2 Tage später das Wasser abgestellt werden. Hier haben die Stadtwerke geschlampt und einen sehr dummen Fehler gemacht.

Deal/Ergebnis des Ganzen ist, dass wir die wirklich nicht bezahlten zwei Monate überwiesen haben. Nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes hätten wir die in dem Verfahren auf einstweilige Verfügung auch zahlen müssen. Allerdings bleiben die Stadtwerke auf ihren Kosten für das An- und Abstellen des Wassers sitzen.

Wir zahlen die verminderten Abschläge weiter und sind sehr gespannt auf unsere Jahresabschlußrechnung im Oktober......

Wir hatten sogar noch ein bisschen Glück im Unglück, denn die jüngste Rechtsprechung (ich glaube es ist das Urteil aus Juni 2007) läßt es nicht mehr zu, dass man noch Monate nach der Jahresabschlussrechnung Einsprüche gegen die erhöhten Gaspreise einlegen kann.

Also für alle \"Grünschnäbel\" auf diesem Sektor der Tipp: warten bis zur nächsten Jahresabschlußrechnung, genau prüfen und dann erst entsprechend reagieren. Nehmt Euch die Zeit erklärt ganz genau Eure zukünftige Vorgehensweise.

Ist das nicht ein unspektakuläres Ende??????? ;)

Ich danke nochmals für Eure Anteilnahme und die vielen, hilfreichen und vor allem aufbauenden Kommentare. :D

Offline Cremer

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Wasser abgestellt? Selbst wieder aufdrehen?
« Antwort #27 am: 02. August 2007, 07:22:00 »
@caro71,

Zitat
Also für alle \"Grünschnäbel\" auf diesem Sektor der Tipp: warten bis zur nächsten Jahresabschlußrechnung, genau prüfen und dann erst entsprechend reagieren. Nehmt Euch die Zeit erklärt ganz genau Eure zukünftige Vorgehensweise.

...und nicht vergessen, die Abschläge soweit einzukürzen, dass am Ende zur Jahresrechnung eine nachzahlung auf die eigene Jahreasrechnung entsteht.

Guthaben zahlt der Versorger bekanntlich nicht zurück.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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