@ alle Interessierten - unser Wasser fließt wieder
Seit heute früh haben wir wieder fließend Wasser.
Wir hatten zunächst die Rechtsanwälte der Verbraucherzentrale aufgesucht und unseren Fall dargelegt. Einen solchen Fall, wie dem unseren ist ihnen noch gar nicht untergekommen, und man war etwas hilflos. Wir mußten dann leider unverrichteter Dinge wieder in unser wasserloses Heim zurück kehren.
Wir haben dann die Unterlagen an einen hannoveraner Rechtsexperten in Sachen Energiepreise weitergereicht und der hat uns dann weiterhelfen können. Er sichtete unsere Unterlagen und den gelaufenen Schriftverkehr. Wir haben vom Prinzip her alles richtig gemacht bis auf eine kleine Ausnahme: mein Mann hat für zwei Monate gar kein Geld überwiesen (an dieser Stelle möchte ich mich bei Euch/Ihnen entschuldigen, denn das wußte ich bis gestern auch noch nicht und somit habe ich den Fall nicht richtig geschildert). Eigentlich wäre das auch kein Fehler gewesen, wenn wir es den Stadtwerken h a a r k l e i n in unserem Widerpruchsschreiben zu den erhöhten Gaspreisen unter Bezugnahme des §315 BGB erklärt. Hätten wir das getan, hätte uns überhaupt nichts passieren können. Das Selbst wenn wir im vergangenen Jahr die Nachzahlung unter Berufung auf §315 nicht gezahlt hätten, wären die Stadtwerke machtlos gewesen.
Die Stadtwerke haben den Fehler gemacht, dass sie gegen ihre eigene Reguliarien, nämlich der Fristsetzung von 4 Wochen verstoßen haben. Die haben stets ihre Standard-Mahnschreiben benutzt. Wenn in der letzten Mahnung mit Datum von 24.07. eine neue 4-Wochen zur Zahlung der Forderung eingeräumt wird, dann kann nicht 1 bzw. 2 Tage später das Wasser abgestellt werden. Hier haben die Stadtwerke geschlampt und einen sehr dummen Fehler gemacht.
Deal/Ergebnis des Ganzen ist, dass wir die wirklich nicht bezahlten zwei Monate überwiesen haben. Nach Auffassung unseres Rechtsanwaltes hätten wir die in dem Verfahren auf einstweilige Verfügung auch zahlen müssen. Allerdings bleiben die Stadtwerke auf ihren Kosten für das An- und Abstellen des Wassers sitzen.
Wir zahlen die verminderten Abschläge weiter und sind sehr gespannt auf unsere Jahresabschlußrechnung im Oktober......
Wir hatten sogar noch ein bisschen Glück im Unglück, denn die jüngste Rechtsprechung (ich glaube es ist das Urteil aus Juni 2007) läßt es nicht mehr zu, dass man noch Monate nach der Jahresabschlussrechnung Einsprüche gegen die erhöhten Gaspreise einlegen kann.
Also für alle \"Grünschnäbel\" auf diesem Sektor der Tipp: warten bis zur nächsten Jahresabschlußrechnung, genau prüfen und dann erst entsprechend reagieren. Nehmt Euch die Zeit erklärt ganz genau Eure zukünftige Vorgehensweise.Ist das nicht ein unspektakuläres Ende?


Ich danke nochmals für Eure Anteilnahme und die vielen, hilfreichen und vor allem aufbauenden Kommentare.
