Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
taxman:
--- Zitat ---Original von Natur
hier ein Link zu einem sehr informativen Text zum Thema Sondervertrag.
http://www.vz-nrw.de/stromliefervertraege
--- Ende Zitat ---
Lieber Herr Fricke und auch die anderen Forumteilnehmer,
ist Ihnen der Inhalt dieser Stellungnahme der VZ-NRW zu den aktuellen Tendenzen bekannt?
Ich zweifle insbesondere an dem Pasus wo dem Sonderkunden nahegelegt wird das neue Vertragsangebot anzunehmen um die Vorteile aus den neuen Regelungen genießen zu können ?????
Leider habe ich inzwischen schon einiges von den VZ lesen müssen was sich als unvorteilhaft herausgestellt hat. Insoweit bin ich diesem Pamfleh ein bischen skeptisch gegenüber.
Danke für die Kommentare und danke Natur für die Mitarbeit!
taxman
RR-E-ft:
--- Zitat ---Da sich Ergas Südwest nun auch massiv an mich wendet und versucht Druck zu erzeugen, möchte ich kurz meinen \"Gasvertragsverlauf\" schildern und mit einigen Fragen um Hilfestellung bitten.
Mein Vertrag/Sonderabkommen wurde 1994 mit den Badenwerken geschlossen.
Frage: bin ich Tarifkunde oder Sondervertragskunde??
Hier gibt es eine einseitige nicht nachvollziehbare und unwillkürliche Preisanpassungsklausel und eine konkrete eine Kündigungsfrist, keinenfalls aber eindeutig genannte Preise.
Die ganzen Jahre lang - seit 1994 - wurde der Gasverbrauch nach diesem Sonderabkommen berechnet.
Seit dem 1.10.2001 nach der Bestabrechnung und später nach dem Sondertarif Erdgas SG1. weiter nach dem Erdgas Sonderpreis Preisgruppe PG 1.
Widerspruch habe ich erstmals im Oktober 2004 gegen die Preiserhöhung im November 2004 eingelegt - nur gegen die Erhöhung nach § 315 BGB - und zahle seitdem bis heute einen Preis von 0,03774 €/ kWh. Diesen habe ich akzeptiert.
Ich habe dann gegen alle weiteren Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt - erstmals im September 2006 habe ich die gesamte vorliegende Rechnung als unbillig erklärt und auch die Preise insgesamt als unbillig gerügt, mich jedoch nicht explizit auf den § 315 BGB in meinen Schreiben bezogen was den Gesamtpreis angeht.
Jetzt nach Erhalt des Formulars Sondervertrag und eines Schreibens mit Titel Änderungskündigung (Datum tt.mmmm.JJJJ und ohne Unterschrift und Nachforderung der seit 2004 nicht gezahlten \"Rückstände\") habe ich mich schriftlich gegen diese \"Umtarifierung\" gewandt - widersprochen.
Dazu habe ich schriftlich verlangt, weiterhin über den 30. September 2007 hinaus nach meinem bestehenden und ungekündigten Vertragsverhältnis nach der Preisgruppe PG 1 beliefert zu werden - in der Form meines akzeptierten Preises von 0,03774 EUR/kWh.
Alle Zahlungen seit Nov. 2004 habe ich nur unter Vorbehalt geleistet.
Frage:
Sollte ich sicherheitshalber nochmals alle Preise insgesamt (Gesamtpreis) seit November 2004 als unbillig nach § 315 rügen?
Geht das überhaupt noch?
Sollte ich eine gültige Änderungskündigung verlangen oder ESW mitteilen, dass die Form in diesem Schreiben nicht gewahrt und somit für mich die Änderungskündigung nicht relevant ist.
Sollte ich der Aufforderung zur Nachzahlung schriftlich widersprechen?
--- Ende Zitat ---
Natur:
Inzwischen habe ich von der ESG ein Antwortschreiben auf meine Fragen erhalten. Wie erwartet nur allg. Pharsen und keinen wirklichen Bezug auf meine Fragen. Wichtig, in dem Antwortschreiben wird erwähnt, dass alle Kunden ein Vertragsangebot erhalten haben!
Ich werde nun wie folgt vorgehen:
Zuerst zum Sachverhalt und meine (Vertrags-)situation:
Protest und Unbilligkeitseinwand wurde 2006 erstellt. Der Arbeitspreis wurde von mir auf ein Niveau festgelegt, dass minimal höher liegt als der neue Preis in PG2!
So geht es weiter:
Mit dem neuen Vertrag fahre ich also nicht schlechter wie zuvor. Deshalb unterzeichne ich das Papier mit dem Zusatz \"Ich unterschreibe den Vertrag nur aus wirtschaftlichen Gründen und behalte mir alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag vor.\"
Gegen weitere Preiserhöhungen kann ich dann wieder entsprechend mit einen Unbilligkeisteinwand vorgen.
Vielleicht noch ein wichtiger Hinweis zur Abschlagszahlung:
Nach dem milden Winter ist der Gasverbrauch niedriger als im Jahr zuvor. Ich habe den Gesamtverbrauch für 2007 hochgerechnet und die Abschlagszahlungen um ca. 40% gekürzt. So laufe ich nicht Gefahr, dass die ESG zum Ende des Abrechnungszeitraumes einen \"Überschuss\" meiner Zahlungen hat! Das ging übrigends ganz problemlos. Eine email an die ESG mit der Begründung und ein paar Tage später erhielt ich ein entsprechendes Bestätigungsschreiben.
Lasst mal lesen wie Ihr Euch bzgl. Sondervertrag entscheidet.
Cremer:
@Natur,
nun, Sie haben mit dem Versorger einen Preis ausgehandelt:
--- Zitat ---Der Arbeitspreis wurde von mir auf ein Niveau festgelegt, dass minimal höher liegt als der neue Preis in PG2!
--- Ende Zitat ---
Man sollte tunlichst keinen Preis \"vorschreiben\"
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Natur
Mit dem neuen Vertrag fahre ich also nicht schlechter wie zuvor.
--- Ende Zitat ---
Doch - hinsichtlich der Vertragsbedingungen. Die ESG behält sich dort nämlich beliebige Preis- und Klauseländerungen vor.
--- Zitat ---Original von Natur
Gegen weitere Preiserhöhungen kann ich dann wieder entsprechend mit einen Unbilligkeisteinwand vorgen.
--- Ende Zitat ---
Können Sie - jedoch nicht mit Aussicht auf Erfolg.
Da Sie einen Sondervertrag mit klar enthaltenem Preis freiwillig unterschreiben (Sie könnten ja Ihren jetzigen Vertrag fortführen), ist der Preis vereinbart und kann nicht nachträglich als unbillig gerügt werden.
Die Preisanpassungsklausel der ESG ist jedoch vollkommen intransparent, sodass Sie ggf. mit §307 BGB argumentieren können.
Jeglicher Widerstand wird jedoch zur Folge haben, dass die ESG Ihnen den neuen Sondervertrag kündigt (was sie ebenfalls dürfen) und Sie in der Grundversorgung landen.
Dort müssen Sie dann erst wieder Unbilligkeitseinwand gegen die einseitig festgelegten Allgemeinen Tarife erheben.
Warum also den \"Umweg\" über den neuen Sondervertrag?
Damit erhält die ESG doch nur eine Unterschrift unter die Preise vom 1.5.2007?
Ich halte von dem Vertragsangebot weiterhin nix!
Gruss,
ESG-Rebell.
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