Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch

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ianus:
Das ganze scheint mir mehr Drohgebärde und der Versuch, sich einiger unbequemer Widersprecher zu entledigen, die evtl. doch den Vertrag unterschreiben. Auf der Hauptseite stehen heute auch Infos zu dem Anwaltstreffen, wo nicht dazu geraten wird, dass Angebot anzunehmen.

Das tt.mmmm.JJJJ ist sicher kein Versehen ist. Eher dient es dazu eine \'unwirksame\' Kündigung auszusprechen, für die die ESG auch nicht in Schwierigkeiten kommen kann.

Ich kopiere die Schreiben und schicke sie per Einschreiben zurück an Herrn Biehl (Geschäftsführer des ESG) damit er doch bitte unterschreibt und das Datum einträgt. Fristsetzung 14 Tage. Sonst war das ganze wohl ein Versehen. Wenn sie das ernst meinen, sollen sie das durch Unterschrift bestätigen, sonst landet es im Ordner zur Archivierung von Schrift-Müll.

Den Widerspruch kann man dann immer noch nachlegen (in beiden Fällen ob Unterschrift oder nicht).

So ein Kindergarten, die benehmen sich wie  Gurus einer Sekte, aber nicht wie ernsthafte Vertragspartner.

Schönes Wochenende

noi76:
Nur als Anmerkung: Das Schreiben haben auch Kunden bekommen, die in einem neuen Vertrag drin sind ;) Der Hotline war das ziemlich peinlich, die hat nur nachgefragt ob das Datum gedruckt ist... Scheinbar ist das Schreiben wirklich nur ein Fehler im System gewesen.

Natur:
Hallo Zusammen,

ich mach erst mal nichts bzgl. Änderungskündigung, da im zweit letzten Absatz steht: \"......falls zu diesem Zeitpunkt kein anderweitiges Vertragsverhältnis vorliegt.\" Als Zeitpunkt ist der 01. Oktober 2007 gemeint!

In der Zwischenzeit werde ich meine jetzige Vertragssituation klären lassen. Hierzu habe ich folgende Fragen formuliert:
- Was sind die aktuellen Vertragsbedingungen?
- Was ist die aktuelle Kündigungsfrist ?
- Enthält der jetzige Vertrag eine Vertragsanpassungsklausel?
- Was ist die gestzliche Grundlage, das bei Nichtunterzeichnung einen Schlechterstellung vorgenommen wird?
- Ging der Sondervertrag an alle ESG-Kunden ? Wenn nein, warum ?
- Warum trägt das Schreiben keine Unterschrift ?

Melde mich sobald die ESG antwortet.

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von Natur
- Ging der Sondervertrag an alle ESG-Kunden ? Wenn nein, warum ?
--- Ende Zitat ---
Meine Nachbarn, die keinen Widerstand leisten, haben kein neues Vertragsangebot von der ESG erhalten. Dieses geht also offenbar nur an Rebellen.

Da sie ebenfalls nach Sondertarif PG1/PG2 beliefert werden, profitieren sie also automatisch von der Preissenkung vom 1.5.2007 auch ohne den Knebelvertrag zu unterschreiben.

Bei den ausgesprochenen Änderungskündigungen handelt es sich also nachweisbar um eine Schikane!

Gruss,
ESG-Rebell.

RR-E-ft:
@ESG- Rebell

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Versorger bei der Erdgasversorgung in seinem Grundversorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung hat.

Die Vertragskündigung kann sich deshalb als Missbrauch dieser Marktstellung und Diskriminierung im Sinne des GWB darstellen, wenn vergleichbaren Kunden die Verträge nicht ebenso gekündigt wurden.

Man sollte deshalb die zuständige Kartellbehörde einschalten, so dass diese deshalb von Amts wegen Ermittlungen aufnehmen kann.

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