Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Infoabend am 08.08.2007 in Wiesloch
jonas93:
Hallo Mitstreiter,
heute nun flatterte mir eine Änderungskündigung von der geliebten Erdgas Südwest zum 30. September diesen Jahres ins Haus.
Ab 1. Oktober wollen sie uns dann nur noch zu den Bedingungen der Allgemeinen Ergas-Preise (Grundversorgung) beliefern, falls wir nicht den \"Sondervertrag\" unterzeichnen.
Wer kann Rat geben, wie ich mich jetzt verhalten soll. Ist diese Kündigung nicht ein wenig knapp, gibt es nicht auch Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate)? Widersprechen?
8)
So verhalten sich Monopolisten und erhöhen den Druck....inzwischen schon fast täglich!!
Gruß jonas93
kamaraba:
@jonas93
Guckst du hier: ESG
und auch mal nach \"Änderungskündigung\" im Forum suchen.
Gibt es viele hilfreiche Beiträge
Natur:
@jona93,
hat auch mich heute mit einer Änderungskündigung der ESG erwischt. Werde übers Wochenende prüfen und meine Vorgehensweise mitteilen.
ianus:
Hallo zusammen,
die Änderungskündigung bekam ich auch inzwischen, mit Datum tt.mmmm.JJJJ und ohne Unterschrift ... (man beachte die 4 m für das Monatsfeld ;) )
Nach dem hier schon beschriebenen
http://www.energienetz.de/index.php?itid=2021
ist das wohl Methode bei allen Versorgern und die Kündigung deswegen schon der fehlenden Form wegen hinfällig. Aus meinem Vertrag ergibt sich auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und automatische Verlängerung um ein Jahr. Widersprechen muss ich dem ganzen wohl trotzdem sicherheitshalber?
Hat jemand einen Link zu den Urteilen vom BGH und OLG München? In obigen Text steht, dass die Versorgern nach den Urteilen nicht einfach umstufen dürfen in einen neuen Tarif sondern dass der Ersatztarif auch der Billigkeit entsprechen muss.
jonas93:
@ ianus
--- Zitat ---Widersprechen muss ich dem ganzen wohl trotzdem sicherheitshalber
--- Ende Zitat ---
Die Änderungskündigung scheint ja wohl m.E. unwirksam zu sein, da die Form in Gänze nicht gewahrt wird. Dazu stellen sich mir folgende 2 Fragen:
1. wenn ich widerspreche und auf die fehlende Form hinweise, riskiere ich dann nicht eine - zumindest in der Form wirksame - Kündigung..und
2. sollte ich das Schreiben ignorieren und erst im Fall des Falles - also bei der tatsächlichen Umstellung meines Vertrage durch die ESW - auf die fehlende Form der Änderungskündigung hinweisen.
Fall 2 würde somit zumindest auf Zeit spielen.
Gruß Jonas93
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