Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Anpassung des Erdgas-Sondervertrages an die neuen gesetzlichen Bestimmungen  (Gelesen 6885 mal)

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Offline Eternity313

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Hallo zusammen!

Ich bin total verunsichert! Heute hatte ich ein Schreiben in meinem Briefkasten (datiert auf den 16.07.2007, Empfangen heute am 26.07.2007 --> da fühlt man sich doch veräppelt!) von der lieben Rhenag.

Es geht hier um die Anpassung meines Erdgas-Sondervertrages an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ich habe leider keine Zeit, es komplett abzutippen, es ist total viel, ich versuche einen kurzen Abriss darzustellen:

Es ist von der \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" die Rede, die am 08.11.2006 außer Kraft getreten sein soll und dann durch die \"Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgungvon Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdruchnetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) ersetzt worden sein soll. Und dann ist noch von der \"Niederdruckanschlussverordnung - NDAV\" die Rede.

Dann gibt man mir die Möglichkeit, die ganzen geänderten Verordnungen im Internet bei http://www.rhenag.de und http://www.rhein-ruhr-verteilnetz.com einzusehen. Die GasGVV und die NDAV sind dem Schreiben in Papierform beigefügt.

Nachfolgend werden Änderungen hinsichtlich der neuen Fassung der einzelnen Paragraphen des Vertrages aufgeführt, unter anderem zu den Paragraphen 4 - Haftung, 5 - Vertragsdauer und 6 - Bestandteile dieses Vertrages.

Dann steht noch, dass die RWE Rhein-Ruhr-Verteilernetz GmbH für etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen zuständig ist.

Ich soll jetzt dieses Schreiben unterzeichnen und somit die Vertragsänderung anerkennen, und zwar dalli, nämlich bis zum 31.07.2007 (ich erinnere: Schreiben datiert: 16.07.2007, Eingang 26.07.2007!!). Wenn ich das bis zum 31.07.2007 nich gemacht habe, ist alles automatisch anerkannt und ich habe der Änderung des Sondervertrages ab dem 01.08.2007 zugestimmt.

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich das guten Gewissens machen kann? Man muss dazu sagen, dass ich den Preiserhöhungen seit ca. Ende 2005 widerspreche inklusive Entzug der Einzugsermächtigung und dem ganzen Tamtam. Ich trau dem Braten nicht...

Wer weiss rat?

Danke und Grüße!

Offline Eternity313

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Habe in dem ganzen Papierwust noch ein Schreiben gefunden:

\"Aufnahme der Anschlussnutzung

Hiermit teilen wir Ihnen im Auftrag des Netzbetreibers mit, dass durch die Gasentnahme aus dem Netz ein Anschlussnutzungsverhältnis nach § 3 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 01.11.2006 zwischen ...mir... und RWE Rhein-Ruhr-Verteilnetz GmbH, Wesel, an der Abnahmestelle ...meine Adresse... zustandegekommen ist.

Für die Anschlussnutzung gelten die Bestimmungen des NDAV sowie die ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers. Für Schäden, die Sie durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Anschlussnutzung erleiden, haftet der Netzbetreiber (RWE). \"

Dann ein Hinweis, auf welcher Homepage der RWE ich die NDAV und ergänzende Bedingungen nachlesen kann (s.o.). Das Schreiben hat keine Unterschrift (maschinell erstellt) und liegt den ganzen Unterlagen einfach so bei.

Offline Cremer

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@Eternity313,

nicht verückt machen lassen.

Stillschweigen ist keine Anerkennung.

Sonst mal mit Suchfunktion suchen, ist darüber schon vieles hier geschrieben worden.

oder hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__2021/
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zusan

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Ich habe dasselbe Schreiben von der Rhenag erhalten, wie Eternity313. Übrigens ebenfalls mit Briefdatum 16.07.2007 und Eingangsdatum bei mir am 27.07.2007. Aber das nur am Rande.

@Cremer: Du schreibst richtigerweise, dass zum Thema \"neue Verträge wegen Änderung der gesetzlichen Grundlagen unterschieben\" schon viel geschrieben wurde. Das interessiert mich daher auch nur am Rande, da die Rhenag in dem Schreiben auch keinen neuen Vertrag anbietet, sondern nur den bestehenden ändert. So weit so gut.

Was mich aber interessiert, ist wie ich denn mit der Aussage umzugehen habe, dass ich angeblich ein \"Anschlussnutzungsverhältnis\" mit der RWE eingegangen sei. Natürlich ohne jemals mit der RWE einen Vertrag oder etwas ähnliches abgeschlossen zu haben. Und selbstverständlich auch rückwirkend zum 01.11.2006 ohne dass man mir das in den letzten 8,5 Monate mal hätte mitteilen können.
Ich weiss nicht was dieses Schreiben soll und, ob mein Vertragspartner nun weiterhin die Rhenag oder doch die RWE ist und falls letzteres der Fall ist, ob die RWE daraus nun dass Recht ableitet mir wieder die \"normalen\" Gaspreise in Rechung stellen zu können und meine Widersprüche quasi durch den Wechsel des Vertragspartners aushebelt!?!
Ich bin mir auch nicht sicher, ob es jetzt schlau ist schriftlich oder mündlich bei Rhenag nachzufragen, ob sie weiter Vertragspartner ist oder nicht.
Oder ist diese \"Information\" nur eine Konsequenz aus den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und hat überhaupt nichts zu sagen?

Kann jemand dazu etwas sagen?

Bis dann.

Offline Eternity313

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Habe die wichtigsten Seiten der Papierflut mal ins Netz gestellt und verlinkt:

Aufnahme der Anschlussnutzung:
http://www.hourphoto.net/uploads/4d9a009d2b.jpg

Ergänzende Bestimmungen der rhenag zur Grundgasversorgung (GasGVV):
http://www.hourphoto.net/uploads/53f2e01e99.jpg

Anschreiben: Anpassung Ihres Erdgas-Sondervertrages...  -Seite 1-
http://www.hourphoto.net/uploads/cd5b97be76.jpg

Anschreiben: Anpassung Ihres Erdgas-Sondervertrages...  -Seite 2-
http://www.hourphoto.net/uploads/82dd8a0ad1.jpg

@Cremer: Was ist jetzt sinnvollerweise zu tun? Außer natürlich das Ding NICHT zu unterschreiben und zurückzusenden...

Muss ich trotzdem in irgend einer Weise wegen der gesetzten Frist reagieren (von wegen: wenn Sie nicht bis dann und dann antworten, dann haben Sie alles anerkannt)? Ich möchte nicht Gefahr laufen, durchs Nichtstun konkludent zu handeln...

Grüße,
Eternity313

Offline Zusan

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Hat denn hier wirklich niemand eine gute Idee zum Umgang mit diesem \"Anschlussnutzungsverhältnis\"?

@Eternity313: Ich halte es für das Beste nichts zu unterschreiben, denn wie es schon geschrieben wurde, kann ein Vertrag nicht einseitig geändert werden. Ein stillschweigendes Einverständnis gibt es nach meiner Einschätzung hier nicht. Außerdem müsste man Dir erst einmal nachweisen, dass Du dieses Schreiben tatsächlich erhalten hast.
Wenn am Vertrag aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen etwas geändert werden muss, dann geht das meines Erachtens auch ohne Dein explizites Einverständnis, da man sich ja an die Gesetze halten muss. Eine Rücksendung birgt für mich also nur Risiken, aber keinerlei Vorteile.

Zusan

Offline Eternity313

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Hi Zusan,

finde ich gut, dass Du nochmal schreibst. Ich schaue nämlich jeden Tag nach, und niemand hat wohl eine genaue Antwort auf unser Problem.

Ich habe nämlich im Forum viel über \"Neue\" Verträge oder Einstufung in den Grundtarif gelesen, aber nirgends hat der Versorger analog unserer Rhenag agiert (Anpassung des Sondervertrages).

Ich fühle mich momentan mit der Nicht-Unterschreibung des Wisches so halbwegs sicher, aber komplett geklärt ist die Sache für mich noch nicht. Mal schauen, ob irgendwann noch jemand eine rechtlich sichere und fundierte Lösung für unser spezielles Problem parat hat. Dafür habe ich extra die Schreiben ins Netz gestellt.

Auf jeden Fall sind wir momentan mal zu zweit, das ist doch schon mal was! Interessieren tun sich die Leute auf jeden Fall, das sieht man an den Hits.

Bis dann und Grüße!

Offline Cremer

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@Eternity313,

Sie brauchen eigentlich nichts weiter zu tun.

Diese oder ähnliche Formulierungen gibt es von anderen Versorgern auch.

Deshalb ist Passivität keine Anerkennung des Vertrages

Da irrt der Versorger:  ... wenn wir bis zum 31.7.07 nichts hören, werden wir...

Außerdem ist der § 5 abs. 2 falsch.

Der Versorger hat jeden Kunden einzeln schriftlich mit Brief über Preisänderungen zu informieren und eben nicht nur durch veröffentlichung in der Tagespresse
MFG
Gerd Cremer
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