Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brief von RWE: Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift zum neuen Stromliefervertrag  (Gelesen 17721 mal)

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Offline anca

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Hallo!

Ich habe dieses Forum über Google gefunden, habe mich durchgeklickt und habe auch vieles durchgelesen.
Leider habe ich überhaupt keinen Plan von den ganzen juristischen Fallstricken die einem so drohen, wenn man nicht wirklich jedes Detail beachtet.

Leider bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob dieser Thread der richtige ist, aber ich versuche es einfach mal, und hoffe auf das Wohlwollen der Mitglieder und vor allem auf Antworten:)

Nun ja, wir haben zwei Verträge mit der RWE Rhein-Ruhr. Einer für den Haushaltsstrom, der andere für die Wärmepumpe. Für den Strom der Wärmepumpe erhielten wir jetzt ein Schreiben mit der Überschrift: \"Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift zum neuen Stromliefervertrag\"

Es folgt: Durch das neue verbraucherfreundliche Energiewirtschaftsgesetz sind alle Versorgungsunternehmen aufgefordert,, mit ihren Kunden neue Stromlieferverträge abzuschliessen.

Auf dem beiliegenden Infoblatt ist dann zu lesen: Wenn Sie dem neuen Vertrag nicht zustimmen, werden wir Ihren bisherigen Vertrag beenden und die Stromlieferung zu den Bedingungen des beigefügten (neuen) Vertrages fortführen.

So weit so gut. Nur, dass wir bislang 7,81 Ct/kWh zahlen, und es mit dem neuen Vertrag 12,39 Ct/kWh werden sollen. Der Vertrag soll ab dem 01.09.2007 in Kraft treten. Finde ich irgendwie ziemlich unverschämt.

In den Vertragsunterlagen zu dem bisherigen Vertrag steht zur Vertragslaufzeit und Kündigung: Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von der Kundin/dem Kunden oder von der RWE Plus mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres oder zum 30.06. eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Kündigt die RWE Plus (heute wohl RWE Rhein-Ruhr), so ist sie verpflichtet, der Kundin/dem Kunden einen neuen Sondervertrag für Elektro-Wärmepumpen anzubieten.

Soweit ich diese Klausel verstehe, kann also die RWE den Vertrag kündigen, aber nicht zum 31.08.07 sondern dann wohl erst zum 31.01.08, denn bislang waren die Abrechnungen immer von Mitte Januar bis Mitte Januar.
Und weiterhin die Frage, ist diese einseitige Kündigungsklausel überhaupt zulässig, oder evtl. sogar nichtig?
Kann ich jetzt in irgendeiner Art und Weise Einspruch erheben, und wenn ja, auf welche Gesetze muss ich mich beziehen.... gibt es vielleicht ein Musterschreiben????

Bin wirklich ziemlich entsetzt und verzweifelt!

Gruss, Anca

Offline msc

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Hallo,

ich bin neu hier und trotz Forensuche nicht ganz schlau geworden, ob mein Anliegen hier wirklich schon mehrfach behandelt worden ist. Es geht um einen Sondervertrag über Wärmestrom für die vorhandene Nachtspeicherheizung.

Von RWE habe ich Anfang Juli einen Brief erhalten. Dieser beginnt so:

\"Sehr geehrter Herr Kunde,

durch das neue verbraucherfreundliche Energiewirtschaftsgesetz sind alle Versorgungsunternehmen aufgefordert, mit ihren Kunden neue Stromlieferverträge abzuschließen.

Mit diesem Schreiben bieten wir Ihnen daher den ... angepassten Stromliefervertrag an. Die Preise und die Freigabezeiten der Wärmespeicheranlage bleiben unverändert.

Bitte senden Sie uns den beiliegenden Vertrag bis zum  21.07.2007 unterschrieben zurück.\"

- Hat die Unterschrift wirklich nur Vorteile oder gibt es auch Nachteile?
- Was passiert, wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt?

Vielen Dank.

Grüße aus Essen

Offline Cremer

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@msc,

Durch die StromGVV sollten die Versorger die Verträge ergänzen, nicht erneueren oder neue vorlegen.

Strompreisankündigungen sind ab dem 1.7.07  sechs Wochen im voraus anzukündigen.

Nun haben Sie vermutlich einen Sondertarif, da HT und NT.

Die neuen Verordnungen beziehen sich allerdings auf Tarifkunden, die alten AVB\'s sollten weiterhin gültig sein.

Vermutlich will der Versorger aber die StromGVV als neue AVB\'s in den Vertrag einbeziehen.

Gegen die Preiserhöhungen können Sie Widerspruch nach § 315 BGB (Kürzen der Abschläge, eigene Rechnung erstellen, u.s.w.) einlegen, sofern ein einseitiges Preisbestimmungsrecht durch den Versorger existiert.
MFG
Gerd Cremer
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Offline msc

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@Cremer: Danke für die schnelle Antwort. Nach einigem Suchen in den Unterlagen habe ich die Ankündigung der Preiserhöhung vom Oktober 2006 dann doch noch gefunden. Daher nehme ich mal an, dass ich diesbezüglich wegen Fristablauf nichts mehr machen kann. Meine Fragen oben habe ich entsprechend modifiziert.

Offline elmex

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Sofern Sie nicht grundversorgt sind, also einen sogenannten Sondervertrag abgeschlossen haben, besteht keine Notwendigkeit eines neuen Vertragsabschlusses. Die Versorgungsunternehmen sind auch nicht dazu gezwungen, da die Bestimmungen der Strom- und GasGVV lediglich für die Grundversorgung gelten. Sie sind aber völlig belanglos für Sondervertragskunden. Man versucht Sie, durch einen neuen Vertragsabschluss auf eine sehr viel teuere weil neue Preisbasis zu heben.

Einfach erst mal nicht nicht reagieren...

Offline DieAdmin

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@anca,

ich hab Ihren Beitrag an den Thread von msc umgehangen

Offline anca

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@ evitel: Danke schön! Finde mich noch nicht so ganz hier zurecht :)

Allerdings habe ich bislang auch noch keine Antworten zu meinem Problem mit der RWE gefunden.
Einfach Einspruch nach §315 und das wars? Oder wie sieht das jetzt aus?

Gruss, Anca

Offline bjo

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Zitat
Original von anca
@ evitel: Danke schön! Finde mich noch nicht so ganz hier zurecht :)

Allerdings habe ich bislang auch noch keine Antworten zu meinem Problem mit der RWE gefunden.
Einfach Einspruch nach §315 und das wars? Oder wie sieht das jetzt aus?

Gruss, Anca

- Verbraucherzentrale Vor Ort aufsuchen
- §315 nochmals hinschicken!
- gekürzte Rechnungen wie bisher weiterzahlen!

Offline HausE

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Hallo zusammmen,

ich habe zu diesem Thema auch Fragen  :)

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Folgenden Brief habe ich von RWE Rhein-Ruhr erhalten:

Gesetzesänderung erfordert Ihre Unterschrift zum neuen Stromliefervertrag
Durch das neue verbraucherfreundliche Energiewirtschaftsgesetz sind alle Versorgungsunternehmen aufgefordert, mit Ihren Kunden neue Stromlieferverträge abzuschließen.

Mit diesem Schreiben bieten wir Ihnen den and die Gesetzesänderungen angepassten Stromliefervertrag an. Die Preise und die Freigabezeiten der Wärmespeicheranlage bleiben unverändert. Die von Ihnen bislang gewählte Zahlungsweise bleibt erhalten.
Auf dem zusätzlichen Infoblatt finde Sie weitere Information zu dem neuen Vertrag und den gesetzlichen Hintergründen...

In den Infos steht folgendes:
Was ändert sich:
-   neue gesetzliche Verordnung
-   Sie erhalten nur einen neuen Vertrag der sowohl Haushalts- & Wärmespeicherstrom regelt

Was geschieht, wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben?
-   Dann werden wir Sie erneut anschreiben. Sollte weiterhin keine Unterschrift erfolgen werden wir den bisherigen Vertrag kündigen.
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Wie sollte man handeln?
Vertrag: RWE privat Wärmespeicherstrom SP1
Zur letzten Abrechung haben sich die Preise im neuen Vertrag geändert.
-   Netto Wärmespeicherstrom +0,82 Cent/kWh auf 8,78 Cent/kWh
-   Netto Haushaltsstrom +0,9 Cent/kWh auf 15,71 Cent/kWh

Mfg HausE

Offline Cremer

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@HausE,

informieren Sie sich bitte als neuer Leser hier im Forum

Ihre Frage war schon des öfteren Thema hier gewesen.

siehe auch hier:

http://www.energiepreise-runter.de/

Nutzen Sie auch die Suchfuntion

In Kürze:

Es sind laut Verordnungstext der StromGVV/GasGVV die bestehenden Verträge anzupassen.

Von Neuverträgen ist keine Rede.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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@HausE

Soweit bisher zwei Verträge bestanden, sollte man sich keinesfalls darauf einlassen, nun einen Vertrag für Haushaltsstrom und Wärmestrom gemeinsam abzuschließen.

Weil man für Wärmestrom regelmäßig keinen anderen Lieferanten findet, ist man dann auch daran gehindert, den Haushaltsstrom separat von einem günstigeren Lieferanten zu beziehen.

Verträge für die Belieferung mit Haushaltsstrom in der Grundversorgung (Allgemeiner Tarif) wurden allein durch öffentliche Bekanntgabe automatisch an die StromGVV angepasst. Des Abschlusses eines neuen Vertrages bedarf es deshalb nicht.

Bei einem Vertrag über Wärmestrom handelt es sich um ein Sonderabkommen, für welches die StromGVV nicht gilt (vgl. § 1 StromGVV).

Verträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung sollen an § 41  EnWG angepasst werden. Eine Verordnung dazu existiert nicht.

Des Abschlusses eines neuen Vertrages schreibt das Gesetz auch dabei  nicht vor, sondern allenfalls die Anpassung eines bestehenden Vertrages.
Nicht notwendig ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrages.

Kündigen kann der Versorger den Vertrag allenfalls, wenn ihm im derezeit bestehenden Vertrag überhaupt wirksam ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde.

Offline HausE

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@Cremer: Solche Antworten liebe ich... Danke für die Hilfe... Kurz gesagt: zu meinem Fall hab ich nichts gefunden. Aber für einen genauen Link wäre ich dankbar.

@all: Was sollte man jetzt genau tun? Warten oder Einspruch einlegen?

Danke. MFG HausE

Offline bjo

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Zitat
Original von HausE

@all: Was sollte man jetzt genau tun? Warten oder Einspruch einlegen?

Danke. MFG HausE

du hast Wärmestrom und Haushaltsstrom!
in der Kombination der beiden läßt sich nicht viel machen!

auf seperate Verträge bestehen: Wenn die nicht wollen, soll Frau / Freundin den Vertrag Wärmestrom machen und von einem anderen Konto aus zahlen!

Sind die Verträge getrennt dann dann wie folgt

Wärmestrom
bisher noch kein Einspruch, kein Geld zurückgehalten
- unterschreiben, Einspruch einlegen, nächste Erhöhung nicht zahlen!

Haushaltsstrom
bisher noch kein Einspruch, kein Geld zurückgehalten
- wechseln (http://WWW.Verivox.de)

Offline sergio32

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Hallo Zusammen,

ich beobachte schon lange dieses Forum und habe 2. entsprechende Widersprüche gegen die Preiserhöhungen der letzten beiden Jahre bei RWE getätigt (aber keine Kürzungen gemacht), aber nun ist es soweit und ich/wir sind komplett bedient.

Wir sind Mieter einer Wohnung seit 2003 in Essen/NRW und Sonderkunde bei RWE und wir haben einen Sondervertrag für Wärmespeicherstrom (ca. 11,20 cent/kwh)und einen Vertrag für Normalstrom (20,11 cent/kwh), wonach bei der Jahresrechnung 25% Wärmespeicherstrom zum Normalstrom dazu gerechnet wurden. Das heist auch, weil wir nur einen Stromzähler haben (NT/HT) sind dadurch diesem Monopolisten ausgeliefert und können zu keinem anderen Anbieter wechseln. Nun bietet RWE sogar Normaltarifkunden eine 3-jährige Preisgarantie an und uns Wärmespeicherkunden (wir bezahlen richtig viel Geld) können sie keine Garantie aussprechen, aber das ist ja egal, denn wir können sowieso nicht wechseln und sind diesem Geschäftsgebaren bzw. Preiserhöhungen vollkommen ausgeliefert. Ich wollte dieses Jahr zum erstenmal aufgrund der Preiserhöhung(alleine für Wärmespeicherstrom um 12%) kürzen, gemäß Musterschreiben hier.

Ich hatte wie schon von meinen Vorgängern beschrieben, den neuen angeblichen Vertrag als Sondervertrag für RWE private Wärmespeicherstrom SP 1 nicht unterschrieben und habe nun heute erneut zum 2-mal Post erhalten, mit der Aufforderung zur Unterschrift. Bedenken bezüglich § 315 würden ohne rechtliche Annerkennung zur Kenntnis genommen. Vertragsänderung zum 01.03.2008 und zu unterschreiben bis 02.02.2008.

Daraufhin habe ich bei RWE heute abend (Mitarbeitername habe ich mir bezügl. der Aussagen geben lassen) unter Zeugen angerufen (Auszüge aus dem Gespräch):

Frage von mir: Welcher § verpflichtet mich zur Unterschrift unter den Neuvertrag?
Antwort: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterschrift liegt nicht vor, bzw. kenne er keinen Paragraphen zur Verpflichtung.

Frage von mir: Was passiert wenn ich nicht unterschreibe?
Antwort: Dann wird der Vertrag gekündigt und ab 01.03.2008 mit dem Grundversorgungstarif (ca. 20,11 cent/kwh) neu weitergeführt.

Frage von mir: Das ist doch Erpressung?
Antwort: Das könnte man so nicht sehen, da ich doch nur zu unterschreiben bräuchte und somit ändere sich nichts.

Frage von mir: Was passiert wenn ich nicht die Erhöhung zahlen würde?
Antwort: Dann schalten wir den Strom ab!!

Dann habe ich erstmal den Mitarbeiter über diesen Vorwurf aufgeklärt (Drohung), dass er sowas nicht sagen dürfte und er nahm es zur Kenntnis und sagte ich würde bestimmt zahlen. Weiterhin habe ich gesagt wenn RWE gegen mich auf Zahlung klagt, soll er mich vorher anrufen, wenn die Kalkulationsunterlagen mit LKW zur Preiserhöhung kommen. Ich weiss, habe 2 Themen vermischt, aber mußte sein, bei solchen Aussagen.

Das Gespräch ging soweit, dass er sich mit seinem Vorgesetzten nochmal Rücksprache nahm und mir sagte, dass nun alles gesagt wäre und mehr könnte er nicht tun. Ich sollte eine ander Nummer bezüglich Tarif anrufen. Soviel zu KUNDENFREUNDLICHKEIT. Auch da hilft kein neuer Vorstandschef, es ändert sich eh nicht\'s. Es zählt nur noch Rendite, die Kunden sind EGAL.

Ich find dies alles UNGLAUBLICH, wie RWE mit Kunden umgeht und dann wundern die sich noch.
Wie soll man dieses Verhalten von RWE beschreiben? Ich finde keine Worte mehr.
Hoffentlich gehen noch vielmehr Kunden (die Wechseln können) von diesem Anbieter weg. Von wegen man wird kundenfreundlicher......

Was soll ich nun tun? Das Problem ist ich habe eine Familie mit Kleinkind und meine Frau hat nun bedenken. Wer kann mir nun helfen, was soll ich machen. Also, so einfach möchte sich diese Leute nicht gewinnen lassen und mit diesen Methoden kommen sie dann noch zum Erfolg. Wenn ich den Vertrag unterschreiben würde, könnte ich dann immernoch die Jahresrechnung kommt 03/2008 für Zeitraum bis 02/08 kürzen? Die neuen 20 Cent/kwh bei der Umstellung wenn ich nicht unterschreibe, kann ich mir nicht leisten bei 10.000 kwh. Ich weis ist etwas viel für meinen ersten Beitrag, aber ich dachte mir je besser die Situation beschrieben umso besser kann mir vieleicht jemand helfen. Selbstverständlich habe ich diverse Texte im Vorfeld hier zu diesem Thema gelsesn, aber keins bezüglich meines Vertrages. Rechtschreibung bitte ignorieren, denn ich bin echt sauer, als Normalbürger.....

Danke für Antworten.

Sollte ein Mitarbeiter von RWE diesen Bericht lesen, vielleicht nehmen sie sich auch unserer Probleme mal ernsthaft an. Warum können sie uns keine Preisgarantie Wärmespeicherkunden geben. Email-fach sh. unten, falls sie doch was POSITIVES für einen Kunden tun möchten.

Offline bjo

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Hallo,

- Vertrag durch kompetenten Anwalt prüfen lassen
- Musterbrief abschicken und kürzen

PS: laut Forum können Sondervertragskunden zumeist bis auf den Preis bei Vertragsabschluß kürzen, da Preisgleitklausen und Diverse andere Vertragsbestandteile ungültig sind!

 

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