Guten Abend,
bin zum ersten Mal aktiv im Forum, habe mich aber bereits eingehend in die Thematik eingelesen.
Im letzten Jahr haben wir der Endabrechnung für Strom und Gas mit Hilfe Ihres Musterbriefes widersprochen. Als Antwort kam, daß dieser Einwand nicht gilt, weil wir Sonderverträge haben. "e nach §30 der AVBEltV bzw. §30 der AVBGasV steht Ihnen somit kein Zahlungsverweigerungsrecht zu "e Weiter ist nichts geschehen (gutes Zeichen, oder?). Nun möchten wir der diesjährigen Abrechnung wieder widersprechen. Aber mit welcher Begründung? Die Gas- und StromGVV ist vom Versorger mit eingebunden sowie ergänzende Bedingungen mit Preisänderungsklausel, von der ich nicht weiß, ob sie wirksam ist. Die Sonderverträge weisen Preisangaben auf, die wir bei Vertragsabschluß (2005) auch gezahlt haben. Aber seitdem gab es schon unzählige Erhöhungen, die wir nicht akzeptiert haben, sondern nur eine 2% ige Erhöhung pro Jahr.
Wie begründen wir nun unsere eigene Abrechnung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.