Energiebezug > Vertragliches
Zusatzvereinbarung
Gasvertragskunde:
Hallo,
ich habe volgende Zusatzvereinbarung mit meinem Gasliferanten (Liefervertrag) geschlossen.
Vereinbarung
Dem Kunden steht das Recht zu, während der Laufzeit des Flüssiggas-Lieferabkommens Angebote über die Lieferung von Flüssiggas von Dritten einzuholen.
Erbringt der Kunde gegenüber der XXX GmbH einen schriftlichen oder telefonischen Nachweis, dass ihm Flüssiggas von einem Dritten zu günstigeren Konditionen angeboten wird als von XXX, so hat xxx die Wahl, entweder den Kunden zu dem von dem dritten Lieferanten angebotenen Preis zu beliefern, oder den Kunden für diese eine Lieferung durch den dritten Lieferanten, dessen preis vom Kunden nachgewiesen worden ist, von der Bezugspflicht zu entbinden.
Reagiert xxx binnen 14 Tagen nach Vorlage des schriftlichen Nachweises nicht, so ist der Kunde ebenfalls berechtigt, einmalig Flüssiggas von dem dritten Lieferanten zu beziehen.
Ende Vereinbarung.
Nun meine Frage: ist das so für meine seite akzeptabel oder haben die da irgendwas eingestrickt um mich trotzdem an ihre Lieferung und Ihre preise zu binden?
MfG Gasvertragskunde
gastanker:
Hallo Gasvertragskunde,
prinzipiell ist gegen diese Klausel nichts einzuwenden (aus Sicht des Kunden), nur wird dein Versorger wohl mehr auf dem schriftlichen Nachweis des günstigeren Preises bestehen, auch wenn er in der Klausel schreibt, dass telefonisch ausreichend ist. Sollte er auf dem schriftlichen Nachweis bestehen, könnte es sein, dass er auf ein komplettes (kaufmännisches) Angebot besteht (Angaben u.a.: Lieferant, Kunde, Gaspreis, Gültigkeitsdauer des Angebotes usw.).
Leider besteht dabei die Gefahr, dass du kaum solche Angebote von anderen Lieferanten bekommen wirst, da einerseits die großen 5 nicht an die Bestandkunden von anderen Vertraslieferanten gehen und andererseits die sog. freien Lieferanten häufig den Aufwand für so ein Angebot scheuen, da in der Vergangenheit häufig die Vertragslieferanten auf den Preis des freien eingehen, um die eigene Tonnage zu sichern und damit den freien keine Lieferung mehr als nötig zu schenken.
Und da die meisten freien demzufolge wenige bis keine Lieferungen an Vertragskunden durchführen (dürfen), werden sie eher selten ein komplettes schriftliches Angebot rausgeben (da sie zu 99% nicht liefern können, da der Vertragslieferant zu 99% auf diesen Preis, wie schon erwähnt, eingehen wird.)
So weit ich weiß, werden Ausdrücke, wie hier aus der Flüssiggasbörse oder oelbestellung.de (wo nur die Liefermenge und Lieferort einzugeben ist in der der dortigen Suchmaschine) oder ähnlichen Seiten nicht als Angebot gesehen, da in einem Angebot ein bestimmter Lieferant mit seinem Preis genannt sein muss.
Zusammengefasst lässt sich sagen, daß dein Lieferant in der Regel ein ordentliches (der Form nach) Angebot sehen will und 2. i.d.R. auf diesen Preis eingehen wird.
gruß gastanker
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von gastanker
Sollte er auf dem schriftlichen Nachweis bestehen, könnte es sein, dass er auf ein komplettes (kaufmännisches) Angebot besteht (Angaben u.a.: Lieferant, Kunde, Gaspreis, Gültigkeitsdauer des Angebotes usw.).
--- Ende Zitat ---
Sorry - aber ich sehe das nicht so eng.
Aus der Vereinbarung geht nur hervor, dass \"dem Kunden ein Recht\" zusteht und dass der Kunde \"von der Bezugspflicht entbunden\" werden kann.
Pflichten des Kunden sind in der Vereinbarung nicht genannt.
Mit der Vereinbarung ermöglicht es sich der Lieferant, zum günstigen Preis eines Mitbewerbers zu liefern, weil er selbst damit auch noch Profit machen kann.
In der Vereinbarung steht ausserdem nur \"schriftlicher Nachweis\".
Wie sollte bei dieser Formulierung der Lieferant im Streitfall vor Gericht argumentieren, warum etwa ein einseitiges Faxangebot nicht ausreichen soll?
Ich hätte daher keine Bedenken, eine solche Zusatzvereinbarung zu unterschreiben.
Allerdings - die bloße Existenz solcher Vereinbarungen ist bereits ein Indiz dafür, dass auch in den Preisen für Flüssiggas noch eine Menge Luft ist. Gäbe es genügend Mitbewerber, mit denen der Lieferant nicht mithalten kann, dann wären solche Vereinbarungen sinnlos.
Gruss,
ESG-Rebell.
Gasvertragskunde:
habe nun gestern ein Angebot von EuroSparGas bekommen mindestens 2900 liter abnahme 0,411 Euro/Liter, das habe ich meinem Vertragslieferanten vorgehalten und siehe da sie gehen von 0,4998 auf 0,411 Euro/Liter das macht fast 9 cent je liter. Wie ESG-Rebell schrieb haben die also noch ne menge Luft in den Preisen.
Gruß Gasvertragskunde
Watzl:
Wie oft wird z.B. EuroSparGas ihnen ein Angebot mit einem günstigen Preis erstellen, wenn sie dann doch leer ausgehen und kein Geschäft machen?
Andere freie Händler werden ihnen gar kein Angebot machen, wenn sie erfahren, dass sie keinen eigenen Tank haben.
Die Masche läuft eben immer so: ein anderer macht ein Angebot, die Vertragsfirma geht dann mit ihrem Preis auf diesen Preis herunter und der Kunde tankt bei seinem Vertragshändler. Der freie Händler wird also dadurch nur zum Preisdeppen degradiert. er liefert einen guten Preis, das Gas aber liefert ein anderer.
Verständlich, dass er das nicht lange machen wird.
Sie werden also in naher Zukunft keinen mehr finden, der ihnen einen super Preis macht. Ihr Vertragshändler reibt sich schon jetzt die Hände, weil er ihnen das Gas bald immer zu seinem Preis verkaufen wird. Sie werden kaufen, weil sie nicht frieren wollen. D
Die Vertragsklausel ist also nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde.
Sollte es wirklich anders sein, dann lassen sie es uns hier wissen. MEldemn sie sich auch bitte noch einmal, wenn ich recht behalten haben sollte.
H. Watzl
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