hallo,
bin Neueinsteiger in diesem Forum und möchte gerne wissen, wer ist ein
"Grundversorger", gehören z.B. die Dortmunder Stadtwerke zu den sgn.
Grundversorgern?
Und ist es weiter richtig, dass ein "Grundversorger" den Vertrag nicht
kündigen darf?
Beispiel: Strom, Abrechnung, Widerspruch (Bezug BGB § 315), Zahlungs-
einbehalt bei Abschlagszahlungen - Müßte ich in einem solchen Fall mit
der Kündigung seitens des Grundversorgers rechnen?
Sollte ich jetzt entsprechend vorliegende Informationen hierüber über-
sehen haben, bitte ich um Nachsicht und kurzen Verweis hierauf.
Danke für eine Antwort, und ganz besonderen Dank für eine besonders
schnelle Antwort.