Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlagszahlung gekürzt, Versorger mahnt mit Mahnkosten  (Gelesen 5177 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline rebell4145

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Hallo,
beim vielen Lesen der einzelnen Beiträge meine ich, schon mal etwas zu
diesem Thema gelesen zu haben, suche seit gestern, kann aber den Bei-
trag nicht finden, sorry, vielleicht hilft mir jemand weiter. DANKE!
Habe im März erstmals meine Abschlagszahlungen gekürzt (Widersprüche
gem. § 315 BGH vorausgegangen und Kenntnis an den Versorger über
die künftige Kürzung der Abschlagszahlungen).
Schreiben des Versorgers, daß man die Widersprüche weiterhin ablehnen
muß und einer eigenmächtigen Kürzung der Abschlagsbeträge nicht zu-
stimmen kann. Offenlegung der Kalkulation wird weiterhin abgelehnt.
Unter dem Datum vom 4.5.2007 jetzt eine Mahnung wie folgt:
"Fälligkeit:     Vorgang
20.4.2007     Abschlagsanforderung (hier wird der Differenzbetrag angef.)
                   Mahnkosten
Rückstand insgesamt:
Mit freundlichen Grüßen"
Wie soll ich mich jetzt dagegen wehren? Wer hilft mir??

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Abschlagszahlung gekürzt, Versorger mahnt mit Mahnkosten
« Antwort #1 am: 07. Mai 2007, 11:43:00 »
@rebell4145

Ich würde die Mahnung einfach "aussitzen"  :wink:
Mahnen kann jeder, ob diese gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen
Blatt.
Da Sie Widerspruch gemaess Musterbrief (so hoffe) ich eingelegt haben
und der Preiserhöhung und dem Gesamtpreis widersprochen haben, ist
derzeit auch nichts fällig. Gehe mal davon aus, dass Sie Ihren Versorger
auch über Ihre Kürzungen informiert haben.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline ESG-Rebell

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 615
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
Abschlagszahlung gekürzt, Versorger mahnt mit Mahnkosten
« Antwort #2 am: 07. Mai 2007, 11:58:35 »
Zitat von: \"kamaraba\"
@rebell4145
Ich würde die Mahnung einfach "aussitzen"  :wink:


Oder noch genauer: Wenn
1) ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte.
2) ein Brief kommt, in dem eine Sperrung hinreichend konkret angedroht wird, also etwa mit "... wenn Sie nicht binnen vier Wochen / bis zum x.x.x. zahlen,  dann werden wir ... sperren"
dann musst Du sofort aktiv werden.
Siehe dann unter Stichworten: "Mahnbescheid" "Sperrandrohung".

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline rebell4145

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Abschlagszahlung gekürzt, Versorger mahnt mit Mahnkosten
« Antwort #3 am: 09. Mai 2007, 12:07:15 »
Hallo und DANKE für die beiden Antworten.
Habe alles so gemacht, wie von Kamaraba beschrieben und hoffe jetzt,
dass ich die Tipps von ESG-Rebell nicht mehr brauchen werde.
Warten wir mal ab. Nochmals vielen Dank.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz