@Woledo
Grundpreise haben nichts mit Bezugskostensteigerungen zu tun.
So ein Parteigutachten ist
nie neutral.
Das braucht man nicht beweisen.
Das Gericht ist also gehalten, nach entsprechendem Bestreiten des Kunden und dem notwendigen Vortrag des Versorgers selbst ein Gutachten einzuholen.
Bei den WP- Bescheinigungen (Testatvermerk fehlt regelmäßig) ist bisher noch keine untergekommen, die nachvollziehbar gewesen wäre.
Daran denken, dass gestiegenen Bezugskosten laut Mitteilungen der Bundesnetzagentur immer auch gesunkene Netzkosten gegengerechnet werden müssen.
Also rügen, dass der Inhalt der Bescheinigung nicht nachvollziehbar und prüffähig ist.
Man sollte vorsorglich auch auch den Gesamtpreis als unbillig rügen.
Nicht vergessen, ob man vielleicht ein Sonderabkommen hat und es deshalb nicht auf die Billigkeit, sondern auf die wirksame Einbeziehung (§ 305 BGB) auf die Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in den AGB nach dem Transperanzgebot (§ 307 BGB) ankommt.
Es ist wohl Zeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Das sollte man eigentlich schon von Anfang an tun.
@Cremer
Darauf, was Sie glauben, kommt es nicht an.
Wenn die Versorger denken, sie seien nun auf der sicheren Seite, werden sie auch klagen. Wenn die Versorger denken, dass sie auf der sicheren Seite seien, heißt das aber noch nicht, dass sie auch wirklich auf der sicheren Seite sind (vgl. etwa Urteil LG Duisburg v. 10.05.2007).