Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
Lutz:
@scotti26,
eine Textvorlage für ein Widerspruchsschreiben zur Jahresrechnung brauchst Du doch garnicht (obwohl die hier im Forum über die Suchfunktion zu finden sein sollte). Beziehe Dich auf Dein erstes Widerspruchschreiben, mit dem Vermerk, dass der Einspruch aufrecht gehalten wird.
Und was für eine \"Beispielrechnung\" suchst Du? Wenn Du bereits im vergangenen Jahr eine korrigierte Jahresrechnung gemacht hast, weisst Du doch wie es geht. Darüberhinaus ist die Rechnung der ESB doch sehr detailliert und übersichtlich. Einziges \"Problem\" ist die Splittung des Verbrauchs mit den unterschiedlichen Mwst-Sätzen. Bei meiner Rechnung ist der Verbrauch bis zum 31.12.2006 und der Verbrauch ab 01.01.2007 sauber getrennt.
Verbrauch 2006 + Grundpreis halbes Jahr + 16% Mwst
Verbrauch 2007 + Grundpreis halbes Jahr + 19% Mwst;
alles zu \"Deinen\" Preisen.
Gruß aus Niederbayern
Lutz
noedl:
Hallo zusammen,
ich soll lt. Abrechnung trotz 20% niedrigerem Verbrauch deutlich über 300 Euro nachzahlen...ein Witz! Ich hatte schon die letzte Abschlagszahlung nicht überwiesen, weil mir klar war, dass ich -gemäß meiner Abrechnung- zu viel an ESB bezahlt hätte. Zudem stufte mich ESB für einen Monat in den Grundversorgungstarif ein -stillschweigend versteht sich- mit exorbitant hohem Gaspreis. Nachdem in div. Foren schon darüber gesprochen wurde kann mich die ESB nicht einfach in einen anderen Tarif einstufen ohne mir den Gasvertrag ordnungsgemäß zu kündigen - was aber nicht erfolgt ist. Wie soll ich der Einstufung widersprechen? Habe langsam die Schnauze voll von diesem Saftladen! Werde die nächsten ASZ gemäß meiner eigenen Jahresabrechnung wieder soweit kürzen - mit Ausnahme der höheren MwSt. - und dann schau\'mer\'mal wann mich ESB verklagt (oder wieder mit unseriösen Briefen weitermacht...). Gruß
oerni:
Hallo Zusammen,
mir geht es auch nicht anderst als Euch.
Werde korrektierte Rechnung mit Widerspruch an ESB senden.
Hier nun der Hinweis auf der Jahresabrechnung (vermutlich identisch bei allen )
Wichtige Hinweise:
Neues Vertragsangebot für Ihre Erdgasversorgung
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir Ihnen am 16.03.2007 ein neues Vertragsangebot über die Lieferung von Erdgas im Vario-Preissystem ab dem 1.05.2007 unterbreitet.
Leider liegt uns bislang keine Vertragsbestätigung von Ihnen vor. Ihr bisher bestehender Erdgasliefervertrag im variablen Preissystem wurde deshalb zum 30.04.2007 beendet.
Somit fallen Sie ab 1.05.2007 in die Grundversorgung.
3) Aus Kulanz rechnen wir Ihren Erdgasverbrauch im Zeitraum 1.05.2007 - 30.06.2007 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jedoch zu den günstigen Konditionen im Vario-Preissystem ab.
Aufgrund der fehlenden Vertragsbestätigung wird Ihr künftiger Erdgasverbrauch ab dem 1.07.2007 im Rahmen der Grundversorgung abgerechnet. Grundlage hierfür ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Bitte beachten Sie, dass der Arbeits- und Grundpreis im Grundversorgungstarif ESB-Basis aufgrund der größeren Abgabenbelastung höher ist, als in unserem Vario-Preissystem.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen Vertrag über die Lieferung von Erdgas im Vario- Preissystem abzuschließen, damit Sie auch weiterhin vom günstigem Ergaspreis profitieren können. Bei einem Jahresverbrauch von 30.000 KWh Ergas bedeute das bei den aktuellen Konditionen eine Einsparung von 179 Euro im Jahr.
Preisänderungen im vergangenen Jahr:
Die ESB hat in Abhängigkeit von dem von Ihnen gewählten Produkt die Preise zum 1.10.2006, 1.01.2007 (Mwst) 1.02.2007 und 1.05.2007 geändert. Wie sich dies auf Ihren Vertagspreis ausgewirkt hat, können Sie aus den einzelnen Ablese-/Abrechnungszeiträumen entnehmen.
Berichtigung zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV):
Zur Klarstellung weisen wir alle Kunden darauf hin, dass der erste abdruck der GasGVV eine redaktionellen Fehler enthiehlt. Selbstverständlich gilt der vom Gesetzgeber verabschiedete Text auch für die Kunden der ESB unverändert. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die Verordnung nochmals zu. (Aber nur auf Wunsch, keine Selbstverständlichkeit)
Mainburg:
Hallo alle zusammen,
habe nun auch meine Jahresabrechnung erhalten. Natürlich nicht auf Basis der von mir aktzeptierten Preise.
Habe nun Einspruch eingelegt und wie letztes Jahr gekürzt.
Zusätzlich ist mir aufgefallen:
- Bei mir haben sie einen Vorauszahlungsbetrag für einen Monat unter den
Tisch fallen lassen! Prüft am Besten alle die Auflistung der VZ-Beträge!
Habe diesbezüglich eine berichtigte Jahresabrechnung angefordert, da
sich schon bei den aktuellen Preisen ein Guthaben und keine
Nachzahlung ergibt!
- Außerdem ist versteckt unter den Hinweisen eine Nachricht, daß sich bei
der GasVV ein redaktioneller Fehler eingeschlichen hätte und der Wortlaut
des Gesetzgebers natürlich auch für die ESB-Kunden unverändert gelte.
Auf Wunsch bekäme man eine neue zugeschickt.
Diesem Wunsch habe ich natürlich entsprochen!
Insgesamt kommt bei mir nun ein Guthabenbetrag von fast 200 € raus. Bin mal gespannt, ob mein Wunsch auf Rückzahlung sich erfüllt.
Wenn nicht, von wo ich ausgehe, werde ich dies mit meinen Vorauszahlungen verrechnen.
Viele Grüsse
aus Mainburg
pommes24:
--- Zitat ---Leider liegt uns bislang keine Vertragsbestätigung von Ihnen vor. Ihr bisher bestehender Erdgasliefervertrag im variablen Preissystem wurde deshalb zum 30.04.2007 beendet.
Somit fallen Sie ab 1.05.2007 in die Grundversorgung.
--- Ende Zitat ---
Genau das macht mich stutzig. Warum wurde mein Erdgasliefervertrag beendet?
Hat von euch einer eine Kündigung des alten Liefervertrages erhalten?
Ich nicht! Ich habe nur ein neues Vertragsangebot erhalten, dem ich nicht zugestimmt habe.
Soll man gegen eine Kündigung bzw. Umstellung auf die Grundversorgung nicht sicherheitshalber Widerspruch einlegen.
Wer weis, was die ESB wieder im schilde führt!
Gruß
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