Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007

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falschblonde:
Stimmt - meine Jahresabrechnung stimmt auch nicht. Die haben eine völlig seltsame Auflistung meiner Abschlagszahlungen mitgeschickt, die mit meinen Kontoauszügen fast nix zu tun hat. Meine Zalungen im September, Oktober und Dezember haben sie total unter den Tisch fallen lassen. Auch bei mir kommt somit (trotz meiner gekürzten Zahlungen) ein Guthaben raus.
Habe schon der Abrechnung widersprochen und meine eigene beigelegt. einen Teil des Guthabens gleich ich aus, indem ich erst dann wieder zahle, wenn das Guthaben verbraucht ist.
Mal sehen, was passiert...  :evil:

noedl:
Meine Aufstellung der ASZ stimmt auch nicht - ESB unterschlägt einfach einen Teil...ich habe, als ich den Zählerstand gemeldet habe und mir aufgefallen ist, dass ich viel weniger Gas als letztes Jahr verbraucht habe (insges. fast 6000 kWh) die letzte fällige ASZ gar nicht mehr überwiesen, weil ich sonst -nach meiner Berechnung- mehr als 350 Euro zu viel gezahlt hätte. Jetzt sind es zwar immer noch gut 150 Euro zu viel - ich werde diese aber mit den nächsten ASZ verrechnen (teile dies ESB in meinem Widerspruch zur Jahresabrechnung auch mit). Somit beträgt die nächste ASZ 0,00 Euro und die übernächste dann den Rest. Die zukünftigen ASZ habe ich auch entsprechend dem geringeren Verbrauch gesenkt. Bin gespannt wie ESB reagiert - bei der Verwatung klappt sowieso nichts...

winnitu:
Hallo Mitstreiter,

auf die Jahresabrechnung der ESB müssen wir ja unsere Gegenrechnung aufmachen. Dazu schlage ich nach Studium früherer Forumsbeiträge folgenden Brief vor. Bin allerdings selber kein Jurist. Vielleicht können die Rechtsbewanderten etwas dazu sagen. Wir sollten nämlich keine (Form)fehler begehen. Ist z.B. die Reduzierung des Abschlags von €190 auf 180 OK, genauso wie die Aussetzung der Abschlagszahlungen für 2 Monate bis der überzahlte Betrag aufgebraucht ist?

Vielen Dank, besten Gruß und nicht unterkriegen lassen!
Winnitu



ESB
Ungsteiner Str. 31
81539 München                              Tutzing, 20.07.2007


Ihre Jahresrechnung vom 10.7.2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie Sie wissen, bestreite ich Ihr Recht auf einseitige Preisneufestlegungen. Es ist sehr fraglich, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB bzw. § 2 AGBGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und ob die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstößt und deshalb unwirksam ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06). Hilfsweise rüge ich die von Ihnen einseitig neu festgelegten, erhöhten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig. Daher ist der von Ihnen geltend gemachte Anspruch bislang nicht zur Zahlung fällig. Auch in der Jahresabrechnung haben Sie auf Basis des bisher gültigen Preises abzurechnen. Die korrekte Abrechnung sieht folgendermaßen aus:

1.)   (Verbrauch 2006 in kWh) * (Preis pro kWh vor Einspruch) = Verbrauchs-Nettopreis 2006,
2.)   (Verbrauch 2007 in kWh abzgl. Partnerbonus 3.J.) * (Preis pro kWh vor Einspruch) = Verbrauchs-Nettopreis 2007,
3.)   (Verbrauchs-Nettopreis 2006 + GG Umwelt 6 Monate)  + 16% MwSt = Bruttopreis 2006,
4.)   (Verbrauchs-Nettopreis 2007 + GG Umwelt 6 Monate)  + 19% MwSt = Bruttopreis 2007,
5.)   Auf den zu zahlender Jahresrechnungsbetrag gestehe ich Ihnen, wie auch im letzten Jahr, 2% Erhöhung, beispielsweise als Inflationsausgleich zu.

In meinem Fall:
1.)   18.133 kWh * 0,034 = € 616,52 Verbrauchsnettopreis 2006
2.)   (22.860 – 900) kWh * 0,034 = € 746,64 Verbrauchsnettopreis 2007
3.)   (€ 616,52 + € 80,10) + € 111,46  = € 808,08 Bruttopreis 2006
4.)   (€ 746,64 + € 80,10) + € 157,08  = € 983,82 Bruttopreis 2007
5.)   Gesamtrechnungsbetrag:    €1.791,90 +  €35,84 (Inflationsausgleich) =
€1.827,74 zu zahlender Gesamtjahresrechnungsbetrag

Bisher geleistete Abschläge: 12 mal € 190,50 = € 2.286

Den überzahlten Differenzbetrag von € 458,26 werde ich mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnen: Für die Monate August und September beträgt meine Abschlagszahlung damit €0,-, im Oktober wird meine Abschlagzahlung € 77,26 betragen. Da die Höhe der monatlichen Abschläge offensichtlich zu hoch war, setze ich ab November die Höhe des Abschlags auf € 180,- fest.
Ich habe meine Bank bereits angewiesen, diese Anpassung der mtl. Abschlagszahlung vorzunehmen.

Zur Umstellung auf den Grundversorgungstarif:
Abgesehen von der Frage, ob in unserem Vertrag ein Kündigungsrecht für den Versorger überhaupt vereinbart ist, bedarf es zur Vertragsbeendigung einer wirksamen Kündigungserklärung. Eine solche müsste als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen sein. Falls Sie unseren bisherigen Vertrag also kündigen möchten, fordere ich Sie auf, mir die Rechtsgrundlage dafür darzulegen. Ich sehe diese Möglichkeit nämlich nicht. Ich habe nur ein neues Vertragsangebot erhalten, dem ich nicht zugestimmt habe. Gegen die Umstellung auf die Grundversorgung lege ich daher ebenfalls Widerspruch ein. Da ich ein wirksames Kündigungsschreiben nicht erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der alte Vertrag fortbesteht, und zwar zu den letzten von mir akzeptierten Preisen (s.o.).
Ich bitte um Übersendung eines Abdrucks der nach Ihrer Aussage jetzt korrigierten GasGVV.

Mit freundlichem Gruß,

RR-E-ft:
@winnitu

Das mit dem Inflationsausgleich sollte man tunlichst lassen.
Die Inflation ist zum Großteil überhaupt nur auf den Energiepreisanstieg zurückzuführen. Inflationstreiber waren die Erdgaspreise. Man belohnt also mit einem solchen Inflationsausgleich die Preis- und Inflationstreiber.

Durch die verursachte Inflation verliert das Geld der Verbraucher an Kaufkraft. Also müssten doch eigentlich die Energieversorger den Kunden einen Inflationsausgleich zahlen.

winnitu:
Da gebe ich Ihnen absolut recht, dass die Energiepreise den Preisauftrieb verursacht haben. Aber die \"offizielle\" Geldentwertung ist nunmal ca. 2% p.a., daher denke ich ein Richter wird bei der wohl irgendwann anstehenden gerichlichen Prüfung vielleicht mir gegenüber etwas milder gestimmt sein, wenn ich \"guten Willen\" beweise und dem Versorger wenigstens einen Inflationsausgleich zugestehe. Was meinen Sie?
Besten Gruß,
Winnitu

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