Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
falschblonde:
Liebe Mitstreiter,
hatte heute meine Jahresabrechnung im Briefkasten mit der entsprechenden Nachforderung.
Ich hatte vor, erstmal den Verbrauch zu prüfen und evtl Nachzahlungen/Rückforderungen mit der hier veröffentlichten Tabelle zu berechnen.
Wie verhalten sich nun die anderen \"Verweigerer\"?
Außerdem: der Brief beinhaltet schon wieder einige Drohungen und Hinweise auf die angebliche Unrechtmäßigkeit meiner Weigerung.
Wie verhalten Sie sich weiterhin?
jpo312:
Hallo,
ich habe heute auch meine Abrechnung von ESB bekommen.
Ich bekomme sogar 65,- Euro zurück, allerdings war mein Gasverbrauch auch bald 20 % niedriger.
Allerdings hat ESB meine um 150 Euro gekürzten Zahlungen, das war die Überzahlung von 2005 um welche ich die Abschläge 08 und 09 2006 gekürzt habe, einfach verrechnet.
Ich werde den Jungs jetzt schreiben welche Summe ich zahle, gem. Beispielrechnung, sie auffordern mir eine entsprechend korrekte Abrechnung mit einer neuen korrekten Abschlagszahlung zu schicken. Weiterhin werde ich wieder mitteilen, daß ich, wenn ich diese nicht innerhalb 2 Wochen erhalten habe die Abschläge entsprechend kürzen werde.
Weiterhin werde ich noch einmal deutlich machen, daß ich weiterhin die Billigkeit sowohl der Höhe der Preis als auch der Erhöhungen/Senkungen bezweifle und man sie mir nachweisen soll.
Ach ja dann folgt noch der Hinweis auf das schon letztes Jahr ausgesprochene Hausverbot und sollte man mir wieder eine widerrechtliche Sperrandrohung schicken werde ich der ESB nicht mehr die Chance geben diese zurückzuziehen sondern direkt Strafanzeige wegen Nötigung stellen und Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale informieren.
Es stimmt schon leider sind wir deutsche immer noch zu Obrigkeitshörig und lassen uns alles gefallen.
pommes24:
Hallo,
für die Jahresabrechnung gilt (wie die letzten Jahre auch) Widerspruch einlegen und niedrigeren Preis bezahlen. :P
Da ich auf das neue Vertragsangebot (neue GasGVV) vom Mai nicht eingegangen bin, hat die ESB aus \"Kulanz\" im nach den Vario-Preissystem abgerechnet und nicht nach Grundversorgungstarif.
Eins irritiert mich:
Zitat: \"Leider liegt uns bislang keine Vertragsbestätigung von Ihnen vor. Ihr bisher bestehender Erdgasliefervertrag im variablen Preissystem wurde deshalb zum 30.04.2007 beendet. Somit fallen Sie ab 01.05.2007 in die Grundversorgung.\"
X(
Frage: Darf die ESB einseitig einen Vertrag beenden und mich in die Grundversorgung umstellen? Das hatten wir doch schon im Forum. Der alte Vertrag nach AVBGasV müsste doch weiter gelten?
Von einer Beendigung eines Vertrages wurde mir bis jetzt nix mitgeteilt...
Gruß
RR-E-ft:
@pommes24
Abgesehen von der Frage, ob in dem Vertrag ein Kündigungsrecht für den Versorger überhaupt vereinbart war, bedarf es zur Vertragsbeendigung einer wirksamen Kündigungserklärung. Eine solche müsste als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen sein. War kein Kündigungsrecht vereinbart, kann auch grundsätzlich nicht gekündigt werden, pacta sunt servanda. Gab es ein solches Kündigungsschreiben nicht, besteht der alte Vertrag fort.
scotti26:
Hallo,
auch ich habe von der ESB meine Jahresrechnung mit Nachzahlungsforderung bekommen. Habe im Jahr 2005 (September) zum ersten mal wiedersprochen und in der letzten Jahresrechnung diese Preise als Grundlage herangezogen. der \"Rest\" ist wie bei euch... (nachzahlungsaufforderung, etc...)
Meine Frage nun: wo finde ich den aktuellen Wiederspruch als Textvorlage zur Jahresrechnung und es soll hier auch eine \"Beispielrechnung\" geben???
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Habe im übrigen auf das Schreiben zur Vertragsumstellung vor einigen Wochen nicht reagiert und bin nun \"zwanghaft\" in den \"Grundversorgungstarif\" gerutscht...ist mir Wurscht, da ich eh die \"alten\" Preise als Grundlage heranziehe...
Danke im vorraus!
Mike
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