Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007  (Gelesen 12382 mal)

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Offline falschblonde

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« am: 14. Juli 2007, 14:08:09 »
Liebe Mitstreiter,
hatte heute meine Jahresabrechnung im Briefkasten mit der entsprechenden Nachforderung.
Ich hatte vor, erstmal den Verbrauch zu prüfen und evtl Nachzahlungen/Rückforderungen mit der hier veröffentlichten Tabelle zu berechnen.
Wie verhalten sich nun die anderen \"Verweigerer\"?
Außerdem: der Brief beinhaltet schon wieder einige Drohungen und Hinweise auf die angebliche Unrechtmäßigkeit meiner Weigerung.
Wie verhalten Sie sich weiterhin?
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline jpo312

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #1 am: 14. Juli 2007, 21:35:20 »
Hallo,
ich habe heute auch meine Abrechnung von ESB bekommen.
Ich bekomme sogar 65,- Euro zurück, allerdings war mein Gasverbrauch auch bald 20 % niedriger.
Allerdings hat ESB meine um 150 Euro gekürzten Zahlungen, das war die Überzahlung von 2005 um welche ich die Abschläge 08 und 09 2006 gekürzt habe, einfach verrechnet.

Ich werde den Jungs jetzt schreiben welche Summe ich zahle, gem. Beispielrechnung, sie auffordern mir eine entsprechend korrekte Abrechnung mit einer neuen korrekten Abschlagszahlung zu schicken. Weiterhin werde ich wieder mitteilen, daß ich, wenn ich diese nicht innerhalb 2 Wochen erhalten habe die Abschläge entsprechend kürzen werde.

Weiterhin werde ich noch einmal deutlich machen, daß ich weiterhin die Billigkeit sowohl der Höhe der Preis als auch der Erhöhungen/Senkungen bezweifle und man sie mir nachweisen soll.

Ach ja dann folgt noch der Hinweis auf das schon letztes Jahr ausgesprochene Hausverbot und sollte man mir wieder eine widerrechtliche Sperrandrohung schicken  werde ich der ESB nicht mehr die Chance geben diese zurückzuziehen sondern direkt Strafanzeige wegen Nötigung stellen und Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale informieren.

Es stimmt schon leider sind wir deutsche immer noch zu Obrigkeitshörig und lassen uns alles gefallen.

Offline pommes24

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #2 am: 15. Juli 2007, 18:34:58 »
Hallo,
für die Jahresabrechnung gilt (wie die letzten Jahre auch) Widerspruch einlegen und niedrigeren Preis bezahlen.  :P

Da ich auf das neue Vertragsangebot (neue GasGVV) vom Mai nicht eingegangen bin, hat die ESB aus \"Kulanz\" im nach den Vario-Preissystem abgerechnet und nicht nach Grundversorgungstarif.

Eins irritiert mich:
Zitat: \"Leider liegt uns bislang keine Vertragsbestätigung von Ihnen vor. Ihr bisher bestehender Erdgasliefervertrag im variablen Preissystem wurde deshalb zum 30.04.2007 beendet. Somit fallen Sie ab 01.05.2007 in die Grundversorgung.\"
 X(
Frage: Darf die ESB einseitig einen Vertrag beenden und mich in die Grundversorgung umstellen? Das hatten wir doch schon im Forum. Der alte Vertrag nach AVBGasV müsste doch weiter gelten?
Von einer Beendigung eines Vertrages wurde mir bis jetzt nix mitgeteilt...

Gruß

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #3 am: 15. Juli 2007, 19:57:49 »
@pommes24

Abgesehen von der Frage, ob in dem Vertrag ein Kündigungsrecht für den Versorger überhaupt vereinbart war, bedarf es zur Vertragsbeendigung einer wirksamen Kündigungserklärung. Eine solche müsste als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen sein. War kein Kündigungsrecht vereinbart, kann auch grundsätzlich nicht gekündigt werden, pacta sunt servanda. Gab es ein solches Kündigungsschreiben nicht, besteht der alte Vertrag fort.

Offline scotti26

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #4 am: 15. Juli 2007, 21:23:13 »
Hallo,

auch ich habe von der ESB meine Jahresrechnung mit Nachzahlungsforderung bekommen. Habe im Jahr 2005 (September) zum ersten mal wiedersprochen und in der letzten Jahresrechnung diese Preise  als Grundlage herangezogen. der \"Rest\" ist wie bei euch... (nachzahlungsaufforderung, etc...)
Meine Frage nun: wo finde ich den aktuellen Wiederspruch als Textvorlage zur Jahresrechnung und es soll hier auch eine \"Beispielrechnung\" geben???

Könnt ihr mir weiterhelfen?
Habe im übrigen auf das Schreiben zur Vertragsumstellung vor einigen Wochen nicht reagiert und bin nun \"zwanghaft\" in den \"Grundversorgungstarif\" gerutscht...ist mir Wurscht, da ich eh die \"alten\" Preise als Grundlage heranziehe...

Danke im vorraus!

Mike

Offline Lutz

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #5 am: 16. Juli 2007, 07:56:53 »
@scotti26,
eine Textvorlage für ein Widerspruchsschreiben zur Jahresrechnung brauchst Du doch garnicht (obwohl die hier im Forum über die Suchfunktion zu finden sein sollte). Beziehe Dich auf Dein erstes Widerspruchschreiben, mit dem Vermerk, dass der Einspruch aufrecht gehalten wird.

Und was für eine \"Beispielrechnung\" suchst Du? Wenn Du bereits im vergangenen Jahr eine korrigierte Jahresrechnung gemacht hast, weisst Du doch wie es geht. Darüberhinaus ist die Rechnung der ESB doch sehr detailliert und übersichtlich. Einziges \"Problem\" ist die Splittung des Verbrauchs mit den unterschiedlichen Mwst-Sätzen. Bei meiner Rechnung ist der Verbrauch bis zum 31.12.2006 und der Verbrauch ab 01.01.2007 sauber getrennt.
Verbrauch 2006 + Grundpreis halbes Jahr + 16% Mwst
Verbrauch 2007 + Grundpreis halbes Jahr + 19% Mwst;
alles zu \"Deinen\" Preisen.

Gruß aus Niederbayern
Lutz

Offline noedl

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #6 am: 16. Juli 2007, 17:23:07 »
Hallo zusammen,
ich soll lt. Abrechnung trotz 20% niedrigerem Verbrauch deutlich über 300 Euro nachzahlen...ein Witz! Ich hatte schon die letzte Abschlagszahlung nicht überwiesen, weil mir klar war, dass ich -gemäß meiner Abrechnung- zu viel an ESB bezahlt hätte. Zudem stufte mich ESB für einen Monat in den Grundversorgungstarif ein -stillschweigend versteht sich- mit exorbitant hohem Gaspreis. Nachdem in div. Foren schon darüber gesprochen wurde kann mich die ESB nicht einfach in einen anderen Tarif einstufen ohne mir den Gasvertrag ordnungsgemäß zu kündigen - was aber nicht erfolgt ist. Wie soll ich der Einstufung widersprechen? Habe langsam die Schnauze voll von diesem Saftladen! Werde die nächsten ASZ gemäß meiner eigenen Jahresabrechnung wieder soweit kürzen - mit Ausnahme der höheren MwSt. - und dann schau\'mer\'mal wann mich ESB verklagt (oder wieder mit unseriösen Briefen weitermacht...). Gruß

Offline oerni

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #7 am: 16. Juli 2007, 18:12:23 »
Hallo Zusammen,


mir geht es auch nicht anderst als Euch.

Werde korrektierte Rechnung mit Widerspruch an ESB senden.

Hier nun der Hinweis auf der Jahresabrechnung (vermutlich identisch bei allen )

Wichtige Hinweise:

Neues Vertragsangebot für Ihre Erdgasversorgung
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben haben wir Ihnen am 16.03.2007 ein neues Vertragsangebot über die Lieferung von Erdgas im Vario-Preissystem ab dem 1.05.2007 unterbreitet.

Leider liegt uns bislang keine Vertragsbestätigung von Ihnen vor. Ihr bisher bestehender Erdgasliefervertrag im variablen Preissystem wurde deshalb zum 30.04.2007 beendet.
Somit fallen Sie ab 1.05.2007 in die Grundversorgung.
3) Aus Kulanz rechnen wir Ihren Erdgasverbrauch im Zeitraum 1.05.2007 - 30.06.2007 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jedoch zu den günstigen Konditionen im Vario-Preissystem ab.

Aufgrund der fehlenden Vertragsbestätigung wird Ihr künftiger Erdgasverbrauch ab dem 1.07.2007 im Rahmen der Grundversorgung abgerechnet. Grundlage hierfür ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Bitte beachten Sie, dass der Arbeits- und Grundpreis im Grundversorgungstarif ESB-Basis aufgrund der größeren Abgabenbelastung höher ist, als in unserem Vario-Preissystem.

Wir empfehlen Ihnen daher, einen Vertrag über die Lieferung von Erdgas im Vario- Preissystem abzuschließen, damit Sie auch weiterhin vom günstigem Ergaspreis profitieren können. Bei einem Jahresverbrauch von 30.000 KWh Ergas bedeute das bei den aktuellen Konditionen eine Einsparung von 179 Euro im Jahr.

Preisänderungen im vergangenen Jahr:
Die ESB hat in Abhängigkeit von dem von Ihnen gewählten Produkt die Preise zum 1.10.2006, 1.01.2007 (Mwst) 1.02.2007 und 1.05.2007 geändert. Wie sich dies auf Ihren Vertagspreis ausgewirkt hat, können Sie aus den einzelnen Ablese-/Abrechnungszeiträumen entnehmen.

Berichtigung zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV):
Zur Klarstellung weisen wir alle Kunden darauf hin, dass der erste abdruck der GasGVV eine redaktionellen Fehler enthiehlt. Selbstverständlich gilt der vom Gesetzgeber verabschiedete Text auch für die Kunden der ESB unverändert. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch die Verordnung nochmals zu. (Aber nur auf Wunsch, keine Selbstverständlichkeit)
Gruß oerni
____________________________________________
Rechtlicher Hinweis.
Der Artikel gibt meine Meinung wieder.

Offline Mainburg

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #8 am: 17. Juli 2007, 17:55:43 »
Hallo alle zusammen,

habe nun auch meine Jahresabrechnung erhalten. Natürlich nicht auf Basis der von mir aktzeptierten Preise.

Habe nun Einspruch eingelegt und wie letztes Jahr gekürzt.

Zusätzlich ist mir aufgefallen:
- Bei mir haben sie einen Vorauszahlungsbetrag für einen Monat unter den
  Tisch fallen  lassen! Prüft am Besten alle die Auflistung der VZ-Beträge!
  Habe diesbezüglich eine berichtigte Jahresabrechnung angefordert, da
  sich schon bei den aktuellen Preisen ein Guthaben und keine
  Nachzahlung ergibt!

- Außerdem ist versteckt unter den Hinweisen eine Nachricht, daß sich bei
  der GasVV ein redaktioneller Fehler eingeschlichen hätte und der Wortlaut
  des Gesetzgebers natürlich auch für die ESB-Kunden unverändert gelte.
  Auf Wunsch bekäme man eine neue zugeschickt.
  Diesem Wunsch habe ich natürlich entsprochen!

Insgesamt kommt bei mir nun ein Guthabenbetrag von fast 200 € raus. Bin mal gespannt, ob mein Wunsch auf Rückzahlung sich erfüllt.

Wenn nicht, von wo ich ausgehe, werde ich dies mit meinen Vorauszahlungen verrechnen.

Viele Grüsse
aus Mainburg

Offline pommes24

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #9 am: 17. Juli 2007, 20:58:58 »
Zitat
Leider liegt uns bislang keine Vertragsbestätigung von Ihnen vor. Ihr bisher bestehender Erdgasliefervertrag im variablen Preissystem wurde deshalb zum 30.04.2007 beendet.
Somit fallen Sie ab 1.05.2007 in die Grundversorgung.

Genau das macht mich stutzig. Warum wurde mein Erdgasliefervertrag beendet?
Hat von euch einer eine Kündigung des alten Liefervertrages erhalten?

Ich nicht! Ich habe nur ein neues Vertragsangebot erhalten, dem ich nicht zugestimmt habe.
Soll man gegen eine Kündigung bzw. Umstellung auf die Grundversorgung nicht sicherheitshalber Widerspruch einlegen.
Wer weis, was die ESB wieder im schilde führt!

Gruß

Offline falschblonde

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #10 am: 18. Juli 2007, 08:04:08 »
Stimmt - meine Jahresabrechnung stimmt auch nicht. Die haben eine völlig seltsame Auflistung meiner Abschlagszahlungen mitgeschickt, die mit meinen Kontoauszügen fast nix zu tun hat. Meine Zalungen im September, Oktober und Dezember haben sie total unter den Tisch fallen lassen. Auch bei mir kommt somit (trotz meiner gekürzten Zahlungen) ein Guthaben raus.
Habe schon der Abrechnung widersprochen und meine eigene beigelegt. einen Teil des Guthabens gleich ich aus, indem ich erst dann wieder zahle, wenn das Guthaben verbraucht ist.
Mal sehen, was passiert...  :evil:
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
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Offline noedl

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #11 am: 18. Juli 2007, 10:24:28 »
Meine Aufstellung der ASZ stimmt auch nicht - ESB unterschlägt einfach einen Teil...ich habe, als ich den Zählerstand gemeldet habe und mir aufgefallen ist, dass ich viel weniger Gas als letztes Jahr verbraucht habe (insges. fast 6000 kWh) die letzte fällige ASZ gar nicht mehr überwiesen, weil ich sonst -nach meiner Berechnung- mehr als 350 Euro zu viel gezahlt hätte. Jetzt sind es zwar immer noch gut 150 Euro zu viel - ich werde diese aber mit den nächsten ASZ verrechnen (teile dies ESB in meinem Widerspruch zur Jahresabrechnung auch mit). Somit beträgt die nächste ASZ 0,00 Euro und die übernächste dann den Rest. Die zukünftigen ASZ habe ich auch entsprechend dem geringeren Verbrauch gesenkt. Bin gespannt wie ESB reagiert - bei der Verwatung klappt sowieso nichts...

Offline winnitu

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #12 am: 18. Juli 2007, 13:28:40 »
Hallo Mitstreiter,

auf die Jahresabrechnung der ESB müssen wir ja unsere Gegenrechnung aufmachen. Dazu schlage ich nach Studium früherer Forumsbeiträge folgenden Brief vor. Bin allerdings selber kein Jurist. Vielleicht können die Rechtsbewanderten etwas dazu sagen. Wir sollten nämlich keine (Form)fehler begehen. Ist z.B. die Reduzierung des Abschlags von €190 auf 180 OK, genauso wie die Aussetzung der Abschlagszahlungen für 2 Monate bis der überzahlte Betrag aufgebraucht ist?

Vielen Dank, besten Gruß und nicht unterkriegen lassen!
Winnitu



ESB
Ungsteiner Str. 31
81539 München                              Tutzing, 20.07.2007


Ihre Jahresrechnung vom 10.7.2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie Sie wissen, bestreite ich Ihr Recht auf einseitige Preisneufestlegungen. Es ist sehr fraglich, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB bzw. § 2 AGBGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und ob die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstößt und deshalb unwirksam ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06). Hilfsweise rüge ich die von Ihnen einseitig neu festgelegten, erhöhten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig. Daher ist der von Ihnen geltend gemachte Anspruch bislang nicht zur Zahlung fällig. Auch in der Jahresabrechnung haben Sie auf Basis des bisher gültigen Preises abzurechnen. Die korrekte Abrechnung sieht folgendermaßen aus:

1.)   (Verbrauch 2006 in kWh) * (Preis pro kWh vor Einspruch) = Verbrauchs-Nettopreis 2006,
2.)   (Verbrauch 2007 in kWh abzgl. Partnerbonus 3.J.) * (Preis pro kWh vor Einspruch) = Verbrauchs-Nettopreis 2007,
3.)   (Verbrauchs-Nettopreis 2006 + GG Umwelt 6 Monate)  + 16% MwSt = Bruttopreis 2006,
4.)   (Verbrauchs-Nettopreis 2007 + GG Umwelt 6 Monate)  + 19% MwSt = Bruttopreis 2007,
5.)   Auf den zu zahlender Jahresrechnungsbetrag gestehe ich Ihnen, wie auch im letzten Jahr, 2% Erhöhung, beispielsweise als Inflationsausgleich zu.

In meinem Fall:
1.)   18.133 kWh * 0,034 = € 616,52 Verbrauchsnettopreis 2006
2.)   (22.860 – 900) kWh * 0,034 = € 746,64 Verbrauchsnettopreis 2007
3.)   (€ 616,52 + € 80,10) + € 111,46  = € 808,08 Bruttopreis 2006
4.)   (€ 746,64 + € 80,10) + € 157,08  = € 983,82 Bruttopreis 2007
5.)   Gesamtrechnungsbetrag:    €1.791,90 +  €35,84 (Inflationsausgleich) =
€1.827,74 zu zahlender Gesamtjahresrechnungsbetrag

Bisher geleistete Abschläge: 12 mal € 190,50 = € 2.286

Den überzahlten Differenzbetrag von € 458,26 werde ich mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnen: Für die Monate August und September beträgt meine Abschlagszahlung damit €0,-, im Oktober wird meine Abschlagzahlung € 77,26 betragen. Da die Höhe der monatlichen Abschläge offensichtlich zu hoch war, setze ich ab November die Höhe des Abschlags auf € 180,- fest.
Ich habe meine Bank bereits angewiesen, diese Anpassung der mtl. Abschlagszahlung vorzunehmen.

Zur Umstellung auf den Grundversorgungstarif:
Abgesehen von der Frage, ob in unserem Vertrag ein Kündigungsrecht für den Versorger überhaupt vereinbart ist, bedarf es zur Vertragsbeendigung einer wirksamen Kündigungserklärung. Eine solche müsste als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen sein. Falls Sie unseren bisherigen Vertrag also kündigen möchten, fordere ich Sie auf, mir die Rechtsgrundlage dafür darzulegen. Ich sehe diese Möglichkeit nämlich nicht. Ich habe nur ein neues Vertragsangebot erhalten, dem ich nicht zugestimmt habe. Gegen die Umstellung auf die Grundversorgung lege ich daher ebenfalls Widerspruch ein. Da ich ein wirksames Kündigungsschreiben nicht erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der alte Vertrag fortbesteht, und zwar zu den letzten von mir akzeptierten Preisen (s.o.).
Ich bitte um Übersendung eines Abdrucks der nach Ihrer Aussage jetzt korrigierten GasGVV.

Mit freundlichem Gruß,

Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #13 am: 18. Juli 2007, 14:47:36 »
@winnitu

Das mit dem Inflationsausgleich sollte man tunlichst lassen.
Die Inflation ist zum Großteil überhaupt nur auf den Energiepreisanstieg zurückzuführen. Inflationstreiber waren die Erdgaspreise. Man belohnt also mit einem solchen Inflationsausgleich die Preis- und Inflationstreiber.

Durch die verursachte Inflation verliert das Geld der Verbraucher an Kaufkraft. Also müssten doch eigentlich die Energieversorger den Kunden einen Inflationsausgleich zahlen.

Offline winnitu

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Jahresabrechnung ESB zum Juli 2007
« Antwort #14 am: 18. Juli 2007, 21:23:45 »
Da gebe ich Ihnen absolut recht, dass die Energiepreise den Preisauftrieb verursacht haben. Aber die \"offizielle\" Geldentwertung ist nunmal ca. 2% p.a., daher denke ich ein Richter wird bei der wohl irgendwann anstehenden gerichlichen Prüfung vielleicht mir gegenüber etwas milder gestimmt sein, wenn ich \"guten Willen\" beweise und dem Versorger wenigstens einen Inflationsausgleich zugestehe. Was meinen Sie?
Besten Gruß,
Winnitu

 

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