Hallo Mitstreiter,
auf die Jahresabrechnung der ESB müssen wir ja unsere Gegenrechnung aufmachen. Dazu schlage ich nach Studium früherer Forumsbeiträge folgenden Brief vor. Bin allerdings selber kein Jurist. Vielleicht können die Rechtsbewanderten etwas dazu sagen. Wir sollten nämlich keine (Form)fehler begehen. Ist z.B. die Reduzierung des Abschlags von €190 auf 180 OK, genauso wie die Aussetzung der Abschlagszahlungen für 2 Monate bis der überzahlte Betrag aufgebraucht ist?
Vielen Dank, besten Gruß und nicht unterkriegen lassen!
Winnitu
ESB
Ungsteiner Str. 31
81539 München Tutzing, 20.07.2007
Ihre Jahresrechnung vom 10.7.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie Sie wissen, bestreite ich Ihr Recht auf einseitige Preisneufestlegungen. Es ist sehr fraglich, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 Abs. 2 BGB bzw. § 2 AGBGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und ob die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Preisänderungsklausel nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstößt und deshalb unwirksam ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06). Hilfsweise rüge ich die von Ihnen einseitig neu festgelegten, erhöhten Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig. Daher ist der von Ihnen geltend gemachte Anspruch bislang nicht zur Zahlung fällig. Auch in der Jahresabrechnung haben Sie auf Basis des bisher gültigen Preises abzurechnen. Die korrekte Abrechnung sieht folgendermaßen aus:
1.) (Verbrauch 2006 in kWh) * (Preis pro kWh vor Einspruch) = Verbrauchs-Nettopreis 2006,
2.) (Verbrauch 2007 in kWh abzgl. Partnerbonus 3.J.) * (Preis pro kWh vor Einspruch) = Verbrauchs-Nettopreis 2007,
3.) (Verbrauchs-Nettopreis 2006 + GG Umwelt 6 Monate) + 16% MwSt = Bruttopreis 2006,
4.) (Verbrauchs-Nettopreis 2007 + GG Umwelt 6 Monate) + 19% MwSt = Bruttopreis 2007,
5.) Auf den zu zahlender Jahresrechnungsbetrag gestehe ich Ihnen, wie auch im letzten Jahr, 2% Erhöhung, beispielsweise als Inflationsausgleich zu.
In meinem Fall:
1.) 18.133 kWh * 0,034 = € 616,52 Verbrauchsnettopreis 2006
2.) (22.860 – 900) kWh * 0,034 = € 746,64 Verbrauchsnettopreis 2007
3.) (€ 616,52 + € 80,10) + € 111,46 = € 808,08 Bruttopreis 2006
4.) (€ 746,64 + € 80,10) + € 157,08 = € 983,82 Bruttopreis 2007
5.) Gesamtrechnungsbetrag: €1.791,90 + €35,84 (Inflationsausgleich) =
€1.827,74 zu zahlender Gesamtjahresrechnungsbetrag
Bisher geleistete Abschläge: 12 mal € 190,50 = € 2.286
Den überzahlten Differenzbetrag von € 458,26 werde ich mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnen: Für die Monate August und September beträgt meine Abschlagszahlung damit €0,-, im Oktober wird meine Abschlagzahlung € 77,26 betragen. Da die Höhe der monatlichen Abschläge offensichtlich zu hoch war, setze ich ab November die Höhe des Abschlags auf € 180,- fest.
Ich habe meine Bank bereits angewiesen, diese Anpassung der mtl. Abschlagszahlung vorzunehmen.
Zur Umstellung auf den Grundversorgungstarif:
Abgesehen von der Frage, ob in unserem Vertrag ein Kündigungsrecht für den Versorger überhaupt vereinbart ist, bedarf es zur Vertragsbeendigung einer wirksamen Kündigungserklärung. Eine solche müsste als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen sein. Falls Sie unseren bisherigen Vertrag also kündigen möchten, fordere ich Sie auf, mir die Rechtsgrundlage dafür darzulegen. Ich sehe diese Möglichkeit nämlich nicht. Ich habe nur ein neues Vertragsangebot erhalten, dem ich nicht zugestimmt habe. Gegen die Umstellung auf die Grundversorgung lege ich daher ebenfalls Widerspruch ein. Da ich ein wirksames Kündigungsschreiben nicht erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der alte Vertrag fortbesteht, und zwar zu den letzten von mir akzeptierten Preisen (s.o.).
Ich bitte um Übersendung eines Abdrucks der nach Ihrer Aussage jetzt korrigierten GasGVV.
Mit freundlichem Gruß,