@Gridpem
Sie haben möglicherweise längst einen Stromliefervertrag abgeschlossen, der nicht den Regelungen der StromGVV unerfällt.
Aufgrund eines solchen Vertrages ist der Lieferant verpflichtet, Elektrizität zu liefern und der Kunde verpflichtet, die Lieferung zu bezahlen.
Gibt es hingegen gar keinen Vertrag, könnte die Stromlieferung - ohne Vorwarnung- jederzeit eingestellt werden undzwar deshalb, weil keine vertragliche Lieferpflicht besteht.
Wenn Sie Strom aus dem Netz entnehmen, wird Ihnen schon klar sein, dass der Strom nicht unentgeltlich und im vertraglosen Zusatnd geliefert wird, sondern die Lieferungen entgeltlich erfolgen, soweit man keinen Preis bei Vertragsabschluss vereinbart hatte zu einem vom Lieferanten einseitig festgelegten Preis. Das genügt vollkommen, um von einem bestehenden Energielieferungsvertrag auszugehen.
Wer denkt, er habe keinen schriftlichen Vertrag und brauches deshalb den gelieferten Strom auch nicht zahlen, dürfte einem Irrtum erlegen sein.
Übrigends schickt Ihnen niemand ungebeten Strom ins Haus, sondern Sie haben sich bewusst dazu entschlossen, solchen aus dem Netz zu entnehmen.
Sie können die Entnahme auch jederzeit selbst einstellen. Es kann Ihnen also niemand Strom liefern, wenn Sie nicht bewusst Strom aus dem Netz entnehmen.
Insoweit ist Ihre Bratrachtungsweise nicht recht nachvollziehbar.
Anders mag der Fall ggf. dann liegen, wenn der Lieferant einen bestehenden Vertrag kündigt und danach weiter liefert.