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Autor Thema: Guthaben aus Jahresabrechnung und Kürzung Abschläge  (Gelesen 4075 mal)

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Offline Sithgoddess

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Guthaben aus Jahresabrechnung und Kürzung Abschläge
« am: 10. Juli 2007, 21:24:10 »
Hallo!

Bei mir stellt sich folgender Sachverhalt dar:

Habe heute die Jahresabrechnung der RWE Weser-Ems bekommen mit einem errechneten Guthaben von 77,11 Euro. Wenn ich die Berechnung der billigen Preise zugrunde lege, komme ich auf ein weit höheres Guthaben. Kann ich dieses irgendwie nachfordern/verrechnen? Wie gelesen ist eine eigenmächtige Verrechnung nicht rechtens.

Im letzten Jahr hatte ich bereits Widerspruch gegen die Gasjahresrechnung mit Erfolg eingelegt. Die Nachzahlungsforderung verringerte sich erheblich! Da wir aber Mitte letzten Jahres in ein größeres Haus umgezogen sind und wir den Verbrauch nicht abschätzen konnten, haben wir die Abschläge so belassen wie bisher.

Unser alter Abschlag lag bei 98 Euro. Jetzt will RWE aber trotz des Guthabens einen monatlichen Abschlag von 121 Euro haben. Kann mir mal einer verraten, warum? Wollen die so vielleicht die Nachforderung vom letzten Jahr zurückholen? Wie berechne ich den demnächst zu zahlenden Abschlag korrekt auf Basis des billigen Gaspreises? Wie argumentiere ich gegenüber der RWE? Zur Info: Ich gehe davon aus, dass unser Verbrauch im nächsten Jahr konstant bleibt, sprich dem in der jetzt abgerechneten Periode gleicht. Ein Mehrverbrauch ist daher nicht abzusehen und deshalb weiß ich auch nicht, warum uns die RWE so hoch eingestuft hat.

 Bei einem Jahresverbrauch von 15937 kwh und einem Bruttorechnungsbetrag von 1098,89 Euro komme ich, durch 12 geteilt, sogar auf einen geringeren Abschlag als die bisher bezahlten 98 Euro!

Bitte, bitte helft mir. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Erneut einen Widerspruch gemäß Musterschreiben einlegen?

Offline bjo

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Guthaben aus Jahresabrechnung und Kürzung Abschläge
« Antwort #1 am: 10. Juli 2007, 22:52:39 »
hallo,
hierzu gibts im Forum unterschiedliche Meinungen. Auf der Startseite gibts einen entsprechenden Musterbrief.

- ich habs gemäß dem Musterbrief gemacht und RWE aufgefordert zurückzuzahlen, was die natürlich nicht gemacht haben.
- ich hab darauf hin das \"Guthaben\" gezwölftet und von den BGB Abschlägen abgezogen
- inzwischen habe ich noch weiter gekürzt da Minderverbrauch.

aber wie gesagt meine Meinung, wird nicht von allen geteilt.

 

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