Energiepreis-Protest > Favorit Fernwärme
billigkeitseinwand für 2006
der.philosoph:
hallo zusammen ,
erst einmal danke für die antworten.kann ich sondervertragskunde sein wenn von dem fernwärmelieferanten ca.1200 haushalte in unserer strasse beliefert werden?eigentlich doch nicht,da so etwas wie ein anschlusszwang besteht.soll heissen,es gibt keine alternative zur fernwärme.
grüsse aus dem mittlerweile sonnigen hamburg
der.philosoph
eislud:
@der.philosoph
Ob Anschlußzwang oder ca. 1200 Haushalte ist meines Erachtens nicht ausschlaggebend.
Aber - Ich hatte die grundlegenden Verordnungen und Gesetze aus dem Umfeld Gas und Strom auf die Fernwärme interpretiert. Nach kurzer Durchsicht der AVBFernwärmeV scheint mir das jedoch nicht ganz angebracht.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss einem Preis zugestimmt haben, zum Beispiel, weil der Preis im Vertrag benannt ist, dann sind Sie dem Namen nach Sondervertragskunde.
Erklären Sie doch mal, wie der Vertrag zustandegekommen ist und ob dort Preise enthalten sind und ob eine Preisanpassungsklausel vorhanden ist.
Gruss eislud
der.philosoph:
also eine preisanpassungsklausel ist vertraglich festgelegt ja.wie der vertrag zu stande kam ist einfach.er wurde uns zu geschickt und wir haben ihn unterschrieben,da es ja keine andere möglichkeit gab.meines wissens haben wir keinem preis zugestimmt.es gibt ganz normal den arbeits - und den grundpreis.während sich der arbeitspreis im letzten jahr geändert hat, ist der grundpreis gleich geblieben.aber ich schau nachher nochmal nach.
der.philosoph:
so!jetzt habe ich mir den vertrag bzw.sein muster hervorgekramt.wir sind mit den rechten und pflichten in den bestehenden vertrag mit unserem vermieter eingetreten.uns wurde aber ein mustervertrag zugeschickt.in dem muster wird preislich gesehen bezug auf den basispreis genommen.
stand:01.01.1968(01.01.1997).
der arbeitspreis wird hier mit 0,6551 cent pro kw/h angegeben.so günstig war das mal????
ok - was heisst das nun für mich?
eislud:
@der.philosoph
Ich gehe davon aus, dass Sie einen Vertrag über Fernwärme mit dem Versorger haben und dass hier nichts über den Vermieter läuft.
Ich weiß nicht wirklich welche Art von Vertrag Sie haben. Ich würde immer noch auf einen Sondervertrag tippen, bei dem Sie einen Anfangspreis vereinbart haben, ich weiß es aber nicht.
Nochmal zum Anschlusszwang, den Sie ja bereits erwähnt hatten.
Laut Rechtssprechung ist bei Anschlusszwang meines Erachtens eine Billigkeitsprüfung des Gesamtpreises möglich und das unabhängig davon, ob Sie einen Anfangspreis vereinbart haben oder nicht.
Sie könnten also zukünftig irgendeinen Preis zahlen und um den Nachweis der Billigkeit bitten. Bis dahin wäre dann nichts fällig.
Wie man sieht, bin ich ganz schön am Schwimmen und komme über Tippen und Vermutungen nicht hinaus, weil mir das Thema Fernwärme wirklich nicht geläufig ist. Ich möchte auch deshalb zum Thema nichts weiter schreiben. Vielleicht gibt es hier andere, die sich mit der Materie besser auskennen und die noch einen Rat haben.
Gruss eislud
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