Energiepreis-Protest > Favorit Fernwärme

billigkeitseinwand für 2006

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der.philosoph:
@eislud

mit dem vertrag zugeschickt bekommen haben wir ein formular \"übertragung der rechte und pflichten\"
darin steht geschrieben:

ich /wir (der/die mieter) bin/sind damit einverstanden, dass ich/wir in den mit dem unten genannten eigentümer für das o.g. objekt geschlossenen \"anschluss- und versorgungsvertrag für fernwärme\" und in den \"vertrag über die lieferung und abrechnung von wasser\" eintrete(n) und dass alle rechte und pflichten aus diesem vertag - insbesondere die übernahme der kosten für die lieferung und abrechnung von wärme und wasser - vom eigentümer auf mich/uns übergehen.für die kündigung dieses versorgungsverhältnisses durch die mieter gelten die bestimmungen der §§ 32 und 33 der avbfernwärmev.

das ist der einzige \"vertrag\" den wir mit dem fernwärmeversorger haben.

gruss der.philosoph

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von der.philosoph
der arbeitspreis wird hier mit 0,6551 cent pro kw/h angegeben.so günstig war das mal????

--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Original von der.philosoph
das ist der einzige \"vertrag\" den wir mit dem fernwärmeversorger haben.

--- Ende Zitat ---

Sollten Sie - wie hier vermutet - einen gültigen Sondervertrag mit fehlender oder ungültiger Preisanpassungsklausel haben, dann könnte dieser Vertrag wirklich Gold wert sein!

Im schlimmsten Fall hieße das für den Versorger: Lebenslange Lieferung für 0,6551 cent pro kw/h  =)

Gruss,
ESG-Rebell.

der.philosoph:
@esg-rebell

na schönen dank! das wäre doch mal ne neuigkeit. allerdings keine an die ich glaube.
wenn ich das formblatt \"übertragung der rechte und pflichten\" als einziges unterschreibe, muss ich mich dann über die vertragsinhalte kundig machen?es werden in diesem formblatt als vertagsbestandteile

-anschluss- und versorgungsvertrag für fernwärme(muster)
-vertrag über die lieferung und abrechnung von wasser(muster)
-\"ergänzende bedingungen der favorit\"
-avbfernwärmev, ggf. heizkostenverordnung(heizkostenV)    und
-avbwasserv    

aufgeführt.

der versorger hat uns diesen muster -vertrag mitgeschickt in dem auf den basispreis stand:01.01.1968(01.01.1997) bezuggenommen wird.der vertrag wurde von keiner partei unterzeichnet und ist deutlich als m u s t e r gekennzeichnet.weigere mich irgendwie ihn hier komplett abzutippen(gibt es eine andere möglichkeit?), werde es aber wohl morgen in einer ruhigen minute tun.





@cremer

sollte es nicht möglich sein rückwirkend zum september 2004 zu rügen/widersprechen.man könnte ja davon ausgehen, dass der preis bei vertragsabschluss zum 01.08.2005 schon unbillig war(wenn gleich billiger als er es jetzt ist).?.


müde aber gespannte grüsse der.philosoph

ESG-Rebell:

--- Zitat ---Original von der.philosoph
@esg-rebell

na schönen dank! das wäre doch mal ne neuigkeit. allerdings keine an die ich glaube.
wenn ich das formblatt \"übertragung der rechte und pflichten\" als einziges unterschreibe, muss ich mich dann über die vertragsinhalte kundig machen?
[...]
weigere mich irgendwie ihn hier komplett abzutippen.

--- Ende Zitat ---
Sie brauchen nicht alle Blätter abzutippen.

In ihrer Lage würde ich mir aber wirklich mal gründlich überlegen, ob ich nicht mal alle Vertragsunterlagen zu einem Anwalt trage, der schonmal was mit Energierecht gemacht hat, die Erstberatungsgebühr investiere,  und ihn prüfen lasse,
[*]was für ein Vertrag (Tarif-, Sonder-) das wirklich ist.
[*]welche Klauseln wirksam in den Vertrag eingebunden sind.
[*]welche Ansprüche Sie gegenüber dem GVU geltend machen können.
[/list]
Das könnte sich m.E. unter dem Strich wirklich auch finanziell lohnen.

Jedenfalls werden Sie ja nicht (jetzt noch) irgendetwas vorschnell unterschreiben, nicht wahr?

Gruss,
ESG-Rebell.

eislud:
Zu Fernwärme gibt es in diesem und diesem Posting noch Informationsmaterial.
Vielleicht mal die beiden Urteile und das Rechtsgutachten studieren.

Gruss eislud

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