Energiepreis-Protest > Favorit Fernwärme
billigkeitseinwand für 2006
der.philosoph:
hallo zusammen,
seit einer guten woche arbeite ich an meinem billigkeitseinwand an unseren fernwärmeversorger favorit.beim durchstöbern ist mir viel hilfreiches unter die augen gekommen.
nur habe ich noch keine antwort auf die frage bekommen,ob ich als neukunde von 2005(der vertrag läuft ab 01.08.2005) rückwirkend die billigkeit des gesamtpreises für 2005 rügen kann.und wenn ja welche auswirkung hat das?
kann/muss ich dann meine eigens erstellte abrechnung auf den daten von 2004 basieren lassen?welche ich nicht habe, da meine erste abrechnung zu den grund- und arbeitspreisen von 2005 erfolgte.
einen angenehmen abend wünschend, mit dem wunsch um hilfe verbunden,
verbleibt der.philosoph
der.philosoph:
hallo zusammen,
seit einer guten woche arbeite ich an meinem billigkeitseinwand an unseren fernwärmeversorger favorit.beim durchstöbern ist mir viel hilfreiches unter die augen gekommen.
nur habe ich noch keine antwort auf die frage bekommen,ob ich als neukunde von 2005(der vertrag läuft ab 01.08.2005) rückwirkend die billigkeit des gesamtpreises für 2005 rügen kann.und wenn ja welche auswirkung hat das?
kann/muss ich dann meine eigens erstellte abrechnung auf den daten von 2004 basieren lassen?welche ich nicht habe, da meine erste abrechnung zu den grund- und arbeitspreisen von 2005 erfolgte.
einen angenehmen abend wünschend, mit dem wunsch um hilfe verbunden,
verbleibt der.philosoph
DieAdmin:
@ der.philosoph,
bitte künftig nicht in 2 Bereichen Beiträge posten und etwas mehr Geduld. Ist doch erst ein Tag die erste Anfrage her
Cremer:
@der.philosoph,
aus meinem Empfinden würde ich sagen, dass Sie den Unbilligkeitseinwand erst ab Vertragsbeginn erheben können/sollten.
Damit gelten auch diese Preise ab Vertragsbeginn.
Achtung, Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und die Preissteigerung einlegen!
eislud:
@der.philosoph
Wenn Sie Sondervertragskunde sind, also nicht grundversorgt werden, was meines Erachtens im Fernwärmebereich sehr wahrscheinlich ist, haben Sie den Anfangspreis vom 01.08.2005 vereinbart und sind regelmäßig an diesen gebunden, wie @Cremer schon geschrieben hat.
Für die anschließenden Preiserhöhungen gibt es normalerweise eine Preisanpassungsklausel, die aber regelmäßig an dem Transparanzgebot § 307 BGB scheitert und deshalb unwirksam ist.
Hier noch ein Link zum Musterschreiben an den Gas- / Stromversorger vom Bund der Energieverbraucher, für den Fall dass Sie das Musterschreiben noch nicht kennen. Kleinere Anpassungen, wenn überhaupt, und Sie können ihn auch für Fernwärme verwenden.
Im Musterschreiben des Bundes der Energieverbraucher sind alle notwendigen Aspekte eines Widerspruchs gegen die Preise und Preiserhöhungen enthalten.
Gruss eislud
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