Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
energiepreisprotest
nachod:
meine Gedanken zum Energiepreisprotest
die Stromkonzerne haben massenweise zum 01.07.2007 die Preise erhöht. Warum haben wir Politiker. Wir sind der Willkür der Stromkonzerne Schutzlos ausgesetzt. Die Stromaufsicht hätte nie abgeschafft werden dürfen. Durch die Verschachtelung der Konzerne ist ein Durchblick nicht möglich. Die Preise werden an der Strombörse durch verknappung hoch gehalten. Mein Regionalversorger erhöht dann die Preise. Er kann ja nachweisen, das er höher Bezugskosten hat. Das Problem ist nur das der Stromerzeuger RWE heißt, und mein Regionalversorger eine Tochter der RWE ist (so 70 % anteil) Mein Regionalversorger hat keine Gewinnsteigerung im gegenteil der Gewinn ist 2006 sogar leicht gesunken. Wenn man den Geschäftsbericht von RWE für 2006 ließt. so steht dann \"hohe Gewinnsteigerung durch hohe Strompreise\"
Solange es nur 4 Stromerzeuger gibt, ist ein Stromanbieterwechsel sinnlos. Sobald der eine erhöht, erhöht 3 Monate später der andere auch. Ein Nullsummenspiel.
Auch bei den Sonderverträgen wird klagen wenig erfolg haben. Die Preisanpassungsklausel ist zwar meißt ungültig, aber man hat ja bei Vertragsabschluß gewußt, das der Preis nicht ewig konstant sein wird.
Kann der Regionalversorger Kostensteigerung nachweisen (die er wirklich hat durch höhere Bezugskosten) so wird mann die zahlen müssen.
RWE,Vattenfall und EON ist egal welches Tochterunternehmen welche Gewinne macht. Hauptsache in der Summe kommt ein dicker Gewinn raus. Wer soll das nachweisen. Zumal ja die Strombörse angeblich ein nicht manipuliertes Handeln sicherstellt.
Für mich ergibt sich folgendes
Stromsparen wo es nur geht
Lieber Aktien oder Fond von Energieversorgern kaufen (wenn die wieder mal fallen)
eislud:
@nachod
Nur eine kleine Bemerkung.
Hat man einen Sondervertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel, muss man den zu Vertragsbeginn vereinbarten Anfangspreis zahlen. Hier spielt es keine Rolle, ob der Versorger Kostensteigerungen nachweisen kann oder nicht. Ohne wirksame Preisanpassungsklausel fehlt es schlichtweg an einer rechtlichen Möglichkeit den Preise zu erhöhen. Und das gilt so lange wie der Sondervertrag ungekündigt besteht.
Gruss eislud
nachod:
Ja das mag sein, aber einen Sondervertrag kann das EVU kündigen. Bei der Grundversorgung muß ich beliefert werden.
Gibt es EVU\'s die gegen Verbraucher im Sondervertrag geklagt (und gewonnen) haben ?????????????????
wulfus:
--- Zitat ---Für mich ergibt sich folgendes
Stromsparen wo es nur geht
Lieber Aktien oder Fond von Energieversorgern kaufen (wenn die wieder mal fallen)
--- Ende Zitat ---
Also resignieren und auf den Zug der Politik und der Energiebosse aufspringen, nachod?
Diese Kompromiss-Regierung und die vier Energiekonzernbosse zollen Ihnen bestimmt Beifall.
Schauen Sie die Ergebnisse des Energiegipfels und die abschließende Pressekonferenz der Kanzlerin an:
deren Focus war fast ausschließlich auf die Verbraucher gelenkt worden. Man klopfte sich gegenseitig auf die Schultern,
daß man es durch Gesetze, Wirtschaftsgutachten bzw. vernebelnde marktwirtschaftliche Argumentationen, verstanden hat,
letztlich die/uns Verbraucher die Zeche bezahlen zu lassen.
Sie loben die Masse der Verbraucher (bis hin zum kleinen Rentner, der sein ganzes Arbeitsleben lang
für sein heute nicht mehr energieeffizientes Häuschen gearbeitet hat!), die überwiegend durch materielle Energiesparmaßnahmen
für Aufschwung im Handwerk und Mittelstand sorgt.
Kein Statement kam, wie man diesem Großkonzerne-Kartell beikommen kann.
Ich hätte mir gewünscht, daß auch Glos und Gabriel in die Kamera gedroht hätten,
wie vor ein paar Tagen der hessische Wirtschaftsminister Riehl:\"... sie müssen zerschlagen werden!\"
Heute morgen im Bundestag murmelte unser zahmer BMWi Glos in einer Slow-Motion-Jubelrede zum Wirtschaftsaufschwung sinngemäß:
\"Nicht nur wegen der Großverbraucher, sondern auch wegen der Millionen privaten Energieverbraucher
müssen wir die Energiepreise im Blick behalten.\" (Huck! Es sprach ein Aufsichtsratmitglied!)
Solche schlappen \"Volksvertreter\" sind es, die unser heutiges Leben so teuer machen; Politiker,
die sich von Energiekonzernen \"einfangen\" lassen!
Sie gehören abgewählt! Wir brauchen mehr solche Kerle, wie den Riehl!
eislud:
@nachod
Ja, das ist schon richtig, dass ein Sondervertrag gekündigt werden kann. Solange er aber nicht gekündigt ist, muss ich bei unwirksamer Preisanpassungsklausel aber nur den Anfangspreis, zum Beispiel aus dem Jahr 1998, zahlen.
Und wenn der Sondervertrag gekündigt wird, ist das ja auch nicht tragisch, weil ich auch dann grundversorgt werden muss, und zwar durch meinen Grundversorger, der unter Umständen aber dann ein anderer ist, als der Versorger aus dem Sondervertrag.
Ich habe nur einen groben Überblick über die Urteile. Viele sind ja auch noch gar nicht rechtskräftig, weil in Berufung oder Revision. Meines Wissens wurde noch kein Sondervertragskunde im Gas- oder Strombereich erfolgreich auf Zahlung verklagt, sofern es nur um die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel ging.
Gruss eislud
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