Original von taxman
Wieder mal ne Frage, aber wieso eigentlich nur ein Traum?
@taxman, wir müssen leider noch ein paar Jahre träumen. Ab 2016 soll sich dann (langsam) etwas ändern. Es sind ja nur kleine Schritte und es gibt noch viel zu tun, aber hoffen wir mal
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat Ab 2016 soll die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gelten. Beamte müssen dann für die Dauer ihrer Parlamentstätigkeit ihr Amt ruhen lassen. Die Gewaltenteilung soll dadurch gestärkt werden.
Siehe hier:Bisherige RegelungBisher gab es eine löchrige Unvereinbarkeit von Amt und Mandat:
So muss zurzeit z.B. ein Beamter eines Ministeriums sein Amt ruhen lassen, sofern er in den Landtag gelangt. Dagegen können sich Beamte der unteren Verwaltungsbehörden in den Landtag wählen lassen. Lehrer sitzen dort in großer Anzahl, sogar Schulleiter finden sich. Auch
Bürgermeister sind bislang noch in stattlicher Zahl vorhanden. Dies soll sich ab 2016 ändern.[/list]