In der TLZ erschien am 31.05.2007 ein Beitrag von Thomas Bernst \"Kunden verstehen Bahnhof\", der sich mit den aktuellen Stadtwerkeschreiben auseinandersetzt.
Soweit die Stadtwerke ausgeführt haben, die Preise der Grundversorgung seien ohnehin der günstigste Stadtwerke- Tarif, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich dabei gem. § 12 Abs. 2 BTOElt um gesetzlich höchstzulässige Preise handelt.
Höhere Preise dürfen also gar nicht verlangt werden.
Der Strom für private Haushaltskunden kostet dabei auch nicht lediglich 19,15 Cent/ kWh.
Die Stadtwerke verlangen ja auch einen jährlichen Grundpreis von 74,26 EUR.
Preisblatt Strom für Haushalte der Stadtwerke Jena, gültig ab 01.04.2007Bei einer Jahresabnahmemenge von 2.400 kWh, für welchen dieser Tarif nach Angaben des Wirtschaftsministeriums kalkuliert ist, entspricht dies einer weiteren Belastung in Höhe von 3,09 Cent, so dass der Strom effektiv 22,24 Cent/ kWh kostet.
Das ist schon ein gehöriger Unterschied.
Zudem geht es bei den Stadtwerken offensichtlich auch günstiger:
Mieter der Stadtwerke- Tochter JenaWohnen konnten mit den Stadtwerken bei erteilter Einzugsermächtigung einen Rabatt von sechs Prozent auf den Rechnungsbetrag vereinbaren.
Viele Kunden haben dies getan.
Und eben diese Vereinbarungen konnten die Stadtwerke nicht teilkündigen, um nunmehr nur noch drei Prozent Rabatt zu gewähren.
Zudem stellt sich die Frage, warum etwa nur Mieter der Stadtwerke- Tochter JenaWohnen in den Genuss entsprechender Rabatte kommen sollen. Wenn bei erteilter Einzugsermächtigung die Stromlieferungen ganz offensichtlich günstiger angeboten werden können, muss dies für alle Kunden gelten.
Die Stadtwerke sind als kommunales Unternehmen immerhin zur Gleichbehandlung ihrer Kunden verpflichtet.
Man muss also nicht erst noch bei der Tochtergesellschaft Mieter werden, damit der Strom günstiger geliefert werden kann.