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Autor Thema: Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo  (Gelesen 37682 mal)

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Offline Tilt

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« am: 27. Juni 2007, 01:31:56 »
Hallo zusammen,

bin bereits seit 2005 \'Widersprecher\' u. Fördermitlied im BdEV und gedenke dies auch zu bleiben. Habe dabei vielleicht einen etwas eigenen Stil was die Abschlagszahlung-Bestimmung betrifft, aber zur Sache ...
Zum Thema:
Wie seid Ihr mit dem Schreiben bezüglich des Angebotes des \"Sondervertrages RWE Erdgas Optimo zur Erdgaslieferung\" umgegangen?

Ich habe auf das 1. Schreiben nicht reagiert, da mir das suspekt erschien.
Nun habe ich heute noch mal eine Erinnerung bekommen auf der auch darauf eingegangen wird, dass ich meine Bedenken bzgl. der Preise und des §315 aufrecht erhalte im Hinblick auf den dann neu abzuschließenden Vertrag.

Das Ganze Schreiben habe ich mal hier zum Download hochgeladen.
RWE.Optimo.GasSondervertrag.25062007.zip
(Bitte die Free-Variante wählen f. Nicht-Rap.idshare-Premium-User).

Kling ja nett, aber ist mir immer noch suspekt. Vor allem die Preisgestaltung ist doch der Hammer: beim Festpreis alle weiteren KW je kW: 6 Euro/Jahr.

Muss ich der Aufforderung Folge leisten? Wenn es auch Vorteile gibt - z.B. keine VErtragsbindung - wie gehe ich am besten vor?

Danke!

Gruß,
Tilt

Offline DieAdmin

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #1 am: 27. Juni 2007, 09:15:32 »
Zitat
Original von Tilt

Das Ganze Schreiben habe ich mal hier zum Download hochgeladen.
RWE.Optimo.GasSondervertrag.25062007.zip
(Bitte die Free-Variante wählen f. Nicht-Rap.idshare-Premium-User).


@Tilt,

es wäre prima, wenn Sie entsprechende Dokumente bei einem deutschen Hoster bzw Freehoster unterbringen, aus rechtlichen Gründen. Da mal googeln es gibt genug

Ich finde auf der Website keine AGB-Informationen. Womöglich kommt man erst durch den Klick auf den Premium-Button (hier hat man sich schnell verklickt - Ich teste es nicht aus) auf diese.
Mag sein, das in der Schweiz andere Gesetze bezüglich der Veröffentlichung gelten. Auch was die Erklärung der Fußnoten angeht, bin ich nicht auf der selben Unterseite fündig geworden. Und auch keine Preisangaben.

Zweitens sollte man nie eine zip runterladen, wenn man den Bereitsteller nicht kennt. Eine zip ist ein Paket von mehreren Dateien, die u.U. gefährliche ausführbare Scripte enthält.

Also liebe User: Vorsicht, es kann, muss aber nicht.

Offline Tilt

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #2 am: 27. Juni 2007, 14:49:36 »
Hallo,

das ist völligst unkritisch. Wollen Sie mir etwa unterstellen ich würde hier evtl. auch unwissentlich etwas unseriöses anbieten?
Ich dachte es geht hier um die Sache und nicht um etwaige AGBs anderer Anbieter?
Ich habe leider besseres zu tun als mir noch einen weiteren Hosteraccount zu besorgen. Rapidshare ist einer der leistungsstärksten Spacehoster auf dem Markt! WEnn nicht sogar der Leistungsstärkste.
Auch wäre es schön, wenn Sie mir qualifiziert darüber Auskunft geben könnten inwiefern eine von mir PRIVAT veröffentlichte Datei zu etwaigen Komplikationen führen soll bei einem nichtdeutschen Hoster. Ich denke das ist hier von keinerlei Relevanz.
Das ZIP-Archiv ist von mir selbst erstellt und enthält ein mehrseitiges PDF bestehend aus dem Schreiben der RWE.
Es steht sogar mein Name und Adresse drin. FAlls also jemandem aus unerfindlichen Gründen der Rechner beim Öffnen der Datei abschmiert darf er sich gerne bei mir melden; ich kann bedenkenlos jedwede Schuld von mir weisen  :P
Ich bin übrigens Systemadministrator - ich weiß schon was ich i.d.H. tue.
Ich bin für den Inhalt der Datei verantwortlich und diese Trage ich auch.

BITTE DEN FREE BUTTON  benutzen, den CODE eingeben  und evtl. noch warten bis ein/der COUNTER abgelaufen ist und dann den angebotenen Link nutzen auf der Page - ich habe es eben noch mal getestet - musste nicht mal warten - ist ganz einfach  :)

Es wäre trotzdem schön, wenn man nun beim Thema bleiben könnte. Dieses Schreiben haben mit Sicherheit alle RWE Kunden bekommen Mein Nachbar auch. Es ist mir wichtig dies hier in einem qualifizierten Rahmen zu durchleuchten welche Konsequenzen eine Unterschrift hier haben kann.

mfG,
Jens B./Tilt

Offline DieAdmin

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #3 am: 27. Juni 2007, 15:39:43 »
@Tilt,

Ich unterstelle Ihnen nichts. Hab ja am Ende geschrieben: Es kann.

In Deutschland so angebotete Inhalte wären u. U. stark abmahngefährdet (AGB, Preis). Solang nichts schiefgeht ist es doch gut. Und wenn was schiefgeht, gilt womöglich nicht das Deutsche Recht. Und möge ein \"weng\" schwieriger sein, seine Rechte einzufordern.

Schließlich gibts genug deutsche Websiten-Betreiber, die genau aus dem Grund im Ausland hosten.

Ich habe entsprechenden Hinweis gegeben. Und das mach ich generell, da wir hier sehr viele unerfahrene User im Forum haben. Und da ist es mir egal, ob ein Systemadministrator ein entsprechendes Link postet.  ;)

Offline Cremer

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #4 am: 27. Juni 2007, 21:57:00 »
@Tilt,

es ist bereits hier im Forum dazu schon viel geschrieben worden.

Nicht drauf antworten, sofern der alte Vertrag noch nicht wirksam gekündigt wurde.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Tilt

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #5 am: 29. Juni 2007, 15:09:23 »
Hi,

@Evitel2004: ok - ist angekommen - kein Problem.

@Cremer:
Hm - habe ich wohl nicht gut genug gesucht.
d.h. ich tue einfach gar nichts auch wenn die RWE mir noch 100 Schreiben schickt?
Also ich habe den alten Vertrag nicht gekündigt. Werde ich auch nicht. D.h. der Vertrag muss explizit von Seiten des Lieferanten gekündigt werden?

danke.

Tilt/Jens

Offline Tilt

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #6 am: 19. August 2007, 19:10:59 »
Zitat
Original von Cremer
Nicht drauf antworten, sofern der alte Vertrag noch nicht wirksam gekündigt wurde.

Hallo Cremer, alle,

was nun? doku hat Recht. Ich habe auch aktuell ein Schreiben bekommen in welchem mir/uns nun eine Frist bis zum 1.9.2007 gesetzt wird dieses Schreiben unterschrieben zurückzusenden:
\" Falls Sie den beiliegenden Vertrag nicht bis zu dem oben genannten Datum unterschrieben an uns zurück übersandt haben, beenden wir hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. September 2007.\"

Dies dürft dann wohl einer Vertragskündigung seitens RWE entsprechen m.E.
Wenn ich diesen Vertrag nun unterschreibe, bestehen dann auch automatisch Nachforderungsansprüche aufgrund der wegen Widerspruchs, auf Basis des §  315 BGB gekürzten Raten bzw. alten Preise, welche ich und viele andere Kunden noch bezahlen?

Miese Masche, denn mit dieser angeblichen Gesetzesnovelle hat der Staat den Lobiisten mal wieder sauber den Ball vor die Füße gespielt.

---
added:
Ich habe diese Antworten v. Cremer noch gefunden:
da immernoch ein Monopol besteht, Sie können ja garnicht zu einem anderen Gasanbieter wechseln, gilt, dass § 315 möglich ist.

Auch wenn Ihnen gekündigt wird, eine Einstellung der Versorgung wird im Falle des Widerspruchs nach § 315 nicht erfolgen.

Dann besteht einn mehr oder weniger vertragloser Zustand und Kosten/Abschläge sind zunächst überhaupt nicht fällig.

---

Und ein Statement von bjo (Forenas :) ):


- Verbraucherzentrale Vor Ort aufsuchen
- §315 nochmals hinschicken!
- gekürzte Rechnungen wie bisher weiterzahlen!

---

Ist das Hinschicken wirklich noch mal erforderlich? Glaube nicht. Schließlich hat die RWE in dem Schreiben ja explizit darauf hingewiesen, dass sie meinen BGB 315 Widerspruch auch beim Neuvertrag - ohne rechtliche Anerkennung -  weiterhin zur Kenntnis nehmen würden.

Gruß,

Tilt

Offline Cremer

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #7 am: 19. August 2007, 19:44:39 »
@Tilt,

nochmals:

Wenn Sie den neuen Vertrag anerkennen, erkennen Sie auch die Höhe des damit vereinbarten Preises an.

Ein Widerspruch nach § 315 bringt dann nichts mehr auf den neuen Vertrag, da Sie expliziet mit dem neuen Vertrag diesen neuen (Ausgangs-)Preis anerkannt haben.

Miese Sache der Versorger die bestehenden Verträge kündigen zu wollen und mir Vertragsende zu drohen.

Dies ist Schikane nach § 226 BGB.

Im § 23 der GasGVV heißt es \"Anpassung\" Von Kündigung ist keine Rede.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Tilt

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #8 am: 19. August 2007, 22:22:09 »
Zitat
Original von Cremer
Wenn Sie den neuen Vertrag anerkennen, erkennen Sie auch die Höhe des damit vereinbarten Preises an.

Rede.

Hi,

ja - das ist mir schon klar - habe ich ja geschrieben.
Es ging mir in meinem letzten SAtz nur um die Feststellung, dass der Versorger weiß, dass ich nach §315 widersprochen habe. Deshalb werde ich auch kein erneutes Schreiben hinsenden.
Schikane ist gut.

Danke.

Gruß,

Tilt

Offline bjo

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #9 am: 19. August 2007, 22:47:19 »
Hallo,
ich war bei der Verbraucherzentrale hier in Dorsten. Die rieten mir zu unterschreiben, da sonst Kündigung drohen würde.
RWE will alle Nichtunterschreiber in den Grundtarif stecken! Das wäre bei mir
>6 cent / KWH.
Eigene Nachforschungen auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW haben ergeben das RWE nur Sondervertragskunden kündigen kann.

Ich habe nie einen derartigen Vertrag unterschrieben!
RWE muss mir erstmal beweisen das ich ein Sondervertragskunde bin dem man kündigen darf!

Ich werde weiterhin meine gekürzten Abschläge überweisen und eigene Jahresabrechnungen erstellen!

Die Zeit spielt nämlich gegen RWE!
In einen Beitrag den ich über einen Link hier im Forum erreicht habe stand drin das \"Stadtwerke die von Vorlieferanten RWE nach WINGAS gewechselt sind Ihren Kunden wiederum 0,24 Ct/KWH weniger in Rechnung stellen können!

Wie soll RWE dann noch Ihre Preise rechtfertigen können wenn die mich verklagen würden!

Offline ESG-Rebell

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #10 am: 20. August 2007, 08:42:19 »
Zitat
Original von bjo
Ich habe nie einen derartigen Vertrag unterschrieben!
RWE muss mir erstmal beweisen das ich ein Sondervertragskunde bin dem man kündigen darf!

Ich werde weiterhin meine gekürzten Abschläge überweisen und eigene Jahresabrechnungen erstellen!
Es kann nicht schaden, wenn Sie anläßlich der Änderungskündigung durch RWE ein einseitiges Kündigungsrecht der RWE bestreiten und auf Weitererfüllung des fortbestehenden Vertrags pochen.

Vorsichtshalber sollten Sie außerdem die Preise des Grundtarifs, in den Sie von RWE eingestuft werden, von Anfang an als insgesamt als unbillig rügen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Tilt

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #11 am: 20. August 2007, 19:10:09 »
Das klingt vernünftig ESG-Rebell - werde doch noch ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

Offline bjo

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #12 am: 20. August 2007, 19:55:48 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Zitat
Original von bjo
Ich habe nie einen derartigen Vertrag unterschrieben!
RWE muss mir erstmal beweisen das ich ein Sondervertragskunde bin dem man kündigen darf!

Ich werde weiterhin meine gekürzten Abschläge überweisen und eigene Jahresabrechnungen erstellen!
Es kann nicht schaden, wenn Sie anläßlich der Änderungskündigung durch RWE ein einseitiges Kündigungsrecht der RWE bestreiten und auf Weitererfüllung des fortbestehenden Vertrags pochen.

Vorsichtshalber sollten Sie außerdem die Preise des Grundtarifs, in den Sie von RWE eingestuft werden, von Anfang an als insgesamt als unbillig rügen.

Gruss,
ESG-Rebell.

guter hinweis werde ich machen!

Offline DeepDiver01

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #13 am: 05. September 2007, 23:40:40 »
Neue Vertragsangebote

Steht zwar bei RWE Westfalen-Weser-Ems, dort wurde das Thema schon früher besprochen.
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Offline DeepDiver01

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Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
« Antwort #14 am: 09. September 2007, 20:49:40 »
Ich hab da mal eine grundsätzliche Frage an die (Rechts-)Experten:

Die RWE AG hat mir mit dem letzten Schreiben mitgeteilt, dass (falls ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe) ich ab dem 1.11.07 nahtlos nach den beigefügten Vertragsbedingungen (Sondervertrag) beliefert werde.

Ich hatte bisher verstanden, dass Sondervertragskunden nach Beendigung des Sondervertrages als Tarifkunden beliefert werden (müssen)? Dies bietet mir RWE (wie vor 17 Jahren schon) wieder nicht an (lt. Homepage wäre das der Tarif Optimo mini)!

Auf welche §§ kann/soll ich mich den nun berufen (307 und/oder 315 - beides?), wenn ich RWE den nächsten Brief schicke?

Ist es vielleicht besser gar keine Reaktion auf den letzten Brief zu schicken oder ist es zwingend (Fristen, Anerkenntnis) erforderlich meinen Standpunkt erneut gegenüber RWE schriftlich darzustellen?

Ich hatte an folgende Formulierung gedacht:

Sehr geehrte Damen u. Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 3.9.07 bezüglich eines gesetzlich notwendigen Neuabschlusses meines Gasliefervertrages (u.a. wegen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und der neuen Gasgrundversorgungsordnung).

Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluß, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht.

Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern (insbesondere die Anerkenntnis Ihrer Erdgaspreisliste vom 1. Juli 2007 durch Unterzeichnung des neuen Vertrages, die im krassen Gegensatz zu meinen Widersprüchen nach §315 BGB zum grundsätzlichen Lieferpreis für Erdgas und die letzten Erhöhung dieser Preise stehen und die ich hiermit erneut rüge und ausdrücklich nicht anerkenne).

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Was haltet ihr davon?

Gruß

Deepdiver01
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