Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)
Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo
Tilt:
Hi RR-E-ft,
und was bedeutet das in meinem FAlle Deines Erachtens?:
Unser Gasverbrauch ist > 10.000 KWh, d.h. ich wäre Sonderkunde.
Und in den wohlgemerkt erst auf meine Anfrage gelieferten AGBs (2005) ist - siehe mein vorletzter Beitrag - ein einseitiges Kündigungsrecht benannt.
Wenn dieses Kündigungsrecht Bestand hat, so könnte bei mir sehr wohl von konkludentem Verhalten ausgegangen werden, sollte ich dann nach dem Kündigungstermin weiterhin Gas von dem Betreiber verbrauchen.
In meiner Nähe ist ein im BdEV-Register gelisteter Anwalt. Dort werde ich mir im Zweifelsfall einen Termin machen.
Die ganze Sache stinkt zum Himmel u. sollten in D nochmals Demos sein, weil ein Sack Reis in China umgefallen ist, dann sollte man die Menschen mal langsam besser darauf hinweisen bereits im eigenen Land für ihre Interessen und Rechte zu kämpfen - ich meine gerade im Hinblick auf die Energieversorger-Mafia ...
Die Infos der Bundesnetzagentur bringen mich keinen Deut weiter bzw. sagen nicht wirklich etwas was hier noch nicht bekannt ist m.E.
Greetz,
T|Lt
F.I.G.H.T.4.Your.R.I.G.H.T.S.
bjo:
Hallo,
mein Verbrauch ist auch höher als >10.000 KWH.
Ich habe in keinem Dokument von RWE gelesen das ich Sondervertragskunde bin. ich selber habe nie etwas unternommen solch ein Kunde zu werden.
ich werde der Veränderungskündigung wiedersprechen.
- allen Tarifen über 10.000 KWH wiedersprechen
- eigene Abschläge zahlen
- eigene Jahresrechnung
Cremer:
@bjo,
ob man Sondervertragskunde ist oder nicht, sollte man sich zunächst mal schlau machen, wass die Tarife der Versorger hergeben.
bjo:
Hallo,
im einzigen Preisblatt was ich von RWE bekommen habe steht folgendes
ALLGEMEINE Tarife für Versorgung mit RWE...
gültig ab 1. April 2002
dann kommen die Preisgruppen
< 3000 KWH RWe naturgas Optimo mini
(Kleinverbrauchstarif KT)
>3001 und < 10.000 KWH
(Grundpreistarif GT)
...
> 30.000 KWH
RWEnaturgas Optimo maxi plus
(Vollversorgungstarif Preisregelung 2)
Überführung in dieses Preismodell war Zwangsweise.
Es gilt die Bestabrechnung d. h.
Einstufung in die Tarifgruppe je nach zu bezahlendem Verbauch!
brauch ich z. B. durch Einbau einer Solaranlage weniger als 30.000 KWH
dann werde ich nach Optimo maxi abgerechnet.
RR-E-ft:
@bjo
Wenn man grundversorgter Kunde zu den Grundversorgungstarifen ist, bedarf es keinerlei schriftlicher Erklärungen, vgl. § 23 GasGVV. Die bestehenden Verträge in der Grundversorgung werden automatisch mit öffentlicher Bekanntgabe angepasst. Kunden in der Grundversorgung zahlen die gem. § 36 I EnWG veröffentlichten Grundversorgungspreise.
Ist man hingegen Sonderkunde dann gelten für Allgemeine Geschäftsbedingungen die besonderen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB.
Es ist kleinesfalls schlecht, wenn man Sondervertragkunde ist, hingegen kein schriftlicher Sondervertrag besteht. Siehste hier.
Möglicherweise jammert man über an sich glückliche Umstände.
@Tilt
Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, erschließen Sie sich bitte ggf. selbst oder lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten. Dann machen Sie sich also einen Termin oder bitten Sie einfach darum, einen solchen zu bekommen.
Dabei sollte man der Frage nachgehen, ob der Lieferant überhaupt ein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung hat, ob solche AGB bei Vertragsabschluss gem. § 305 Abs. 2 BGB überhaupt wirksam einbezogen wurden.
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