Energiepreis-Protest > RWE Rhein Ruhr (ehemals)

Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo

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Tilt:
HI Cremer,

*Blink* da ging ihm ein Licht auf.

Jetz\' iss klar.

danke.

Gruß,
tilt

scheukett:
s.u.

RR-E-ft:
@scheukett

RWE hat ganz sicher keine Grundversorgungsverträge gem. § 36 Abs. 1 EnWG gekündigt, weil  solche Verträge schon gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GVV gar nicht gekündigen werden dürfen.

Gekündigt werden kann allenfalls ein bisher bestehender Sondervertrag.

DeepDiver01:
... und trotzdem beruft sich RWE bei der Begründung für den neuen Vertragsabschluss (Sondervertrag) auf die neuen gesetzlichen Regelungen. So wie ich das jetzt verstanden habe, hätte RWE ohne Nennung von Gründen jeden Sondervertragskunden (mit entsprechender Frist) kündigen und auf Grundversorgung umstellen können.

Es ist und bleibt in meinen Augen eine Unverschämtheit und eine miese Masche.

RR-E-ft:
@DeepDiver01

Ein Sonderbvertrag kann nur dann vom Lieferanten ordnungsgemäß  gekündigt werden, wenn  bei Vertragsabschluss ein Recht zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Lieferanten überhaupt vereinbart worden war..... Man sollte die wirksame Einbeziehung entsprechender AGB gem. § 305 Abs. 2 BGB ggf. bestreiten. Wurden keine AGB und mithin auch kein Kündigungsrecht in den Vertrag einbezogen, kann der Lieferant den Vertrag auch nicht ordnungsgemäß kündigen. In Betracht kommt dann allenfalls eine außerordentliche Kündigung unter den sehr engen Voraussetzungen der §§ 313, 314 BGB.

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