Energiepreis-Protest > Pfalzwerke
Stromkostenforderung nach 16 Jahren
RR-E-ft:
@Cremer
Ohne entsprechende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft werden Sie wohl keine (mobilen) Rechtsberatungen anbieten, sondern dies den dazu berufenen Kollegen überlassen, die über eine entsprechende Qualifizierung verfügen. Diese sollte man also ggf. nachfassen lassen bzw. auf diese verweisen. ;)
Stadt/Versorger:
@ cremer
@ fricke
man spürt richtig wie es zwischen beiden knistert.
@ Fricke
der letzte Satz hätte es auch getan
Ansonsten besteht die Gefahr,daß der gute Ton verloren geht.
superhaase:
ja, manchmal zucken die Blitze zwischen unseren Foren-Göttern !
Sie verstehen sich aber im Allgemeinen ganz gut, denke ich - also keine Gefahr, dass der Olymp aus den Fugen gerät. ;)
ciao,
sh
Cremer:
@Fricke,
@Stadt/Versorger
@superhaase
Zur Beruhigung von Herrn Fricke hat sich die Sache dahingehend geklärt, dass der Kunde nach erneuter Rücksprache einen Rechtsanwalt aufgesucht hatte. 8)
Ohne auf die weiteren Zusammenhänge hier eingehen zu wollen,
erklärte ihm der Rechtsanewalt, dass der erwirkte Titel von vor 16 Jahren weiterhin gültig ist X(
superhaase:
--- Zitat ---Original von Cremer
...erklärte ihm der Rechtsanewalt, dass der erwirkte Titel von vor 16 Jahren weiterhin gültig ist X(
--- Ende Zitat ---
Wieso denn so traurig?
Ich finde es gut, wenn jemand auch nach 16 Jahren noch einen erwirkten Titel vollstrecken kann und zu seinem Geld kommt.
Wer nicht zahlt oder nicht zahlen kann, ist nicht immer der \"Gute\"....
ciao,
sh
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