Energiepreis-Protest > Pfalzwerke
Stromkostenforderung nach 16 Jahren
RR-E-ft:
@Cremer
Die Frage war ja eigentlich wohl nicht, ob die titulierte Forderung verjährt ist, sondern ob wegen dieser Altforderung (eine andere Abnahmestelle betreffend) heute die Versorgung einsgestellt werden darf, also auch dann, wenn sonst der laufende Energieverbrauch immer pünktlich bezahlt wird.
Daran habe ich Zweifel, weil dies zur Folge hätte, dass ein Schuldner, gegen den eine hohe Forderung tituliert wurde und der nicht in der Lage ist, diese zu begleichen, quasi auf Dauer oder gar Lebenszeit von der Grundversorgung ausgeschlossen wäre.
Dieses Ergebnnis kann offensichtlich nicht richtig sein.
Aus der Begründung zur StromGVV in der BRatsDrs 306/06 ergibt sich m.E. auch etwas anderes.
Natürlich könnte man auch zu einem anderen Lieferanten wechseln.
Aber es besteht eben grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch der Haushaltskunden auf Grundversorgung.
Die Überlegungen sollten sich deshalb immer auf den eigentlichen Kern eines Problems konzentrieren und nicht darauf, an Selbstverständlichkeiten (Verjährungsfrist einer titulierten Forderung) rumzudoktern.
Helfen kann in einem solchen Fall nur ein Rechtsanwalt.
Wo man ein solcher nicht ist, sollte man keinen Aufwand betreiben, um sich von irgendwelchen Dingen zu überzeugen, wenn man doch in der Sache selbst nicht helfen kann, weil es zum einen an der Qualifikation und zum anderen an der Befugnis fehlt.
Wenn mir jemand von einem gesundheitlichen Problem berichtet, würde ich auch nicht auf jemanden verweisen, der bei Vollmond etwas \"bespricht\", noch würde ich micht selbst in einer Hilfestellung versuchen wollen. Ich würde deshalb auch gar nicht erst zu ergründen suchen, wo den Betroffenen etwa etwas piekt oders sticht. Noch schlimmer ist es, wo etwa jemand meint, er habe etwa im Fernsehen (Schwarzwaldklinik) schon einmal eine Blinddarm- Operation gesehen und könne sich selbst mit einer Nagelschere probieren, weil es so schwierig nun auch wieder nicht sein könne. Diejenigen, die viele Jahre ihres Lebens für eine gründliche Aubildung aufgewandt haben, hätten dies ja dann wohl umsonst getan.
Mir drängt sich der Eindruck auf, dass andere es anders damit halten, weil sie gutgemeint helfen wollen.
\"Gutgemeint\" ist im Ergebnis das Gegenteil von gut, mit anderen Worten \"schlecht\". Übrigends so auch nachzulesen im aktuellen SPIEGEL unter \"Luftnummer\".
Cremer:
@Fricke,
Dake für Ihre drei ersten Sätze.
Unter diesem Gesichtspunkt hatte ich die ganze Sache noch garnicht betrachtet. 8o
TOP !!!!
RR-E-ft:
@Cremer
Sie sollten getrost auch die anderen Sätze in ihrem Herzen bewegen. ;)
Bleibt zu hoffen, dass der Betroffene beim Rechtsanwalt auch die richtige Frage gestellt hatte und sich nicht nur danach erkundigt hat, ob die titulierte Forderung verjährt ist. Das stünde dann zu besorgen, wenn er von einem Gutmeinenden auf eine falsche Fährte gesetzt wurde, womit sich meine These wohl bestätigt.
Cremer:
@Fricke,
--- Zitat ---Bleibt zu hoffen, dass der Betroffene beim Rechtsanwalt auch die richtige Frage gestellt hatte und sich nicht nur danach erkundigt hat, ob die titulierte Forderung verjährt ist
--- Ende Zitat ---
Sie haben Recht, ich fürchte nein.
RR-E-ft:
@Cremer
Ich hoffe, dass das nicht an Ihren gutgemeinten Ratschlägen lag, und sollte es anders sein, dass Ihr Gewissen deshalb irgendwann Ruhe gibt, wenn Sie nur Reue zeigen und es zukünftig anders halten wollen.
Es wäre doch eine Katastrophe, wenn nun jemand auf Dauer allein deshalb ohne Strom dasteht, nur weil er auf unqualifizierten, gutgemeinten Rat vetraute und deshalb nicht rechtzeitig die richtigen Schritte unternommen hatte. X(
Das gesetzliche Verbot einer Rechtsberatung durch Unbefugte im Interesse der Allgemeinheit hat durchaus seinen Sinn. Dass das Gesetz eine Strafdrohung nicht nur für \"Kurpfuscher\" vorsieht, dürfte bekannt sein.
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