Energiepreis-Protest > Pfalzwerke
Stromkostenforderung nach 16 Jahren
Cremer:
@all,
Bei einem Kunden wollten die Pfalzwerke gestern eine Versorgungssperre durchführen, diese ist nun aufgeschoben bis zum 26.6.07
Angeblich schuldet der Kunde noch 1768 € aufgelaufen mit Zinsen aus einer Rechnung von 1990.
Dem Kunden wurde damals das Haus zwangsversteigert und war dann in der Gemeinde umgezogen. Die Pfalzwerke hatten einen Vollstreckungstitel am 29.7.1990 erwirkt.
Frage:
Ist da nicht schon längst alles verjährt??
Wie verhält man sich in einem solchen Fall??
eislud:
@Cremer
Hier geht es meines Erachtens nicht um die Verjährung der Stromrechnung (regelmäßige Verjährungsfrist, 3 Jahre), sondern um die Verjährung eines Vollstreckungstitels.
Meines Erachtens verjähren solche Ansprüche nach § 197 Absatz 1 Ziffer 3 oder 4 BGB erst nach 30 Jahren.
Gruss eislud
Cremer:
@eislud,
genau das wollte ich wissen, sofern die Aussage von Ihnen richtig ist.
Ich muss mich nächste Woche erst mal persönlich vom Vollstreckungstitel/der ganzen Angelegenheit überzeugen, das heute morgen nur ein telefonat mit dem Betroffenen war.
RR-E-ft:
@Cremer
Auf Ihre eigene Überzeugung wird es dabei schwerlich ankommen.
Cremer:
@Fricke,
mit Überrzeugen meine ich, dass ich den Kudnen nächste Woche persönlich aufsuche, um sich den Sachstand anzuschauen.
Am Telefon oder hier im Forum wird so manches geschildert, was dann allerdings beim Nachfassen nicht mehr stimmt oder nur teilrichtig ist. ;)
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