Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Neuer Sondervertrag
terminator3:
@onkel:
Genau wie cremer gesagt hat:
- Widerspruch einlegen und sih auf $ 315 berufen
- den neuen Vertrag nicht unterschreiben
- nach passenden Musterschreiben hier auf der Seite suchen
Alles Gute !
Gruß t3
Onkel:
Hallo,
muss den Thread nochmal ausgraben, da es ein \"Update\" gibt:
Ich habe ja der Kündigung meines alten Vertrages widersprochen, da diese nicht fristgemäß war.
Habe nun ein Schreiben meines Versorgers bekommen, daß es sich dabei um eine \"außerordentliche\" Kündigung handelt und es deshalb keiner Frist bedarf.
Zum Widerspruch gem. §315 beruft sich der Versorger auf das BGH Urteil vom 28.03.2007.
In diesem Urteil geht es doch um den \"erstmalig\" vereinbarten Preis, jedoch nicht um die Preiserhöhungen.
Korrekt?
Cremer:
@Onkel,
wieso steht dem Versorger ein außerordentliches Kündigungsrecht zu?
Steht das irgendwo in den Bestimmungen, AVB\'s?
Gekündigt wurde doch zum 30.9.07, ist m.e. fristgerecht.
Mit erscheint dies ein normales Kündigugnsrecht.
Es fehlt aber an der Begründung der Kündigung m. Ansicht nach oder habe ich da was überlesen?
Als Sondervertragskunde gilt die AVBeltV ja weiter.
Es wird extra in der StromGV hingewiesen, dass es keiner Kündigung sondern nur einer Ergänzung bedarf
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von Onkel
Leider habe ich meinen alten Sondervertrag nicht mehr. Muss ich erst beim EV anfordern. Deswegen weiss ich nicht, was in meinem alten Vertrag zur Kündigung steht.
--- Ende Zitat ---
Das ist schlecht. Falls Ihr Versorger das noch nicht weiss, so behaupten sie einfach, dass er gar kein Recht zur Kündigung hatte. Dann wird er Ihnen schon eine Kopie des Vertrags zuschicken um das Gegenteil zu belegen.
Dies können Sie tun, um in Ihrem Sondervertrag zu bleiben, falls dieser etwa einen günstigen Anfangspreis und eine fehlende/unwirksame Preisanpassungsklausel enthält.
--- Zitat ---Original von Onkel
Zum Widerspruch gem. §315 beruft sich der Versorger auf das BGH Urteil vom 28.03.2007.
In diesem Urteil geht es doch um den \"erstmalig\" vereinbarten Preis, jedoch nicht um die Preiserhöhungen.
--- Ende Zitat ---
An dem Termin fand eine Verhandlung zum BGH-Urteil vom 13.06.07 statt.
Dieses wurde bereits umfangreich diskutiert.
Was Ihren Fall betrifft: Da Ihr Versorger auch Grundversorger in Ihrem Gebiet ist, muss eine Einstufung als Tarifkunde Sie nicht beunruhigen.
Erheben Sie umgehend Unbilligkeitseinwand gegen den geforderten Gesamtpreis mit Musterschreiben. Damit sind Sie bis auf weiteres auf der sicheren Seite.
[Disclaimer: Ich bin kein Anwalt! Ratschläge erfolgen ohne Gewähr!]
Gruss,
ESG-Rebell.
Onkel:
@ESG-Rebell:
Die alten Bedingungen habe ich von meinen Nachbarn bekommen...
Laut diesen Bedingungen wurde vom EVU die Frist versäumt mir meinen Versorgungsvertrag \"ordentlich\" zu kündigen.
Das habe ich denen mitgeteilt.
Ich nehme an, im Zusammenhang mit den neuen gesetzl. Bedingungen (StromGVV) sieht mein Versorger jetzt ein Recht zur \"außerordentlichen\" Kündigung, weil die Verträge \"angeblich\" umgestellt werden müssen.
Diese \"außerordentliche\" Kündigung ist dann auch nicht an Fristen gebunden...
Was den §315 angeht, bezieht er sich auf dieses Urteil:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6241
@Cremer:
\"wieso steht dem Versorger ein außerordentliches Kündigungsrecht zu?\"
Das frage ich mich ja auch...
\"Steht das irgendwo in den Bestimmungen, AVB\'s?\"
Nein.
\"Gekündigt wurde doch zum 30.9.07, ist m.e. fristgerecht.
Mit erscheint dies ein normales Kündigugnsrecht.\"
Eben nicht. Gekündigt hätte werden können:
a) drei Monate vor Ende des Abrechnungszeitraums (bei mir Ende Mai)
b) zum 30.06.
Die Kündigung kam aber Mitte Juni zum 30.09.
Insofern denke ich mal, daß mein Versorger das eingesehen hat und deshalb aus der versuchten \"ordentlichen\" Kündigung eine \"außerordentliche\" zu machen. Begründung ist wie gesagt die Umstellung auf die StromGVV und das alle Verträge bis zum 08.11. umgestellt sein müssen.
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