Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Neuer Sondervertrag
Onkel:
Hallo,
habe heute von meinem EVU einen neuen Sondervertrag für Wärmespeicherstrom bekommen.
Laut EVU sind die verpflichtet, die Verträge für die AVBEltV gilt anzupassen. Für mich gelten diese noch.
Bei Unterschrift würden dann aber StromGVV gelten.
Dann bekomme ich sogar 6 Wochen vor einer Preisänderung eine schriftliche Mitteilung. JUCHU!
Der bestehende Vertrag wird zum 30.09.2007 gekündigt.
Sollte ich nicht unterschreiben, komme ich in die Grundversorgung.
Sollte man unterschreiben?
Ach ja, Vertragslaufzeit 2 Jahre!
Wenn ich mich gegen die Preise wehren will, was wäre besser?
Cremer:
@Onkl,
war bereits alles hier schon mehrmals beschrieben worden.
Bitte nutzn Sie die Suchfunktion und blättern fleisig :( in den Threads.
Kurz:
Nicht unterschreiben, der Kündigung wiedersprechen
Onkel:
@Cremer: Danke. Habe mich jetzt mal durchgewühlt und auch mal das neue Vertragswerk studiert, wo noch Fragen offen sind.
In den Bestimmungen zum Sondervertrag steht:
3.3 Preisanpassung
Der EV ist berechtigt die Preise abzuändern. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Ziffer 3.3 gilt nicht für Preisänderungen gem. Ziffer 3.4 und 3.5
3.4 Energiesteuern und sonstige Abgaben
Der EV ist berechtigt, den Arbeitspreis bei Änderungen der Belastungen (ziemlich viele aufgezählt) entsprechen anzupassen.
3.5 Umsatzsteuer
Das Entgelt aus den Ziffern 3.1 bis 3.4 erhöht sich um die gesetzliche Umsatzsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Steuersatz.
Frage nun: Wenn sich zu 3.4 etwas erhöht, habe ich kein Sonderkündigungsrecht, weil es ja durch 3.3 ausgeschlossen wurde?
Dann steht zur Vertragslaufzeit noch, daß dieser endet, wenn es von einer der beiden Seite mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Es steht aber niregends, wie es nach der Vertragslaufzeit weiterläuft (Verlängerung um ein Jahr, o.ä.).
Ist das so korrekt?
Leider habe ich meinen alten Sondervertrag nicht mehr. Muss ich erst beim EV anfordern. Deswegen weiss ich nicht, was in meinem alten Vertrag zur Kündigung steht.
In der Änderung steht: \"Den bestehenden Liefervertrag kündigen wir zum 30.09.2007\"
Unterschrieben i.V. Leiter Kundencenter Service und Leiter Vertrieb Privat- und Gewerbekunden.
So wie ich das sehe, wäre das dann in diesem Sinne keine ordentliche Kündigung. Korrek?
Danke im Voraus.
Onkel:
Niemand eine Idee?
Cremer:
@Onkel,
nun, der Kündigung wierdersprechen.
Nach Ansicht des Versorgers fallen Sie nach der Kündigung in die Grundversorgung.
Sollte kein Vertrag zu stande kommen, so wäre er berechtigt, die Versorgung zu sperren.
Soweit jedenfalls die Ansicht des Versorgers
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